andere sinnfällige Veränderungen, die nicht im Anhang II genannt sind, vorliegen und das Fleisch als nicht sicher im Sinne des LMSVG einzustufen ist.andere sinnfällige Veränderungen, die nicht im Anhang römisch zwei genannt sind, vorliegen und das Fleisch als nicht sicher im Sinne des LMSVG einzustufen ist.