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Standard- und Muster-Verordnung 2004 Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Standard- und Muster-Verordnung 2004

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 312/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 306/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

19.09.2012

Außerkrafttretensdatum

19.07.2013

Abkürzung

StMV 2004

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (Paragraph 12, Absatz 2, DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

Inhaltsverzeichnis

SA001

Rechnungswesen und Logistik

SA002

Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

SA003

Mitgliederverwaltung

SA004

Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände

SA005

Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts

SA006

Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

SA007

Verwaltung von Benutzerkennzeichen

SA008

Personenstandsbücher

SA009

Staatsbürgerschaftsevidenz

SA010

Melderegister

SA011

Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

SA012

Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

SA013

Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger

SA014

Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

SA015

Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

SA016

Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

SA017

Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

SA018

Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

SA019

Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

SA020

Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

SA021

Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

SA022

Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

SA023

KFZ-Zulassung durch Behörden

SA024

Patienten-/Klientenverwaltung und Honorarabrechnung der Gesundheitsdiensteanbieter

SA025

Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

SA026

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken

SA027

Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende

SA028

Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

SA029

Aktenverwaltung (Büroautomation)

SA030

Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

SA031

Vereinsregister

SA032

Videoüberwachung

SA033

Datenübermittlung im Konzern

SA034

Unterstützungsbekundungen einer Europäischen Bürgerinitiative

SA035

Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums

SA001 Rechnungswesen und Logistik Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers (Empfänger und Erbringer von Lieferungen oder Leistungen):

01

Ordnungsnummer

1 - 11

02

Name bzw. Bezeichnung

1 - 11

03

Anrede/Geschlecht

1 - 11

04

Anschrift

1 - 11

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

06

Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 11

07

Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 11

08

Firmenbuchdaten

1 - 11

09

Daten zur Bonität

3, 11

10

Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre)

1 - 4, 7, 8, 11

11

Zuordnung zu einer bestimmten Kunden- und Lieferantenkategorie (einschließlich regionale Zuordnung, usw.)

3, 11

12

Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer

1 - 11

13

Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern

1 - 11

14

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 11

15

Gegenstand der Lieferung oder Leistung

1 - 11

16

Bonus-, Provisionsdaten und dgl.

1 - 5, 7, 11

17

Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung

1 - 11

18

Bei der Leistungserbringung mitwirkende Dritte einschließlich Angaben über die Art der Mitwirkung

1 - 11

19

Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw.)

1 - 11

20

Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle

1 - 5, 7 - 9, 11

21

Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung

1 - 5, 7 - 9, 11

22

Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung

2, 3, 5, 7, 8, 11

23

Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

1 - 11

24

Bankverbindung

1 - 9, 11

25

Kreditkartennummern und -unternehmen

1 - 4

26

Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit)

1 - 4, 7

27

Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen

1 - 4, 6 - 8, 11

28

Mahndaten/Klagsdaten

1 - 7, 11

29

Konto- und Belegdaten

1 - 9, 11

30

Leistungsspezifische Aufwände und Erträge

1 - 5, 8

31

Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie)

3, 5

 

 

 

Sachbearbeiter oder Kontaktperson beim Auftraggeber:

32

Ordnungsnummer

1 - 12

33

Name, Anrede/Geschlecht

1 - 12

34

Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Auftraggeber

1 - 12

35

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

36

Funktion des Betroffenen beim Auftraggeber

1 - 12

37

Umfang der Vertretungsbefugnis

1 - 12

38

Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle

1 - 11

 

 

 

An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte:

39

Ordnungsnummer

1 - 12

40

Name bzw. Bezeichnung

1 - 12

41

Anrede/Geschlecht

1 - 12

42

Anschrift

1 - 12

43

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 12, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

44

Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 12

45

Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig)

1 - 12

46

Firmenbuchdaten

1 - 12

47

Daten zur Bonität

3

48

Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre)

1 - 4, 7, 8, 11

49

Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie der Leistungserbringer (einschließlich regionale Zuordnung, usw.)

3, 11, 12

50

Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer

1 - 12

51

Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern

1 - 12

52

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

53

Gegenstand der Lieferung oder Leistung

1 - 12

54

Bonus-, Provisionsdaten und dgl.

1 - 5, 7, 11

55

Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung

1 - 12

56

Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw. )

1 - 12

57

Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle

1 - 5, 7 - 9, 12

58

Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung

1 - 5, 7 - 9, 12

59

Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung

2, 3, 5, 7, 8

60

Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen

1 - 10, 12

61

Bankverbindung

1 - 9, 12

62

Kreditkartennummern und -unternehmen

1 - 4, 8

63

Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit)

1 - 4, 7

64

Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen

1 - 4, 6 - 8, 12

65

Mahndaten/Klagsdaten

1 - 7

66

Konto- und Belegdaten

1 - 9

67

Leistungsspezifische Aufwände und Erträge

1 - 5, 8

68

Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie)

3, 5

Kontaktpersonen beim Kunden, Lieferanten oder an der Geschäftsabwicklung mitwirkenden Dritten:

69

Ordnungsnummer

1 - 12

70

Name, Anrede/Geschlecht

1 - 12

71

Zugehöriger Kunde, Lieferant oder Dritter

1 - 12

72

Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Kunden, Lieferanten oder Dritten

1 - 12

73

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 12

74

Funktion des Betroffenen beim Leistungsempfänger oder Leistungserbinger

1 - 12

75

Umfang der Vertretungsbefugnis

1 - 12

76

Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle

1 - 12

Bloße Zustell-, Lieferungs-, Rechnungsadressaten und dgl.:

77

Ordnungsnummer

1 - 9

78

Name oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht

1 - 9

79

Anschrift

1 - 9

80

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

81

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 9

82

Angaben über besondere Bedingungen für die Annahme der Zustellung, Lieferung oder Leistung

1 - 9

Fremdkapitalgeber:

83

Ordnungsnummer

1 - 5, 11

84

Name oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht

1 - 5, 11

85

Anschrift

1 - 5, 11

86

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 5, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

87

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 5, 11

88

Bankverbindung

1 - 5, 11

89

Forderungen an den Auftraggeber

1 - 5, 11

90

Gegenforderungen des Auftraggebers

1 - 5, 11

Gesellschafter:

91

Ordnungsnummer

1 - 6, 11

92

Name oder Bezeichnung, Anrede/Geschlecht

1 - 6, 11

93

Anschrift

1 - 6, 11

94

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

95

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 - 6, 11

96

Bankverbindung

1 - 6, 11

97

Ausstehende Einlagen

1 - 6, 11

98

Sonstige Forderungen des Auftraggebers (z.B. Privatentnahmen)

1 - 6, 11

99

Bezüge

1 - 6, 11

100

Gewinn- und Verlustanteile

1 - 6, 11

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
  2. Ziffer 2 *
    Rechtsvertreter im Geschäftsfall;
  3. Ziffer 3
    Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;
  4. Ziffer 4 *
    Gerichte;
  5. Ziffer 5 *
    Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;
  6. Ziffer 6 *
    Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);
  7. Ziffer 7 *
    Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;
  8. Ziffer 8 *
    Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;
  9. Ziffer 9 *
    Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;
  10. Ziffer 10
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;
  11. Ziffer 11 *
    Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie gewerblichen Kunden und Großkunden;
  12. Ziffer 12 *
    Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

1. Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte):

01

Personalnummer

1 – 24

02

Name

1 – 25

03

Frühere Namen (Namensteile)

1 – 24

04

Geburtsdatum

1 - 13, 15 - 23

05

Geburtsort

1 - 13, 15 - 22

06

Geschlecht

1 - 23

07

Personenstand

1, 2, 4, 5, 9 - 13, 17 - 19, 21, 22

08

Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)

2, 4, 5, 9 – 13, 17 - 19, 21, 22

09

Gesetzlicher Vertreter

1, 2, 4, 5, 8 - 19, 21, 22

10

Staatsbürgerschaft

2 - 12, 16, 21, 22

11

Bankverbindung

1, 2, 4, 5, 9 - 11, 14, 21, 22

12

Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende

2 - 7, 9 - 11, 15, 16, 18, 21, 22, 25

13

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 23, 25

14

Wohnadresse

1 – 17, 21 - 23

15

Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 17, 21 - 23, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

16

Kostenstelle(n)

5, 19, 21, 22

17

Sozialversicherungsnummer

2, 4, 5, 9 - 12, 18, 19, 21 - 24

18

Sozialversicherungsträger

2, 4, 5, 9 - 12, 19, 21 - 23

19

Daten zur Krankenscheinverwaltung

2, 18, 21 - 23

20

Dienstnehmer-Sozialversicherungsdaten Versichertenmeldung:

Beitragsgruppe

An-/Abmeldedatum und Änderungsdatum Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Geringfügigkeit

 

 

2, 4, 5, 10, 19, 21, 22

Verwandtschaftsverhältnis zum Dienstgeber Beteiligung am Unternehmen des Dienstgebers

Lehrzeit (1. Lehrjahr von - bis, Lehrzeitende)

Nacht- Schwerarbeit (Anfang, Ende)

Art des Bezuges (Monatslohn, Zeitlohn)

Daten zur Entgeltfortzahlung (nur bei ÖBB-Bediensteten)

Beitragsgrundlage für Malusberechnung

Fondsschlüssel für Nebenbeiträge (z. B.

Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag)

Abmeldegrund

Kündigungsentschädigung (von, bis) Urlaubsabfindung, -entschädigung/ Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (von, bis)

 

Beitragsgrundlagenmeldung:

Beitragszeitraum (von-bis-Monat, Jahr, Verrechnungsart)

Allgemeine Beitragsgrundlage Beitragsgrundlage Sonderzahlung

Anzahl der Tage mit Teilentgelt Beitragspflichtiges Teilentgelt

Zugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter, ...) Anspruch auf Sonderzahlung (ja, nein)

 

Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß Paragraph 8, EFZG

Anspruch auf Pauschalbetrag

Kennzeichen für Krankheit/Unglücksfall, Arbeitsunfall/Berufskrankheit

Anspruch in Wochen

Vorbezugstage (Summe, Angabe in Arbeitstagen oder Kalendertagen) Erstattungszeitraum (Beginn, Ende) Fortgezahltes Bruttoentgelt

Art der Beschäftigung (Arbeiter, Lehrling, Heimarbeiter, Sonstige)

Tagesturnus (Anzahl der Tage)

Berechnung der Ansprüche nach Kalenderjahr/Arbeitsjahr

Ende des Entgeltanspruches

Vordienstzeiten (von, bis)

Arbeitsfreie Tage

 

Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld

Grund der Arbeitseinstellung

Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst)

Bruttoentgelt im letzten Beitragszeitraum ohne Sonderzahlung

Bezug (von, bis, Betrag)

Betragssumme

Sonderzahlungsanspruch (ja, nein)

Sachbezug (Anzahl der Tage, Text)

Entgelt wird bezahlt bis

EFZ-Anspruch in Wochen

Berechnung der Ansprüche nach Arbeits-Kalenderjahr, Arbeits- Kalendertage

Teilentgelt – Prozentanteil des Gesamtentgeltes (Prozente, von, bis)

Provision während der Arbeitsunfähigkeit (ja,

nein)

Anrechnung Vorerkrankungen (von, bis)

 

Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld

Grund der Arbeitseinstellung Beschäftigungsverhältnis (gelöst, nicht gelöst) Urlaub vor Eintritt der Mutterschaft (von, bis) Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate (ohne SZ, minus gesetzliche Abzüge) Arbeitsverdienstzeitraum (von, bis)

Unterbrechung des Bezuges während der letzten drei Monate (von, bis)

Ausmaß der Sonderzahlung (Anzahl Monate, Anzahl Wochen)

Anspruch auf Fortbezug des Entgeltes (gesetzlich, vertraglich, kein Anspruch)

Anspruch auf das halbe Entgelt (bis)

Anspruch auf mehr als das halbe Entgelt (bis)

 

Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG:

 

MVK-Leitzahl

2, 12, 24

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

2, 12, 24

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme)

2, 12, 24

Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

2, 12, 24

Eingezahlter Betrag an MV

2, 12, 24

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

2, 12, 24

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

24

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

24

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

24

Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlung durch Karenzurlaub)

2, 24

21

Eintrittsdatum

2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

22

Vordienstzeiten

10, 13, 19, 21, 22

23

Austrittsdatum, Kündigungsfrist

2 – 8, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

24

Art der Beendigung des Dienstverhältnisses

2, 4, 5, 9 – 11, 21, 22

25

Gesetzliche Beschäftigungsvoraussetzungen

4 – 8, 11, 21, 22

26

Daten der Beschäftigungsbewilligung

4 - 7, 9, 21, 22

27

Bezeichnung der Tätigkeit

2, 4 - 7, 9, 18, 21, 22

28

Gruppenzugehörigkeit (Arbeiter/Angestellte)

2 – 7, 9, 15, 16, 21, 22

29

Kammerzugehörigkeit

2, 5, 16, 21, 22

 

 

 

30

Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte

4, 5, 21, 22

31

Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten)

4, 5, 21, 22

32

Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte

4, 5, 21, 22

 

 

 

33

Arbeitszeiterfassung

4, 5, 21, 22

34

Sonstige Daten zur Arbeitszeit (insbesondere Geringfügigkeit, Arbeitsstunden, Überstunden, Gleitzeit, Nacht- und Teilzeitarbeit)

2, 4 - 7, 9, 10, 12, 21, 22

35

Daten zur Urlaubsverwaltung

3 - 5, 9, 10, 21, 22

36

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

4, 5, 21, 22

37

Krankenstand, einschließlich Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Beginn, Ende und Dauer)

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

38

Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

39

Kuraufenthalte

2 - 5, 10, 18, 19, 21, 22

40

Mutterschutz (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 18, 19, 21, 22

41

Karenzurlaub gemäß MSchG und EKUG (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 15, 18, 19, 21, 22

42

Präsenzdienst, Ausbildungsdienst oder Zivildienst (Beginn und Ende)

2 - 5, 9, 10, 15, 19, 21, 22

43

Art und Dauer der sonstigen Abwesenheit wegen Dienstverhinderung oder Dienstfreistellung (einschließlich vereinbarte Karenzierung)

2 - 5, 9, 10, 19, 21, 22

44

Daten zur Entgeltfortzahlung

2 - 5, 10, 19, 21, 22

 

 

 

45

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß Arbeit- nehmerInnenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, idgF., Bazillenausscheidergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1945, idgF., Tuberkulosegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1968, idgF. und ähnlichen Rechtsvorschriften

4 – 7, 18, 21, 22

46

Grad der Behinderung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

2 - 5, 9, 11, 15, 21, 22

 

 

 

47

Gesetzliche, kollektivvertragliche, betriebsvereinbarungsmäßige und einzelvertragliche Grundlagen der Entgeltberechnung (Einstufung)

2, 4 - 5, 8, 9, 10, 19, 21, 22

48

Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels)

1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 14,

19, 21, 22

49

Daten der Entgeltsfortzahlung

---

50

Abzüge vom Nettoentgelt auf Grund Gesetzes oder betrieblicher Vereinbarungen

13 - 14, 17, 19, 21, 22

51

Sachbezüge

1, 2, 4, 5, 10, 12, 21, 22

52

Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren)

1, 2, 4, 5, 10, 12, 14, 19, 21, 22

53

Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

2, 4, 5, 12, 14, 21, 22

54

Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997, idgF.

20, 21, 22

55

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und

Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

14, 15, 21, 22

56

Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers

4, 5, 13, 14, 21, 22

57

Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen

1, 14, 21, 22

58

Lohnpfändungsdaten

1, 4, 5, 21, 22

59

Daten des Lohnzettels (L - 16 Formular)

10, 12, 21, 22

60

Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-Absetzbetrag (ja/nein)

2, 12, 21, 22

61

Wohnsitzfinanzamt

---

62

Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung im Zeitraum der Beschäftigung)

5, 12, 14, 19, 21, 22

 

 

 

63

Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen)

4, 5, 13, 21, 22

64

Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung)

4, 5, 7, 21, 22

65

Nebenbeschäftigungen

20, 21, 22

66

Daten nach dem Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF., und einschlägigen kollektivvertraglichen Regelungen bei Lehrlingen, insbesondere Lehrvertragsdaten und sonstige Daten aus dem Ausbildungsverhältnis und Berufsschulbesuch

4, 5, 8, 9, 16, 21, 22

66a

Schwerarbeitszeiten

2

 

 

 

2. Organe (und deren Mitglieder) und sonstige Funktionsträger von juristischen Personen und Personen-gemeinschaften, soweit sie nicht Beschäftigte gemäß Punkt 1 sind (umfasst auch ehemalige Organe und Funktionsträger):

67

Personal- oder Ordnungsnummer

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22

68

Name

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 17, 19, 20 - 22, 25

69

Frühere Namen (Namensteile)

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 21, 22

70

Geburtsdatum

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13,

15 - 17, 19, 20 - 22

71

Geburtsort

1, 2, 4 - 7, 9, 11 - 13,

15 - 17, 19, 20 - 22

72

Geschlecht

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 19, 20 - 22

73

Personenstand

1, 2, 11 - 13, 17, 19, 21, 22

 

 

 

74

Kinder und sonstige Familienangehörige, im Zusammenhang mit Leistungen, die in Verbindung mit dem Organverhältnis des Betroffenen erbracht werden (insbesondere Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)

2, 4, 5, 9, 11– 13, 17, 19, 21, 22

75

Gesetzlicher Vertreter

1, 4, 5, 9, 11 - 17, 19, 21, 22

76

Staatsbürgerschaft

2, 4, 5, 7, 9, 11, 12, 16, 21, 22

77

Fremdenrechtliche Voraussetzungen der Funktionsausübung

4, 5, 21, 22

78

Bankverbindung

1, 2, 4, 5, 9, 11, 14, 21, 22

 

 

 

79

Wohnadresse

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, 21, 22

80

Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, 4 - 7, 9, 11 – 17, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

81

Organisatorische Zuordnung im Betrieb einschließlich Beginn und Ende

2, 4 - 7, 9 - 11, 21, 22, 25

82

Umfang der Vertretungsbefugnis

4, 14, 21, 22

83

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 22, 25

84

Kostenstelle(n)

5, 19, 21, 22

 

 

 

85

Datum der Bestellung in die Funktion

2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

86

Daten betreffend die Verhinderung der Funktionsausübung

2, 4, 5, 19, 21, 22

87

Datum der Funktionsbeendigung

2, 4 - 7, 10, 11, 13, 16, 19, 21, 22

88

Art der Funktionsbeendigung

2, 4, 5, 9, 11, 21, 22

89

Kammerzugehörigkeit

2, 16, 21, 22

 

 

 

90

Sicherheitsstufe / Zugangs- (Zugriffs-)rechte

4, 5, 21, 22

91

Lichtbild des Betroffenen (für Ausweiskarten)

4, 5, 21, 22

92

Gültigkeitsdauer der Ausweiskarte

4, 5, 21, 22

 

 

 

93

Gesetzliche und vertragliche Grundlagen der Berechnung der Funktionsentschädigung

2, 21, 22

94

Daten zur Berechnung der Funktionsentschädigung (Brutto- und Nettobezüge)

2, 21, 22

95

Daten der Entgeltsfortzahlung

---

 

 

 

96

Sachbezüge

1, 2, 4, 5, 12, 21, 22

97

Aufwandsentschädigungen (wie Reisegebühren)

2, 14, 21, 22

98

Sozialleistungen

2, 14, 19, 21, 22

99

Daten nach Bezügebegrenzungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997, idgF.

