Bundesrecht konsolidiert

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Lohnkontenverordnung 2006 § 3

Kurztitel

Lohnkontenverordnung 2006

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 256/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 64/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

24.02.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 enden (vgl. § 5).

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Für Arbeitnehmer, die ausschließlich Bezüge gemäß Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 4, Litera b, EStG 1988 erhalten, die den Betrag von monatlich 200 Euro nicht übersteigen, kann die Führung eines Lohnkontos entfallen, sofern die erforderlichen Daten aus anderen Aufzeichnungen hervorgehen.
  2. Absatz 2,Für Arbeitnehmer, die ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 16 c, EStG 1988 erhalten, kann die Führung eines Lohnkontos entfallen, sofern die erforderlichen Daten aus anderen Aufzeichnungen hervorgehen.

Im RIS seit

23.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2024

Gesetzesnummer

20004237

Dokumentnummer

NOR40260524

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2005/256/P3/NOR40260524

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