Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, V 71, V 72/04-15, V 15/05 und V 16/05-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 29. Juli 2005, die Wortfolge “, die Christkindlmärkte“ im Eingangssatz des § 57 Abs. 4 sowie die Wortfolge “und die Christkindlmärkte“ in § 57 Abs. 4 Z 4 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 1991), ABl. Nr. 30/1991, als gesetzwidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, römisch fünf 71, römisch fünf 72/04-15, römisch fünf 15/05 und römisch fünf 16/05-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 29. Juli 2005, die Wortfolge “, die Christkindlmärkte“ im Eingangssatz des Paragraph 57, Absatz 4, sowie die Wortfolge “und die Christkindlmärkte“ in Paragraph 57, Absatz 4, Ziffer 4, der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 1991), ABl. Nr. 30 aus 1991,, als gesetzwidrig aufgehoben.