20, 21, 22

100

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages und Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

14, 15, 21, 22

101

Versicherungsprämien als Leistung des Arbeitgebers

4, 5, 13, 14, 21, 22

102

Verwaltung von Vorschüssen und Darlehen

1, 14, 21, 22

103

Lohnpfändungsdaten

1, 4, 21, 22

 

 

 

104

Wohnsitzfinanzamt

21

105

Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung)

5, 12, 14, 19, 21, 22

106

Daten zur Verwendung von Dienstfahrzeugen (insbesondere Führerschein, Abrechnungen, Schadensfälle, Versicherungen)

4, 5, 13, 21, 22

107

Besondere Qualifikationen (z.B. Gewerbeschein, besondere Ausbildung)

4, 5 - 7, 21, 22

108

Nebenbeschäftigungen

21, 22

109

Schwerarbeitszeiten

2

Bewerber:

110

Ordnungszahl(en)

---

111

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

112

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

113

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

114

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

115

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

116

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

117

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

118

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

119

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

120

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

121

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

122

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

---

123

Sprachkenntnisse

---

124

Spezielle Berufserfordernisse

---

125

Testergebnisse

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Gläubiger des Betroffenen sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;
  2. Ziffer 2
    Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen);
  3. Ziffer 3
    Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;
  4. Ziffer 4
    Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß Paragraph 8, Arbeitsinspektionsgesetz;
  5. Ziffer 5
    Organe der betrieblichen Interessensvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß Paragraph 89, Ziffer 4, ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach Paragraph 10, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994, idgF., Jugendvertrauensperson gemäß Paragraph 125 f, f, ArbVG und Behinderten- vertrauensperson gemäß Paragraph 22 a, Behinderteneinstellungsgesetz);
  6. Ziffer 6
    Gemeindebehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden;
  7. Ziffer 7
    Bezirksverwaltungsbehörde in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG, usw.);
  8. Ziffer 8
    Lehrlingsstelle gemäß Paragraph 19, Berufsausbildungsgesetz und Berufsschulen;
  9. Ziffer 9
    Arbeitsmarktservice;
  10. Ziffer 10
    Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;
  11. Ziffer 11
    Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) z.B. gemäß Paragraph 16, Behinderteneinstellungsgesetz;
  12. Ziffer 12
    Finanzamt;
  13. Ziffer 13
    Versicherungsanstalten im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung;
  14. Ziffer 14
    mit der Auszahlung an den Betroffenen oder an Dritte befasste Banken;
  15. Ziffer 15
    vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
  16. Ziffer 16
    gesetzliche Interessensvertretungen;
  17. Ziffer 17
    Betriebsratsfonds gemäß Paragraph 73, Absatz 3, ArbVG;
  18. Ziffer 18
    Betriebsärzte;
  19. Ziffer 19
    Pensionskassen;
  20. Ziffer 20
    Rechnungshof;
  21. Ziffer 21 *
    Rechtsvertreter;
  22. Ziffer 22 *
    Gerichte;
  23. Ziffer 23 *
    Mitversicherte;
  24. Ziffer 24
    Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 5 und Paragraph 13, BMVG;
  25. Ziffer 25 *
    Kunden und Interessenten des Auftraggebers.

SA003 Mitgliederverwaltung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Mitgliederverzeichnissen, Evidenz der Mitglieds- und Förderungsbeiträge, Verkehr mit Mitgliedern oder Förderern von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Vereinen, und Personengemeinschaften, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft des Betroffenen und Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; ferner bis zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Bei Förderern: Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder:

01

Mitgliedsnummer / Ordnungsnummer

1, 3, 4

02

Name oder Bezeichnung der Organisation

1, 3, 4

03

Anrede / Geschlecht

1, 3, 4

04

Geburtsdatum

3, 4

05

Anschrift

1, 3, 4

06

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Beruf oder Branche (nach Angabe des Betroffenen)

3, 4

08

Mitgliederkategorie, z.B. ordentliches/außerordentliches/unterstützendes Mitglied, Ehrenmitglied usw.

3, 4

09

Eintritts-, Austrittsdaten

3, 4

10

Beiträge

1, 3, 4

11

Auszeichnungen und Ehrungen

3

12

Vom Betroffenen bekannt gegebene Interessen und Spezialgebiete

3

13

Vereinszweckrelevante Aktivitäten, insb. Teilnahme an Veranstaltungen

3

14

Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen an den Auftraggeber

1, 4

15

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 4

16

Bankverbindung

1, 4

 

 

 

Funktionäre:

17

Ordnungsnummer

1 - 4

18

Name

1 - 4

19

Anrede / Geschlecht

1 - 4

20

Geburtsdatum (Volljährigkeit)

2

21

Zustellanschrift im Rahmen der Funktion

1 - 4

22

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, beim Auftraggeber

1 - 4

23

Funktion beim Auftraggeber

1 - 4

24

Beginn und Ende der Funktion

1 - 4

25

Zahlungsverpflichtungen des Betroffenen an den Auftraggeber

---

26

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 3

27

Auszeichnungen und Ehrungen

3

 

 

 

Förderer:

28

Ordnungsnummer

1, 3, 4

29

Name oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1, 3, 4

30

Anrede/Geschlecht

1, 3, 4

31

Anschrift

1, 3, 4

32

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

33

Spenden und sonstige Leistungen des Betroffenen

3, 4

34

Angaben betreffend die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftraggebers

3, 4

35

Zahlungen oder sonstige Leistungen des Auftraggebers an den Betroffenen

1, 3, 4

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Banken zum Zweck der Zahlungsabwicklung;
  2. Ziffer 2
    Behörden und sonstige Institutionen auf Grund gesetzlicher Melde- oder Berichtspflichten wie, insbesondere Vereinsbehörden, Veranstaltungsbehörden usw.;
  3. Ziffer 3 *
    Personen und Institutionen auf Grund einer Ermächtigung oder Verpflichtung zur Datenübermittlung in den Statuten oder auf Grund besonderer Zustimmung des Betroffenen;
  4. Ziffer 4 *
    Rechtsanwälte, Gerichte und sonstige Stellen, zum Zweck der Rechtsdurchsetzung.

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Vorschreibung, Einhebung und Abrechnung von öffentlich-rechtlich geregelten Abgaben und Gebühren durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):
  1. Ziffer eins
    Regelungen der Erhebung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß Paragraph 7, Absatz 3 und 5 und Paragraph 8, Finanz- Verfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45, sowie gesetzliche Regelungen über die Erhebung von Beiträgen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit diese Regelungen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden zu vollziehen sind, insbesondere:
    1. Litera a
      Grundsteuergesetz 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 149;
    2. Litera b
      landesgesetzliche Regelungen der Ankündigungs- und Anzeigenabgabe, Getränkesteuer, Abgaben für das Halten von Tieren, Gebrauchsabgaben, Fremdenverkehrsabgaben, Lustbarkeitsabgaben;
    3. Litera c
      landesgesetzliche Regelungen der Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern sowie der Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen, wie etwa Wasseranschlussabgaben, Wassermessgebühren und Wasserbezugsgebühren, Müllbeseitigungsgebühren, Kanalanschlussabgaben und Kanalbenützungsgebühren, Aufschließungsbeiträge nach der Bauordnung;
    4. Litera d
      Landesverwaltungsabgaben- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetze;
    5. Litera e
      Paragraphen 77 und 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51, Kommissionsgebührenverordnungen, Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, Bundesgesetzblatt Nr. 24 (BVwAbgV), Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnungen;
    6. Litera f
      Beschlüsse der Gemeindevertretungen gemäß Paragraph 7, Absatz 5 und Paragraph 8, Absatz 5, Finanz-Verfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45.
  2. Ziffer 2
    Regelungen der Verwaltung von Landes- und Gemeindeabgaben gemäß Artikel 11, Absatz 2, Bundes- Verfassungsgesetz und Paragraph 11, Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, insbesondere Landesabgabenordnungen, Abgabenexekutionsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1949,, Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Abgabenpflichtige:

01

Name oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1 - 7

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

03

Anschrift

1 - 7

04

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2 - 7

05

Personenstand

3 - 7

06

Geburtsort

3 - 7

07

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1 - 7

08

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

1 - 7

09

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2 - 7

10

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2 - 7

11

Fälligkeitsangaben

1 - 7

12

Bankverbindungen

1 - 7

13

Zahlungsbeträge, Salden

1 - 7

14

Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag

2 - 7

15

Verrechnungskennzeichen

3 - 7

16

Art und Dauer der Vollmacht

2 - 7

17

Erwerbstätigkeit

2 - 7

18

Daten der Rückstandsausweise

2 - 7

19

Angaben über Gerichtsgebühren

2 - 7

 

 

 

Haftende:

20

Name oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

1 - 7

21

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

22

Anschrift

1 - 7

23

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2 - 7

24

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1 - 7

25

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

1 - 7

26

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2 - 7

27

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2 - 7

28

Fälligkeitsangaben

1 - 7

29

Bankverbindungen

1 - 7

30

Zahlungsbeträge, Salden

1 - 7

31

Mahnkennzeichen, gemahnter Betrag

2 - 7

32

Verrechnungskennzeichen

2 - 7

33

Art und Dauer der Vollmacht

2 - 7

34

Erwerbstätigkeit

2 - 7

35

Daten der Rückstandsausweise

2 - 7

36

Angaben über Gerichtsgebühren

2 - 7

 

 

 

Vertreter bzw. Zustellungsbevoll-mächtigte:

37

Name

1, 3 - 7

38

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

39

Anschrift

1, 3 - 7

40

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1, 3 - 7

41

Fälligkeitsangaben

1, 3 - 7

42

Bankverbindungen

1, 3 - 7

43

Zahlungsbeträge, Salden

1, 3 - 7

44

Art und Dauer der Vollmacht

3 - 7

Banken:

45

Bezeichnung

1, 3 - 7

46

Anschrift

1, 3 - 7

47

Kontoinhaber, Kontonummer, Kontoart

1, 3 - 7

48

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

1, 3 - 7

49

Zahlungsbeträge, Salden

1, 3 - 7

Eigentümer/ Miteigentümer von Liegenschaften:

50

Name oder Bezeichnung der Organisation und Firmenbuch- und DVR-Nummer

2 - 7

51

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA)

