Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einrichtung einer Expertengruppe Tierseuchenbekämpfung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.09.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Wirkungsbereich
§ 2.Paragraph 2,
Der Wirkungsbereich der Expertengruppe zur Unterstützung des Bundesministers umfasst:
die Erstellung und Evaluierung der Arbeitsanleitung für Amtstierärzte/-ärztinnen zur Bekämpfung von Tierseuchen;
die Erstellung von Probenahmeplänen zu Diagnose-Handbüchern zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen (insbesonders Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest und Maul- und Klauenseuche);
die Festlegung der Eckpunkte zur Erstellung der Krisenpläne der Landeshauptmänner für Tierseuchen nach Z 2;die Festlegung der Eckpunkte zur Erstellung der Krisenpläne der Landeshauptmänner für Tierseuchen nach Ziffer 2,;
die Mitarbeit an und Überwachung von Tierseuchen-Übungen insbesondere Simulations- und Echtzeit-Übungen;
im Falle eines Seuchenausbruches die Entsendung einer „task-force“-Gruppe zur Beratung des nationalen und der lokalen Krisenzentren.
Schlagworte
Simulationsübung
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2017
Gesetzesnummer
20003511
Dokumentnummer
NOR40054725