Bundesrecht konsolidiert

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Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit § 1

Kurztitel

Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 113/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

28.04.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Pauschalbetrag

Paragraph eins,

Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

20004047

Dokumentnummer

NOR40063843

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