8

52

Anschrift

2 - 7

53

Geburtsdatum/Gründungsdatum

2 - 7

54

Aktenzahl des Abgabenverfahrens

2 - 7

55

Angaben über Ausmaß und Art der Abgabe oder Gebühr

2 - 7

56

Berechnungs- und Bemessungsgrundlage

2 - 7

57

Bestandteile, Zuschläge und Abzüge

2 - 7

58

Bankverbindungen

2 - 7

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Banken;
  2. Ziffer 2 *
    Vertreter (Zustellbevollmächtigte);
  3. Ziffer 3
    Gemeindeverbandsangehörige Gemeinden;
  4. Ziffer 4
    Gerichte;
  5. Ziffer 5
    Aufsichts- und Berufungsbehörden;
  6. Ziffer 6
    Amt der Landesregierung (in anderen Fällen als Punkt 5);
  7. Ziffer 7
    Körperschaften öffentlichen Rechts hinsichtlich der ihnen zukommenden Beiträge;
  8. Ziffer 8
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts Zweck der Datenanwendung:

  1. Litera a
    Erstellung von Voranschlägen; Finanzbuchführung, Zahlungsverkehr, Erstellung von Berichten, Betriebsabrechnungen, Neben- und Hilfsbuchführungen
  2. Litera b
    Auswertung der Daten zur Budgetkontrolle, zu strategischem Controlling sowie zur Liquiditätssteuerung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):

Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, insbesondere Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45, Finanzausgleichsgesetz 2001 (FAG 2001), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2001,, Bundeshaushaltsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144, Bundeshaushaltsverordnung 1989, BGBl. Nr. 570, Bundes- rechenamtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1978,, BRZ GmbH Gesetz BGBL. Nr. 757/96, Verordnungen gemäß Paragraph 16, Finanz- Verfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45, Haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Sachbearbeiter:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV)

1-7

02

Rolle und Berechtigungen in der EDV

 

03

Name

1 - 6

04

Dienststelle

1 - 6

05

Dienstliche Telefonnummer

1 - 6

 

 

 

Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler:

06

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR)

7

07

Aktenzahl

1 – 6

08

Name bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede

1 - 6

09

Anschrift

1 - 6

10

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6

11

Steuernummer und Finanzamt

3 - 6

12

Firmenbuchnummer

3 - 6

13

Daten über Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand eines Geschäftes sind, Zahlungsgrund

1 - 6

14

Zahlungssperren

2 - 5

15

Bankverbindungen

1, 3 - 6

16

Logistikinformationen (Lieferanschrift, besondere Informationen für eine Leistung, Incoterms)

3 - 6

17

Statistikdaten: Branche, Region

2 - 5

18

Techn. Organisationszuordnungen

1, 3 - 5

19

Kontonummer, Kontowortlaut, Techn. Kontengruppierung

1, 3 - 5

20

Einzelzahlungsbeträge samt Bestandteilen, Zuschlägen bzw. Abzügen

1 - 5

21

Salden

2 - 5

22

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen

und Schlüssel zum Datenaustausch

1, 3 - 6

 

 

23

Fälligkeits- bzw. Verzugsdaten, Konditionen

1-3, 5, 6

24

Mahndaten/Klagsdaten

2 – 3, 5, 6

25

Zahlungs- und Verrechnungsgrund

1, 3 – 5, 6

26

Angaben über Aufrechnung mit Forderungen des Bundes gemäß Paragraph 71, Absatz 5, Bundeshaushaltsgesetz sowie Angaben über Aufrechnung mit

Forderungen der Gebietskörperschaften gemäß den jeweils geltenden Abgabengesetzen und - verordnungen

1 - 6

 

 

 

Banken:

27

Name, Firma, Bezeichnung

1 –3, 5

28

Bankleitzahl

1 –3, 5

29

Anschrift

1 –3, 5

30

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 –3, 5

31

Kontoinhaber (Debitoren und Kreditoren des Auftraggebers, sowie sonstige Zahlungsempfänger und Einzahler), Kontonummer

1, 3

32

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1 –3, 5

Kontaktperson oder Rechtsvertreter des Debitors oder Kreditors:

33

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Zentrales Rechnungswesen (HR)

7

34

Name bzw. Bezeichnung und Firma, Anrede

1, 3 – 6

35

Berufliche Anschrift

1, 3 – 6

36

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3 - 6

37

Funktion im Bezug auf den Debitor oder Kreditor

1, 3 - 6

38

Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

1, 3 - 6

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins, *
    Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
  2. Ziffer 2
    Adressaten gesetzlich vorgesehener Berichte;
  3. Ziffer 3
    Oberbehörden und Aufsichtsbehörden;
  4. Ziffer 4
    Finanzämter im Rahmen des Eilnachrichtenverfahrens;
  5. Ziffer 5 *
    Gerichte;
  6. Ziffer 6 *
    Finanzprokuratur und andere Rechtsvertreter;
  7. Ziffer 7
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse Zweck der Datenanwendung:

Erstellung der Verzeichnisse für die Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten durch die Gemeinden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 256

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Gebührenansprüche und aller damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, die nach diesem Gesetz in das Verzeichnis aufzunehmen sind:

01

Name

1 – 5

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Strafrechtswesen (SR)

5

03

Wohnanschrift

1 – 5

04

Geburtsdatum

1 – 5

 

05

Laufende Nummer

1 - 4

06

Antrag auf Befreiung gemäß Paragraphen 4 und 5 Absatz 4, GSchG

2 - 4

07

Einspruch gemäß Paragraph 5, Absatz 4, GSchG

2 - 4

08

Bemerkungen des Bürgermeisters gemäß Paragraph 5, Absatz 5, GSchG

2 - 4

09

Streichungsvermerk gemäß Paragraph 11, in Verbindung mit Paragraphen 7, ff. GSchG

3

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Einsichtnehmer gemäß Paragraph 5, Absatz 3, GSchG;
  2. Ziffer 2
    Bezirksverwaltungsbehörde gemäß Paragraph 6, GSchG;
  3. Ziffer 3
    Gerichtshöfe erster Instanz gemäß Paragraphen 10 und 11 GSchG;
  4. Ziffer 4
    Strafregisteramt gemäß Paragraph 8, GSchG (nur für Städte mit eigenem Statut);
  5. Ziffer 5
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen Zweck der Datenanwendung:

Systemzugriffskontrolle und Verwaltung von Benutzerkennzeichen für die Datenanwendungen des Auftraggebers, sowie Verwaltung der Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Paragraph 14, Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, allenfalls in Verbindung mit Paragraph 96 a, Absatz eins, Ziffer eins, ArbVG und Paragraph 9, Absatz 2, Litera f, PVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ablauf der Rechte des Benutzers sowie aller Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden und aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Systembenutzer:

01

Systemnummer

---

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (nur bei Auftraggebern des öffentlichen Bereiches): Personalverwaltung (PV)

1

03

Name, Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

1

04

Telefon-, Faxnummer, und andere zur Adressierung beim Auftraggeber erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

05

Beziehung des Systembenutzers zum Auftraggeber (z.B. organisatorische Stellung im Unternehmen, Dienstleister, Kunde)

---

06

Benutzerkennzeichen / Username

---

07

Individueller Zugriffscode / Passwort

---

08

Gültigkeitszeitraum des Passwortes / Letzte Änderung / Zurücksetzung durch den Systemverwalter

---

09

Zugriffsrechte und -beschränkungen

---

10

Voraussetzungen für die Berechtigungsvergabe (Schulungen, Verpflichtung auf das Datengeheimnis)

---

11

Protokoll- und Dokumentationsdaten (gem. Paragraph 14, DSG 2000)

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA008 Personenstandsbücher Zweck der Datenanwendung:

Ermittlung des Personenstandes und Führung der Personenstandsbücher (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standesämter und Standesamtsverbände), einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Personenstandsgesetz (PStG), Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1983,, Personenstandsverordnung (PStV), Bundesgesetzblatt Nr. 629 aus 1983,, Namensänderungsgesetz (NÄG), Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1988,, Namensänderungsverordnung 1997 (NÄV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 387 aus 1997,, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Ehegesetz dRGBl. römisch eins S 807/1938, IPR-Gesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1978,, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, Führerscheingesetz (FSG) Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 1997,, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. A. Geburtenbuch

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

In das Geburtenbuch im Wirkungsbereich der Personenstandsbehörde einzutragende Kinder:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

02

Daten der eintragenden Behörde

1 –17

03

laufende Nummer der Eintragung

1 - 13, 15 - 17

04

Tag der Eintragung

1 - 8, 17

05

Nummer der Eintragung der anderen Kinder bei Mehrlingsgeburten

1 – 4, 6, 7, 17

06

Vor- und Familiennamen

1 –17

07

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 4, 9 - 17

08

Wohnanschrift gemäß Paragraph 19, PStV

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

09

Wohngemeinde

14

10

Geschlecht

1 – 10, 17

11

Datum der Geburt

1 – 17

12

Zeitpunkt der Geburt

1 - 10

13

Ort der Geburt

1 – 17

14

Vermerk: ehelich/unehelich

1 – 10, 17

15

Daten der Eheschließung der Eltern

1 – 11, 17

16

Daten der Eheschließung des Eingetragenen

1 – 6, 15 - 17

17

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 13, 15 - 17

18

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

19

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

 

 

 

Vater des Kindes:

20

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

21

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 10, 14 – 17

22

laufende Nummer der Eintragung

1 – 10, 15 - 17

23

Tag der Eintragung

1 – 8

24

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 10, 15 - 17

25

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 6, 15 - 17

26

Familienname gemäß Paragraph 29, PStV

1 – 6, 15 - 17

27

Wohnanschrift

1 – 10, 15 - 17

28

Datum und Ort der Geburt

1 – 10, 15 - 17

29

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 10, 15 - 17

30

Religionszugehörigkeit

1 – 10, 15, 16

31

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 10, 15 - 17

32

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

33

Daten der Eheschließung mit der Kindesmutter

1 – 10, 15 - 17

34

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung dieser Ehe

1 – 8, 17

35

Beruf

10

36

Daten zur Vaterschaft

2, 10

37

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

38

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

 

 

 

Mutter des Kindes:

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

40

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 10, 14 - 17

41

laufende Nummer der Eintragung

1 – 10, 15 - 17

42

Tag der Eintragung

1 - 8

43

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 10, 15 - 17

44

Familienname gemäß Paragraph 29, PStV

1 – 6, 15 - 17

45

geänderte Vor- und Familiennamen

1 – 6, 15 - 17

46

Datum und Ort der Geburt

1 – 10, 15 - 17

47

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 10, 15 - 17

48

Wohnanschrift

1 – 10, 15 - 17

49

Religionszugehörigkeit

1 – 10, 15, 16

50

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 10, 15 - 17

51

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

52

Personenstand zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes

1 - 8

53

Daten der Eheschließung

1 – 10, 15 - 17

54

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung der Ehe

1 – 8, 17

55

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 8 – 13, 15, 16

56

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 13, 15 - 17

 

