Bundesrecht konsolidiert

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VfGH-Ausspruch, dass das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundesingenieurkammer gesetzwidrig war Art. 1

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundesingenieurkammer gesetzwidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 349/2004

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

09.09.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, G 39/03, römisch fünf 56/03-8, ausgesprochen, dass das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundesingenieurkammer, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 30. Juni 1970, kundgemacht in den Öffentlichen Nachrichten der Bundes-ingenieurkammer vom 20. Juli 1970, in der Fassung der Kammertagsbeschlüsse bis einschließlich jenem vom 13. Dezember 1991, dieser kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift “konstruktiv” Nr. 167 vom 14. Februar 1992, S 5, gesetzwidrig war.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2021

Gesetzesnummer

20003536

Dokumentnummer

NOR40055055

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