Bundesrecht konsolidiert

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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war Art. 1

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 175/2006

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

29.04.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. März 2006, G 154/05-8, römisch fünf 118/05-8, der Bundesregierung zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „Bauaufträge ...... 2 500 €“ in der fünftletzten Zeile des Paragraph eins, der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2002,, war gesetzwidrig.“

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2021

Gesetzesnummer

20004714

Dokumentnummer

NOR40077227

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