 

 

Wahleltern:

57

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

58

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

59

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

60

Tag der Eintragung

1 – 6, 8, 9, 15, 16

61

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

62

Familienname gemäß Paragraph 29, PStV

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

63

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

64

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

65

Wohnanschrift

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

66

Religionszugehörigkeit

1 – 6, 8, 9, 15, 16

67

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

68

Daten der Eheschließung der Wahleltern

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

69

Daten über die Auflösung/Nichtigerklärung der Ehe der Wahleltern

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

70

Daten zur Annahme an Kindes statt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

71

Daten über die Aufhebung bzw. den Widerruf oder das sonstige Erlöschen der Annahme an Kindes statt

1 – 6, 8, 9, 15 - 17

72

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 8, 9, 15, 16

73

Zustimmungserklärung gemäß Paragraph 181, ABGB

1 – 6, 8, 9, 15, 16

 

 

 

Anzeigender:

74

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

75

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 4, 7

76

laufende Nummer der Eintragung

1 – 4, 7

77

Tag der Eintragung

1 – 4, 7

78

Name/Bezeichnung

1 – 4, 7

79

Anschrift

1 – 4, 7

80

Identitätsnachweis

1 – 4, 7

81

Datum der Anzeige der Geburt

1 – 4, 7

82

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 4, 7

 

 

 

Gesetzlicher Vertreter / andere Zustimmungs- berechtigte (sofern sie nicht Vater und Mutter des Kindes sind):

83

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

84

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

85

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

86

Tag der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

87

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung/ Bezeichnung der Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

88

Wohnanschrift/Anschrift der Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

89

Daten für die Festlegung des Vornamens des Kindes

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

90

Zustimmung zur Eintragung des Kindes in das wöchentliche Verzeichnis

1 – 4, 14

91

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

 

 

 

Ehegatte des eingetragenen Kindes gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, PStV:

92

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

93

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

94

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

95

Tag der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

96

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

97

Wohnanschrift

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

98

Daten der Eheschließung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

99

Zustimmung nach Paragraphen 181 und 183 ABGB

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

100

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

101

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

 

 

 

Kinder und Kindeskinder des eingetragenen Kindes gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, PStV:

102

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

18

103

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

104

laufende Nummer der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

105

Tag der Eintragung

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

106

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

107

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

108

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

109

Wohnanschrift

1 – 6, 8 – 10, 15 - 17

110

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

111

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 – 10, 15, 16

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen, gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 2, PStG;
  2. Ziffer 2 *
    Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer eins, PStG;
  3. Ziffer 3
    Verwaltungsbehörden: Mitteilungen gemäß Paragraph 38, Absatz eins, PStG; Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, PStG; darüber hinaus Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß Paragraph 57, PStG;
  4. Ziffer 4
    Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 3, PStG;
  5. Ziffer 5
    Gerichte (Mitteilungen gemäß Paragraph 38, Absatz eins, PStG, Mitteilungen an das Sachwalterschaftsgericht bei Eheschließung der Eltern eines nicht voll geschäftsfähigen unehelichen Kindes gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2, PStV);
  6. Ziffer 6 *
    Österreichische Vertretungsbehörden;
  7. Ziffer 7
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” gemäß Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 3, PStV;
  8. Ziffer 8 *
    Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;
  9. Ziffer 9
    Staatsbürgerschaftsevidenzstellen gemäß Paragraphen 17,, 18 PStV;
  10. Ziffer 10
    Jugendwohlfahrtsträger gemäß Paragraphen 17,, 18 PStV;
  11. Ziffer 11
    Wählerevidenz bei Änderung des Familiennamens des eingetragenen Kindes gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 7, Litera b, PStV;
  12. Ziffer 12
    Örtlich zuständige Sicherheitsdirektion, in Wien Bundespolizeidirektion Wien, bei Änderung des Familiennamens eines eingetragenen Kindes, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, PStV;
  13. Ziffer 13
    Militärkommanden bei Änderung des Familiennamens eines Mannes gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 7, Litera d, PStV;
  14. Ziffer 14
    Wöchentliches Verzeichnis gemäß Paragraph 37, Absatz 4, PStG in Verbindung mit Paragraph 16, Absatz 4, PStV;
  15. Ziffer 15
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch eines Kindes des Eingetragenen führt, gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3,, 4, 6 und 7, jeweils Litera b, PStV;
  16. Ziffer 16
    Personenstandsbehörde, die das Ehebuch des Eingetragenen führt, gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3,, 4, 6 und 7, jeweils Litera a,, sowie Ziffer 9, PStV;
  17. Ziffer 17
    Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß Paragraph 360, Absatz 5, ASVG;
  18. Ziffer 18
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Ehebuch B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Verlobte:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

02

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 18

03

Laufende Nummer der Eintragung im Verzeichnis für Eheermittlungen

1 – 6, 18

04

Tag der Eintragung

1 – 6, 18

05

Laufende Nummer der Eintragung der späteren Eheschließung im Ehebuch

1 – 6, 18

06

Vor- und Familiennamen, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 – 6, 18

07

Geänderte Vor- und Familiennamen/Geschlechtsnamen

1 – 6, 18

08

Wohnanschrift

1 – 6, 18

09

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 18

10

Daten über die Eintragung der Geburt

1 – 6, 18

11

Geschlecht

1 – 6, 18

12

Religionszugehörigkeit

1 – 6, 18

13

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 18

14

Personenstand

1 – 7, 18

15

Daten der letzten früheren Ehen

1 – 7, 18

16

Zeit und Ort der beabsichtigten Eheschließung

1 – 4, 18

17

Angaben über beschränkte Geschäftsfähigkeit

1 – 6, 18

18

Daten zur Ehemündigkeit und Ehefähigkeit

1 – 6, 18

19

Erklärung über den Familiennamen nach der Eheschließung

1 – 6, 18

20

Zustimmungserklärung, dass die Eheschließung in das wöchentliche Verzeichnis aufgenommen wird

1 – 4, 17, 18

21

Anzahl gemeinsamer Kinder

1 – 7, 18

22

Angaben über vorgelegte Urkunden und Nachweise

1 – 5, 18

23

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 5, 18

24

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 5, 18

25

Vor- und Familiennamen/Bezeichnung sowie Geburtsdaten der Eltern/Wahleltern bzw. des gesetzlichen Vertreters

1 – 5, 18

 

 

 

Eheschließende:

26

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

27

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 17, 19

28

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 17, 19

29

Tag der Eintragung

1 - 16, 19

30

Vor- und Familienname vor der Eheschließung, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 - 17, 19

31

Vor- und Familienname nach der Eheschließung, akad. Grad/Standesbezeichnung

1 - 17, 19

32

Angaben über die Bestimmung des Familiennamens

1 - 6

33

Wohnanschrift

1 - 16, 19

34

Wohngemeinde

7, 17

35

Datum und Ort der Geburt

1 - 16, 19

36

Daten über die Eintragung der Geburt

1 - 16, 19

37

Religionszugehörigkeit

1 – 11, 15, 16

38

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 11, 15, 16, 19

39

Daten zu Zeit und Ort der Eheschließung

1 - 17, 19

40

Daten zur Auflösung der eingetragenen Ehe

1 - 4, 19

41

Daten der letzten früheren und ersten späteren Eheschließung

1 – 6, 8 - 11, 19

42

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 11, 15, 16

43

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 8 - 16, 19

 

 

 

Zeugen bzw. Dolmetscher:

44

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

45

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 4

46

Tag und Nummer der Eintragung

1 - 4

47

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 - 4

48

Wohnanschrift

1 - 4

49

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 - 4

50

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 4

 

 

 

Gemeinsame uneheliche Kinder gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, PStV:

51

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

52

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

53

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

54

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

55

Geschlecht

1 – 6, 9, 15, 16, 18

56

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 9, 15, 16, 18

57

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

58

Daten der Eheschließung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

59

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

60

Vor- und Familienname/Bezeichnung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters

1 – 6, 9, 15, 16, 18

61

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

62

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

 

 

 

Ehegatten gemeinsamer unehelicher Kinder gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, PStV:

63

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

64

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

65

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

66

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

67

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

68

Daten der Eheschließung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

69

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

70

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

 

 

 

Kinder von gemeinsamen unehelichen Kindern gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, PStV:

