Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.06.2006
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SUBV
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 12 InfoSiG betraut. Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach Paragraph 12, InfoSiG betraut.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2022
Gesetzesnummer
20004756
Dokumentnummer
NOR40077530