Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.04.2006
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten.
(2)Absatz 2,Die Grundausbildung ist von allen für den Bereich der Justizanstalten aufzunehmenden Bediensteten des Justizwachdienstes zu absolvieren.
(3)Absatz 3,Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2016
Gesetzesnummer
20004662
Dokumentnummer
NOR40076704