71

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

20

72

Daten zur eintragenden Behörde

1 – 6, 9, 15, 16, 18

73

Tag und Nummer der Eintragung

1 – 6, 9, 15, 16, 18

74

Vor- und Familienname, akad. Grad

1 – 6, 9, 15, 16, 18

75

Daten der Geburt

1 – 6, 9, 15, 16, 18

76

Wohnanschrift

1 – 6, 9, 15, 16, 18

77

Einsichtsbeschränkungen gemäß Paragraph 37, Absatz 2, PStG

1 – 6, 9, 15, 16, 18

78

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 – 6, 9, 15, 16, 18

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Personen, die an der Einsicht ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 2, PStG;
  2. Ziffer 2 *
    Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer eins, PStG;
  3. Ziffer 3
    Verwaltungsbehörden (Mitteilungen gemäß Paragraph 38, Absatz eins, PStG; Einsichtsrecht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 3, PStG; darüber hinaus Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß Paragraph 57, PStG);
  4. Ziffer 4
    Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 3, PStG;
  5. Ziffer 5 *
    Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;
  6. Ziffer 6 *
    Österreichische Vertretungsbehörden;
  7. Ziffer 7
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” (nur bei Verehelichung) gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 7, PStV;
  8. Ziffer 8
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch der Ehegatten führt, gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer eins, PStV;
  9. Ziffer 9
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch eines gemeinsamen, unehelichen Kindes führt, gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, PStV;
  10. Ziffer 10
    Personenstandsbehörde, die das Ehebuch der letzten Vorehe führt, gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 3, PStV;
  11. Ziffer 11
    Staatsbürgerschaftsevidenzstellen gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 4, PStV;
  12. Ziffer 12
    Örtlich zuständige Sicherheitsdirektion, in Wien Bundespolizeidirektion Wien, bei Namensänderung des Mannes gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 5, PStV;
  13. Ziffer 13
    Militärkommanden bei Änderung des Familiennamens des Ehemannes gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 6, PStV sowie bei Wiederannahme eines früheren Familiennamens und der Voran- oder Nachstellung des früheren Familiennamens gemäß Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, Litera d, PStV;
  14. Ziffer 14
    Wählerevidenz wegen Namensänderung gemäß Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 8, PStV;
  15. Ziffer 15
    Gerichte (Mitteilungen gemäß Paragraph 38, Absatz eins, PStG insbesondere Sachwalterschaftsgerichte gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2, PStV);
  16. Ziffer 16
    Jugendwohlfahrtsträger gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2 und Ziffer 3, Litera d, PStV;
  17. Ziffer 17
    Wöchentliches Verzeichnis gemäß Paragraph 37, Absatz 4, PStG in Verbindung mit Paragraph 16, Absatz 4, PStV;
  18. Ziffer 18
    Personenstandsbehörde, vor der die Eheschließung erfolgt, gemäß Paragraph 46, Absatz 3, PStG;
  19. Ziffer 19
    Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß Paragraph 360, Absatz 5, ASVG;
  20. Ziffer 20
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

C. Sterbebuch C.1 Daten der Anwendung:1

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise: (siehe C.2)

Witwe/Witwer:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

02

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 14

03

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 14

04

Tag der Eintragung

1 - 14

05

Vor- und Familiennamen, akad. Grad

1 - 14

06

Datum der Geburt

1 - 7, 9 - 14

07

Daten der Eheschließung

1 - 7, 9 - 14

08

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7, 9 - 14

Eltern tot geborener Kinder:

09

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

10

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 7

11

Nummer der Eintragung der Totgeburt

1 - 7

12

Nummer der Eintragung der anderen Kinder bei Mehrlingsgeburten

1 - 7

13

Zeit und Ort der Totgeburt

1 - 7

14

Von den Eltern vorgesehene und bekannt gegebene Vornamen des Kindes

1 - 7

15

Geschlecht des tot geborenen Kindes

1 - 7

16

Vermerk: Kind ehelich/unehelich

1 - 7

17

Vor- und Familienname

1 - 7

18

Wohnanschrift

1 - 7

19

Tag und Ort der Geburt

1 - 7

20

Religionszugehörigkeit

1 - 7

21

Staatsangehörigkeit

1 - 7

22

Personenstand der Mutter zum Zeitpunkt der Totgeburt

1 - 7

23

Daten der Eheschließung

1 - 7

24

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7

Anzeigender:

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

15

26

Daten zur eintragenden Behörde

1 - 7

27

Laufende Nummer der Eintragung

1 - 7

28

Tag der Eintragung

1 - 7

29

Datum der Anzeige des Todes

1 - 7

30

Name/Bezeichnung

1 - 7

31

Anschrift

1 - 7

32

Identitätsnachweis

1 - 7

33

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 7

________________________

1 Daten von verstorbenen Personen sind datenschutzrechtlich nicht geschützt.

C.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland;
  2. Ziffer 2 *
    Personen, die an der Einsicht ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 2, PStG;
  3. Ziffer 3 *
    Personen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird, bei Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer eins, PStG;
  4. Ziffer 4
    Verwaltungsbehörden (Mitteilungen gemäß Paragraph 38, Absatz eins, PStG; Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, PStG; Bezirksverwaltungsbehörde zur Einleitung von Strafverfahren gemäß Paragraph 57, PStG);
  5. Ziffer 5
    Gerichte im Falle von Mitteilungen gemäß Paragraph 38, Absatz eins, PStG;
  6. Ziffer 6
    Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Einsicht gemäß Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 3, PStG;
  7. Ziffer 7
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich” gemäß Paragraphen 17, Absatz 3, Ziffer 9 und 17 Absatz 4, PStV;
  8. Ziffer 8 *
    Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen;
  9. Ziffer 9
    Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch des Verstorbenen führt, gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Ziffer eins, PStV;
  10. Ziffer 10
    Personenstandsbehörde, die das Ehebuch der zur Zeit des Todes bestehenden Ehe führt, gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Ziffer 2, PStV;
  11. Ziffer 11
    Verlassenschaftsgerichte gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Ziffer 6, PStV;
  12. Ziffer 12
    Jugendwohlfahrtsträger, wenn der Verstorbene minderjährig war, gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Ziffer 7, PStV;
  13. Ziffer 13
    Örtlich zuständige Gebietskrankenkasse gemäß Paragraph 360, Absatz 5, ASVG;
  14. Ziffer 14
    Örtlich zuständiges Führerscheinregister gemäß Paragraph 27, Absatz 2, Führerscheingesetz;
  15. Ziffer 15
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz Zweck der Datenanwendung:

Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Staats- bürgerschaftsbehörden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329, sowie Gesetz über das Heimatrecht, RGBl. Nr. 105/1863, Staatsbürgerschaftsgesetz 1925, BGBl. Nr. 285, Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz 1949 (StÜG 1949), BGBl. Nr. 276, Staatsbürgerschaftsgesetz 1949 (StbG 1949), BGBl. Nr. 276, Bundesgesetz über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1954,, Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 (StbG 1965), BGBl. Nr. 250, Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 in der Fassung der Novelle 1983, Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1983,, zwischenstaatliche Abkommen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, die in die Staatsbürgerschaftsevidenz einzutragen sind:

01

Verfahrensdaten formaler Art einschließlich Daten zur eintragenden Behörde

1 - 12

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

03

Name

1 – 13

04

Frühere Namen (Namensteile)

1 - 6, 9, 11, 12

05

Geschlecht

---

06

Datum und Ort der Geburt

1 – 13

07

Eintragungsstelle und Nummer der Geburt

1 - 12

08

Ort der Auffindung und Alter bei Auffindung gemäß Paragraph 8, StbG in Verbindung mit Paragraph 19, StbV

1 - 7, 11

09

Vermerk: ehelich/unehelich

1 - 6, 11

10

Eheschließung der Eltern oder Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten

1 - 6, 8, 11

11

Daten des Verfahrens nach Paragraph 7 a, Absatz 2, - 6 StbG

5, 6

12

Wohnanschrift

1 – 13

13

Personenstand

1 - 3, 5 - 12

14

Daten der Eheschließung

1 - 6, 11, 12

15

Daten zum Erwerb der Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

16

Angaben zum Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

17

Daten zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Staatsbürgerschaftsbestätigungen

1 - 6, 10 - 12

18

Daten des Verlustes der Staatsbürgerschaft

1 - 6, 10 - 12

19

Daten über eine zweite Staatsbürgerschaft gemäß Paragraph 28, StbG

1 - 6, 11, 12

20

Daten einer beigelegten Personenstandsurkunde, soweit relevant

1 - 6, 11

21

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 9, 11, 12

Eltern/Großeltern, von denen der Besitz der Staatsbürgerschaft abgeleitet ist:

22

Name

1 – 8, 11 – 13

23

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

24

Datum und Ort der Geburt

1 – 8, 11 – 13

25

Eintragungsstelle

1 - 8, 11, 12

26

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 - 6, 8, 11, 12

27

Daten zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

28

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 6, 9, 11

29

Wohnort der leiblichen Mutter im Zeitpunkt der Geburt

1 - 6, 11

Ehegatte:

30

Name

1 – 6, 11 – 13

31

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

13

32

Datum und Ort der Geburt

1 – 6, 11 – 13

33

Eintragungsstelle der Geburt

1 - 6, 11, 12

34

Staatsangehörigkeit und Evidenzgemeinde

1 - 6, 9, 11, 12

35

Daten zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

1 - 6, 9, 11, 12

36

Hinweise und Vermerke zu den Eintragungen

1 - 6, 9, 11

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland gemäß Paragraph 41, Absatz 2, StbG;
  2. Ziffer 2
    Neue Staatsbürgerschaftsevidenzstelle gemäß Paragraph 13, StbV;
  3. Ziffer 3
    Bezirksverwaltungsbehörden zur Einleitung von Strafverfahren gemäß Paragraph 64, StbG;
  4. Ziffer 4
    Landesregierung zur Erlassung von Bescheiden gemäß Paragraph 39, StbG;
  5. Ziffer 5 *
    Gesetzliche Vertreter von Betroffenen;
  6. Ziffer 6 *
    Personen, deren Zustimmung zu einem Rechtsakt erforderlich ist, bzw. ihre gesetzlichen Vertreter gemäß Paragraph 7 a, Absatz 5, StbG u.a.;
  7. Ziffer 7
    Landesregierung gemäß Paragraph 8, StbG in Verbindung mit Paragraph 19, StbV;
  8. Ziffer 8
    Landesregierung bei Legitimation eines minderjährigen ledigen Fremden gemäß Paragraph 18, StbV;
  9. Ziffer 9
    Geburtenbuch des Eingetragenen gemäß Paragraph 7 a, StbG;
  10. Ziffer 10
    Gemeinde oder Gemeindeverband am Hauptwohnsitz des Eingetragenen gemäß Paragraph 41, Absatz eins, StbG;
  11. Ziffer 11
    Bundesminister für Inneres gemäß Paragraph Paragraph 3, 5 und 42 Absatz 2, StbG;
  12. Ziffer 12 *
    Ausländische Behörden, einschließlich ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich, auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen;
  13. Ziffer 13
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA010 Melderegister A. Lokales Melderegister Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Melderegisters durch die Bürgermeister (Gemeindeämter oder Magistrate), einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Paragraph 14 und Paragraph 16 a, Absatz 2, Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. römisch eins Nr. 10/2004; Registerzählungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2006,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Alle in der Gemeinde aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

02

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

20, 21

03

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

20, 21

04

Ordnungsnummer(n)

1 – 3, 17, 21

05

Melderegisterzahl (ZMR-Zahl)

