In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Grundlsee, Steiermark, einbezogen.In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach Paragraph 22 a, ASVG werden die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Grundlsee, Steiermark, einbezogen.