Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Drucktechnik-Ausbildungsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
02.12.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Angewandte Mathematik
§ 8. (1) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:Paragraph 8, (1) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnung,
Materialkosten- und Regienberechnung,
Farb- und Papierflächenberechnung,
Nutzenberechnung, Papierverbrauchsberechnung, Zuschussberechnung und Einteilungsbogenberechnung.
(2)Absatz 2,Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
(3)Absatz 3,Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Längenberechnung, Flächenberechnung, Volumsberechnung,
Materialkostenberechnung, Farbberechnung
Gesetzesnummer
20003813
Dokumentnummer
NOR40059272