1 – 4, 7, 9 – 15, 16 – 18, 21

06

Name

1 – 8, 10 – 18, 19, 21

07

Frühere Namen (Namensteile)

1, 2, 4, 7, 10 – 19, 21

08

Geburtsdatum

1 – 4, 6, 7, 10 – 21 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

09

Geburtsort, Bundesland

1 – 4, 7, 10 – 21

10

Staat des Geburtsortes

1 – 4, 7, 10 – 21

11

Personenstand

1, 4, 10, 11, 20, 21

12

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde, Ausstellungsstaat)

1 – 4, 7, 10 – 15, 17, 18, 21

13

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (Paragraph eins, Absatz 5 a, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 3, MeldeG)

1, 21

14

Geschlecht

1 – 21

15

Staatsangehörigkeit

1 – 4, 7, 10 – 21

16

Religionsbekenntnis

16

17

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 – 5, 7 – 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

18

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 – 5, 7 – 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

19

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß Paragraph 19 a, MeldeG

1 – 7, 9 – 18, 21

20

Adresse der Kontaktstelle gemäß Paragraph 19 a, MeldeG

1 – 4, 7, 9 – 15, 17, 18, 20, 21

21

Name des Unterkunftgebers

1, 2, 7, 10 – 15, 17, 18, 21

22

Datum der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 – 18, 20x, 21

23

Datum der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 – 18, 20x, 21

24

Verzogen nach (Ortsgemeinde, Bundesland bzw. Staat/Ausland)

1, 2, 4, 5, 7, 10 – 18, 21

25

Grund der Anmeldung

1, 2, 4, 7, 9 – 18, 21

26

Grund der Abmeldung

1, 2, 4, 7, 10 – 18, 21

27

Abänderung von Meldedaten gemäß Paragraphen 11, bzw. 15 MeldeG

1 – 18, 21

28

Bescheiddaten bei Einwendung des Meldepflichtigen gegen eine beabsichtigte An-, Ab- oder Ummeldung von Amts wegen (Paragraph 15, Absatz 2, MeldeG)

14, 17, 21

29

Berichtigung des Melderegisters auf Grund eines durchgeführten Reklamationsverfahrens (Bescheiddaten gemäß Paragraph 17, Absatz 5, MeldeG)

17, 21

30

Auskunftssperre gemäß Paragraph 18, Absatz 2, MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1, 10, 21

31

Hinweise auf Verwaltungsverfahren (Behörde, Aktenzeichen, Datum der Speicherung) gemäß Paragraph 14, Absatz eins, MeldeG

9, 13, 21

32

Aliasdaten (Identitätsdaten)

9, 12, 21

33

Herkunftsvermerk (Standesamt, AZ, Datum)

2, 4, 9 – 15, 17, 18, 21

34

Vorhandene und historische Standarddokumente (Dokumentenart, Dokumentennummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsstaat, Ablaufdatum)

andere Behörden mit Zustimmung des Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (z.B. Paragraph 17, E-GovG)

35

Protokolleintrag von Eingaben (Bearbeitungsdatum, Gültigkeitsdatum, Sachbearbeiter, Bearbeitungshinweise, Grund des Zugriffes)

---

 

 

 

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

36

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

37

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

20, 21

38

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

20, 21

39

ZMR-Zahl

1 – 4, 7, 9, 10, 14, 15, 17, 18, 21

40

Name

1 – 4, 9, 10, 12, 13 – 15, 17, 18, 19, 21

41

Frühere Namen (Namensteile)

1, 2, 4, 7, 10, 12, 13 – 15, 17, 18, 19, 21

42

Geburtsdatum

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 20, 21 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

43

Geburtsort, Bundesland

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 21

44

Staat des Geburtsortes

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 20, 21

45

Personenstand

1, 4, 10, 11, 20, 21

46

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 21

47

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (Paragraph eins, Absatz 5 a, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 3, MeldeG)

1, 21

48

Geschlecht

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 20, 21

49

Staatsangehörigkeit

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 19, 20, 21

50

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 19, 20, 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

51

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 – 4, 7, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 19, 20, 21 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

52

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

9, 12, 13, 21

53

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

54

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

55

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

56

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

57

Wohnadresse nach der Entlassung

1, 2, 4, 9, 10, 12 – 15, 17, 18, 21

58

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis)

(Paragraph 18, Absatz 2 a,, Paragraph 16, Absatz 3, MeldeG)

1, 2, 21

 

 

 

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufenthalt) aber für Zwecke einer Fahndung oder eines bestimmten Verwaltungsverfahrens von Bedeutung ist (Paragraph 14, Absatz 2, MeldeG)

(Aviso):

59

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

19, 21

60

ZMR-Zahl

9, 21

61

Name

9, 19, 21

62

Geburtsdatum

9, 19, 21

63

Geburtsort, Bundesland, Staat

9, 19, 21

64

Geschlecht

9, 19, 21

65

Staatsangehörigkeit

9, 19, 21

66

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

9, 19, 21

67

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (Paragraph eins, Absatz 5 a, MeldeG)

9, 21

68

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

9, 21

69

Status (Aviso [nicht] freigegeben)

9, 21

70

Ähnlicher Datensatz besteht (keine Ausgabe)

---

71

Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

19

72

Frühere Namen (Namensteile)

19

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Bisherige Meldebehörde im Wege des ZMR, wenn der Meldepflichtige sich bei einer anderen Meldebehörde anmeldet und sich bei dieser auch von seiner bisherigen Unterkunft abmeldet (Paragraph 4, Absatz 4, MeldeG);
  2. Ziffer 2
    Gemeinde für Zwecke der Wählerevidenz (Paragraph eins, der Wählerevidenzverordnung 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1973,);
  3. Ziffer 3
    Schulbehörden (Paragraph 20, Absatz 3, MeldeG);
  4. Ziffer 4
    Juristische Personen öffentlichen Rechts (auf Anfrage, soweit gesetzlich vorgesehen, z.B. nach Paragraph 360, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, oder Paragraph 93, Arbeiterkammergesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 626 aus 1991,);
  5. Ziffer 5
    Meldeauskunftswerber (Paragraph 18, MeldeG);
  6. Ziffer 6
    Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (Paragraph 294 a, Absatz 3, Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896);
  7. Ziffer 7
    Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen für fremdenpolizeiliche Zwecke (Paragraph 20, Absatz 4, MeldeG);
  8. Ziffer 8
    Haus- und Wohnungseigentümer (auf Verlangen gemäß Paragraph 20, Absatz eins, MeldeG);
  9. Ziffer 9
    Verwaltungsbehörde, die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht hat (Paragraph 20, Absatz 6, MeldeG);
  10. Ziffer 10
    Organe der Gebietskörperschaften (auf Verlangen gemäß Paragraph 20, Absatz 3, MeldeG);
  11. Ziffer 11
    Personen und Institutionen, die Meldedaten zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen (z.B. Paragraph 4, Absatz 3, Rundfunkgebührengesetz (RGG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 159 aus 1999,);
  12. Ziffer 12
    Auftraggeber der Anwendung zur Verwendung in anderen Aufgabengebieten gemäß Paragraph 20, Absatz 3, MeldeG;
  13. Ziffer 13
    Verwaltungsstrafbehörde zur Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß Paragraph 22, MeldeG in Verbindung mit Paragraph 25, Absatz eins, des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 (VStG), Bundesgesetzblatt Nr. 52;
  14. Ziffer 14
    Sicherheitsdirektion bzw. Bundesministerium für Inneres gemäß Paragraph 15, Absatz 7, MeldeG;
  15. Ziffer 15
    Landeshauptmann oder Bundesministerium für Inneres zur Durchführung des Reklamationsverfahrens (Paragraph 17, MeldeG);
  16. Ziffer 16
    Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften (auf Verlangen) im Wege des Bürgermeisters gemäß Paragraph 20, Absatz 7, MeldeG;
  17. Ziffer 17
    Meldebehörde nach Maßgabe des Paragraph 15, Absatz 5, MeldeG;
  18. Ziffer 18
    Personen, welche die Meldepflicht gemäß Paragraph 7, Absatz 2 und 3 trifft oder gemäß Paragraph 19, Absatz eins und 2 MeldeG tätig werden (z.B. in Form einer Meldebestätigung gemäß Paragraph 19, MeldeG);
  19. Ziffer 19
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG;
  20. Ziffer 20
    Bundesanstalt „Statistik Österreich“ im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem Registerzählungsgesetz und Paragraph 9, Absatz 9, Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2007,, bei Kennzeichnung mit „x“ eingeschränkt auf ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag gemäß Registerzählungsgesetz und FAG 2008;
  21. Ziffer 21
    Bundesminister für Inneres.

B. Zentrales Melderegister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Melderegisters als Informationsverbundsystem, mit den Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber, wobei der Bundesminister für Inneres die ihm überlassenen Meldedaten weiter zu verarbeiten hat, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit. Verständigung der Meldebehörden durch die in Paragraph 16 a, Absatz 4, MeldeG genannten Stellen über die sachliche Richtigkeit der Wohnsitzanknüpfung.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (Paragraph 16, Absatz 2, MeldeG)

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 16,, 16a und Paragraph 16 b, Meldegesetz 1991 (MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992; Meldegesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. römisch II Nr. 66/2002; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. römisch eins Nr. 10/2004; Registerzählungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2006,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen/Löschungspflichten (Paragraph 16 a, Absatz 10, MeldeG).

