Auf Grund § 115 Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:Auf Grund Paragraph 115, Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994, (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2004,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:
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Anm.: Z 1 der Novelle BGBl. II Nr. 453/2021 lautet: „Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.“ Der vor der Wortfolge stehende Artikel wurde gramatikalisch richtig angepasst.)Anmerkung, Ziffer eins, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2021, lautet: „Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.“ Der vor der Wortfolge stehende Artikel wurde gramatikalisch richtig angepasst.)