Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Streich- und Saiteninstrumentenbau-Ausbildungsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Angewandte Mathematik
§ 9. (1) Die Prüfung hat sich auf folgende Gebiete zu erstrecken:Paragraph 9, (1) Die Prüfung hat sich auf folgende Gebiete zu erstrecken:
Einfache Kalkulation mit Flächen- und Längenberechnung, Volums-, Gewichts- und Materialbedarfsberechnung,
(2)Absatz 2,Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.
(3)Absatz 3,Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(4)Absatz 4,Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Flächenberechnung, Volumsberechnung, Gewichtsberechnung
Gesetzesnummer
20004271
Dokumentnummer
NOR40068891