(2)Absatz 2,Das zum Stichtag 30. September 2006 vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen der Betriebskrankenkasse Semperit, abzüglich des in Abs. 3 genannten Betrages, geht mit 1. Oktober 2006 in das Eigentum der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse über.Das zum Stichtag 30. September 2006 vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen der Betriebskrankenkasse Semperit, abzüglich des in Absatz 3, genannten Betrages, geht mit 1. Oktober 2006 in das Eigentum der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse über.