Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf Art. 1

Kurztitel

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 125/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.03.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011

Gesetzesnummer

20004696

Dokumentnummer

NOR40077062

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