Bundesrecht konsolidiert

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Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats § 9

Kurztitel

Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 354/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 9

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Veröffentlichung der Beratungsergebnisse

Paragraph 9,
  1. Absatz eins,Die Ergebnisse der Beratungen des Abgrenzungsbeirats samt den Entscheidungsgründen sind im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zu veröffentlichen, nachdem alle aus kommerziellen Gründen im Geheimhaltungsinteresse von Dritten liegenden Angaben entfernt worden sind.
  2. Absatz 2,Beziehen sich die Beratungen des Abgrenzungsbeirats auf ein anhängiges Verfahren, so hat die Veröffentlichung gemäß Absatz eins, erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2017

Gesetzesnummer

20004981

Dokumentnummer

NOR40081778

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