§ 4.Paragraph 4,
Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Urheberrechtssenates beträgt für jedes Verfahren 1 800 €, in den in § 1 Abs. 2 bezeichneten Fällen jedoch 800 €. Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Urheberrechtssenates beträgt für jedes Verfahren 1 800 €, in den in Paragraph eins, Absatz 2, bezeichneten Fällen jedoch 800 €.