Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen – Wachkörper Bundespolizei
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.10.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
63/05 Reisegebührenvorschrift
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(2)Absatz 2,Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bundesgendarmerie, BGBl. II Nr. 300/1998, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bundesgendarmerie, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 1998,, außer Kraft.
Schlagworte
Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2016
Gesetzesnummer
20004322
Dokumentnummer
NOR40069416