Bundesrecht konsolidiert

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Neues Emblem für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen § 0

Kurztitel

Neues Emblem für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 333/2005

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.10.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

26/02 Marken- und Musterschutz

Titel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das neue Emblem der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
StF: BGBl. II Nr. 333/2005

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2012

Gesetzesnummer

20004347

Dokumentnummer

NOR30004740

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