Bundesrecht konsolidiert

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Verordnung Lärm und Vibrationen Anl. 2

Kurztitel

Verordnung Lärm und Vibrationen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 22/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 302/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2009

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VOLV

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

ANHANG B Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen Hand-Arm-Vibrationen:

Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen erfolgt anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden normierten Tagesexpositionswertes ahw,8h; dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der bewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen ahwx, ahwy, ahwz gemäß Kapitel 4 und 5 sowie Anhang A ÖNORM EN ISO 5349-1:2001.

und mit Te als tatsächlicher Expositionsdauer zum Beurteilungszeitraum To von 8 h.

Zusammengesetzte Exposition bei Hand-Arm-Vibrationen:

Setzt sich Ausmaß und Dauer der Einwirkung von Hand-Arm-Vibrationen während eines Arbeitstages aus zwei oder mehreren verschiedenen Anteilen zusammen, so ist die Vibrationsexposition mit dem Gesamt-Expositionszeitraum Te aus den i-ten verschiedenen Anteilen wie folgt zu berechnen:

mit als gesamte Expositionsdauer, Te,i als i-te Teilexpositionsdauer von n und mit als i-te Teilexposition von n.

Ganzkörper-Vibrationen:

Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Ganzkörper-Vibrationen erfolgt anhand der Berechnung des auf den Bezugszeitraum von 8 Stunden normierten Tagesexpositionswertes aw,8h; dieser wird ausgedrückt als Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der bewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen 1,4.awx, 1,4.awy, awz, gemäß Abschnitt 5, 6 und 7 sowie Anhängen A und B der ÖNORM ISO 2631-1:2005 mit der Maßgabe, dass für sitzende oder stehende Arbeitnehmer/innen die Vektorsumme heranzuziehen ist:

und mit Te als tatsächlicher Expositionsdauer zum Beurteilungszeitraum To von 8 h.

Zusammengesetzte Exposition bei Ganzkörper-Vibrationen:

Setzt sich Ausmaß und Dauer der Einwirkung von Ganzkörper-Vibrationen während eines Arbeitstages aus zwei oder mehreren verschiedenen Anteilen zusammen, so ist die Vibrationsexposition mit dem Gesamt – Expositionszeitraum Te aus den i-ten verschiedenen Anteilen wie folgt zu berechnen:

mit als gesamte Expositionsdauer, Te,i als i-te Teilexpositionsdauer von n und mit als i-te Teilexposition von n.

Im RIS seit

27.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2016

Gesetzesnummer

20004576

Dokumentnummer

NOR40110595

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