Teil 1 enthält Daten über Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder solche enthalten und die gemäß § 54 Abs. 1 GTG oder auf Grund einer gemeinschaftsrechtlichen Genehmigung gemäß den Richtlinien 90/220/EWG oder 2001/18/EG zum Inverkehrbringen zugelassen sind. Diese Daten umfassen insbesondere Angaben über das Datum der Genehmigung, den Genehmigungsinhaber, den Umfang und die Bedingungen des Inverkehrbringens sowie die Kennzeichnung.Teil 1 enthält Daten über Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder solche enthalten und die gemäß Paragraph 54, Absatz eins, GTG oder auf Grund einer gemeinschaftsrechtlichen Genehmigung gemäß den Richtlinien 90/220/EWG oder 2001/18/EG zum Inverkehrbringen zugelassen sind. Diese Daten umfassen insbesondere Angaben über das Datum der Genehmigung, den Genehmigungsinhaber, den Umfang und die Bedingungen des Inverkehrbringens sowie die Kennzeichnung.