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Alle aufrecht gemeldeten und abgemeldeten Personen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

02

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

3

03

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

3

04

ZMR-Zahl

1, 2x, 7, 8, 9, 11

05

Name

1, 2, 4 – 11

06

Frühere Namen (Namensteile)

1, 2x, 4 – 9, 11

07

Geburtsdatum

1, 2x, 3, 7 – 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

08

Geburtsort, Bundesland, Staat

1, 2x, 3, 7 – 11

09

Personenstand

1 – 3, 7

10

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1, 2, 7, 11

11

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (Paragraph eins, Absatz 5 a, MeldeG)

1

12

Geschlecht

1, 2x, 3 – 7, 9, 11

13

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3, 7 – 9

14

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1 – 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

15

Adressen sonstiger Wohnsitze

1 – 9, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

16

Ortsgemeinde einer Hauptwohnsitzbestätigung gemäß Paragraph 19 a, MeldeG

1 – 7, 9

17

Adresse der Kontaktstelle gemäß Paragraph 19 a, MeldeG

1 – 4, 7, 9

18

Name des Unterkunftgebers

1, 2

19

Datum der Anmeldung

1 – 3xx, 4, 7, 9

20

Datum der Abmeldung

1 – 3xx, 7, 9

21

Verzogen ins Ausland (Staat), zugezogen vom Ausland (Staat)

1 – 3, 7

22

Grund der Anmeldung

1 – 3

23

Grund der Abmeldung

1 – 3

24

Klärungsinformation (ähnlicher Datensatz eines „Doppelgängers“, Wohnsitzinformation noch zweifelhaft)

1, 2, 7

25

Auskunftssperre gemäß Paragraph 18, Absatz 2, MeldeG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Aufhebung samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

1, 2

26

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

27

Vorhandene und historische Standarddokumente (Dokumentenart, Dokumentennummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsstaat, Ablaufdatum)

andere Behörden mit Zustimmung des Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (z.B. Paragraph 17, E-GovG)

 

 

 

Personen, die aufgrund einer Entscheidung oder Verfügung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten werden:

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

29

Mit dem öffentlichen Schlüssel des ZMR verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

3

30

Mit dem öffentlichen Schlüssel der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS)

3

31

ZMR-Zahl

1, 2, 7

32

Name

1, 2, 7, 11

33

Frühere Namen (Namensteile)

1, 2, 7, 11

34

Geburtsdatum

1 – 3, 7, 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

35

Geburtsort, Bundesland

1, 2, 7, 11

36

Staat des Geburtsortes

1 – 3, 7, 11

37

Personenstand

1 – 3, 7

38

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde)

1, 2, 7, 11

39

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (Paragraph eins, Absatz 5 a, MeldeG)

1

40

Geschlecht

1, 2, 3, 7, 11

41

Staatsangehörigkeit

1 – 3, 7, 11

42

Adresse eines Hauptwohnsitzes

1, 2, 3, 7, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

43

Adressen sonstiger Wohnsitze

1, 2, 3, 7, 11 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

44

Datum der Anmeldung

3xx

45

Datum der Abmeldung

3xx

46

Name, Adresse und Anstaltschlüssel der Haftanstalt

1, 2, 7

47

Haftanstalt (Adresse)

1, 2, 7

48

Tag der Einlieferung (Haftbeginn)

1, 2, 7

49

Tag der Entlassung (Haftende)

1, 2, 7

50

Adresse der Haftanstalt bei Überstellung

1, 2, 7

51

Wohnadresse nach der Entlassung

1, 2, 7

52

Amtswegige Auskunftssperre (von/bis)

(Paragraphen 18, Absatz 2 a und 16 Absatz 3, MeldeG)

1, 2

53

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

 

 

 

Personen, die nicht gemeldet sind, deren Anmeldung (Aufenthalt) aber für Zwecke einer Fahndung oder eines bestimmten Verwaltungsverfahrens von Bedeutung ist (Paragraphen 14, Absatz 2, in Verbindung mit 16 Absatz 6, MeldeG) (Aviso):

54

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person) (ZP)

11

55

ZMR-Zahl

4

56

Name

4, 11

57

Geburtsdatum

3, 4, 11 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

58

Geburtsort und Geburtsstaat

3, 4, 11

59

Geschlecht

3, 4, 11

60

Staatsangehörigkeit

3, 4, 11

61

Reisedokument bei Fremden (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum)

4, 11

62

Sonstige Dokumente zum Nachweis der Identitätsdaten (Paragraph eins, Absatz 5 a, MeldeG)

4

63

Personenhinweis (Behörde Aktenzeichen, Datum des Ersuchens, Art und Grund der Fahndung, spätestens Datum der Löschung)

4

64

Status (Aviso [nicht] freigegeben)

4

65

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1

66

Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

11

67

Frühere Namen (Namensteile)

11

 

 

 

Personen, die im Wege eines Änderungszugriffes auf das ZMR Meldedaten überlassen oder Änderungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Personenstandes oder des Geschlechts von Menschen, die im Bundesgebiet gemeldet sind, übermitteln:

68

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (zur Person) (PV)

1 – 7, 9 – 11

69

Name

---

70

Bezeichnung der Personenstandsbehörde/ Evidenzstelle

1

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Meldebehörden als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (Paragraph 16 a, MeldeG);
  2. Ziffer 2
    Organe von Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Gerichtskommissäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes und Sozialversicherungsträger, denen gemäß Paragraph 16 a, Absatz 4, MeldeG eine Abfragemöglichkeit im ZMR eröffnet wurde oder auf Verlangen gemäß Paragraph 20, Absatz 3, MeldeG (soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist), bei Kennzeichnung mit „x“ über erfolgte Prüfung der Richtigkeit der im ZMR gespeicherten Daten zum Personenstand und zur Staatsangehörigkeit durch Meldebehörden durch Einsicht in Standarddokumente oder auf Verlangen des Betroffenen (Paragraph 17, E-GovG), Übermittlung auf Anfrage an andere Behörden zur Beurteilung einer Vorfrage in einem Verfahren, soweit die Richtigkeit eines Personenstands- oder Staatszugehörigkeitsdatums auch das Meldedatum ist (Paragraph 16 a, Absatz 4, MeldeG);
  3. Ziffer 3
    Bundesanstalt „Statistik Österreich“, andere Organe der Bundesstatistik oder nach landesgesetzlichen Vorschriften dazu berufene Organe (Paragraph 16 b, MeldeG); Bundesanstalt „Statistik Österreich“ im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem Registerzählungsgesetz und Paragraph 9, Absatz 9, Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2007,, bei Kennzeichnung mit „xx“ eingeschränkt auf ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag gemäß Registerzählungsgesetz und FAG 2008;
  4. Ziffer 4
    Behörden (ersuchende Stellen), die um Aufnahme des Personenhinweises ersucht haben und die Meldebehörde, die das Ersuchen dem BMI zum regelmäßigen Abgleich mit den im ZMR verarbeiteten Anmeldungen überlassen hat (Paragraph 14, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 16, Absatz 6, MeldeG);
  5. Ziffer 5
    Meldeauskunftswerber (Meldeauskünfte gemäß Paragraph 18, Absatz eins, MeldeG, die unter Inanspruchnahme des ZMR erteilt werden; Paragraph 15, Absatz 3, Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2002,);
  6. Ziffer 6
    Personen, denen gemäß Paragraph 16 a, Absatz 5, MeldeG eine Abfragemöglichkeit im ZMR eröffnet wurde;
  7. Ziffer 7
    Bundesminister für Inneres (zum Zweck des Datenabgleiches mit von Sicherheitsbehörden geführten Fahndungsevidenzen) gemäß Paragraph 16 a, Absatz 11, MeldeG;
  8. Ziffer 8
    Bundesminister für Inneres zum Zweck der Führung der Gleichsetzungstabelle gemäß Paragraph 16 b, Absatz eins und 2 MeldeG;
  9. Ziffer 9
    Personen und Institutionen, die Auskünfte aus dem ZMR zur Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe benötigen;
  10. Ziffer 10
    Personen, denen aus einem Exekutionstitel ein Recht erwächst (Paragraph 294 a, Absatz 3, Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896);
  11. Ziffer 11
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG.

SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten Zweck der Datenanwendung:

A.              Führung der Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse (für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen) und der Stimmlisten (für Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen); Erstellung der Wählerverzeichnisse für Landtags-, Gemeinderats-, Bezirksvertretungs- und Bürgermeisterwahlen sowie der Stimmlisten für Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften und der Wählerverzeichnisse für die Wahlen zu beruflichen Interessenvertretungen;

B.              Evidenthaltung der Daten von Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (zB gemäß Paragraph 22, der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), Bundesgesetzblatt Nr. 471, in der geltenden Fassung);

C.              Evidenz der Angehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Österreich an den Kommunalwahlen teilnehmen (Unionsbürgerevidenz) durch die Gemeinden (Gemeindeämter);

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Wählerevidenzgesetz 1973, BGBl. Nr. 601; Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO), BGBl. Nr. 471; Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57; Volksabstimmungsgesetz 1972, BGBl. Nr. 79/1973; Volksbegehrengesetz 1973, Bundesgesetzblatt Nr. 344; Volksbefragungsgesetz 1989, Bundesgesetzblatt Nr. 356; landesgesetzliche Regelungen über die Durchführung von Landtagswahlen, Gemeinderats-, Bezirksvertretungs- und Bürgermeisterwahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbefragungen; Wahlen zu beruflichen Interessenvertretungen auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

A. Wählerevidenz, Erstellung von Wählerverzeichnissen und Stimmlisten A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

In der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland:

01

Ordnungsnummer

1 – 7, 9, 13

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

12

03

Buchstaben-/Ziffernkombination

---

04

Aufnahme-/Eintragungsdatum

6

05

Name

1 – 9, 11, 12, 13

06

Geburtsjahr

1 – 9, 11, 12,13

07

Geburtstag und -monat

1, 2, 6 – 9, 12, 13

08

Geschlecht

1 – 7, 9, 11, 13

 

09

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 – 9, 11, 12

 

10

Früherer Hauptwohnsitz

6, 7, 12

 

11

Regionalwahlkreis

1 – 7

 

12

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 – 7, 9, 13

 

13

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer – GKZ)

1 – 7, 9, 11

 

14

Unterstützung eines Wahlvorschlages (zB gemäß Paragraph 42, Absatz 3, NRWO oder Paragraph 7, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971)

---

 

15

Unterstützungserklärungen sowie Unterschriften für Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Bestimmungen

6, 7

 

16

Ausstellung einer Wahlkarte (zB gemäß Paragraph 40, Absatz eins, NRWO)

7, 13

 

17

Amtswegige Zustellung einer Wahlkarte (Paragraph 9, Absatz 4, Wählerevidenzgesetz 1973)

---

 

18

Nichtigkeit einer Briefwahlstimme (zB gemäß Paragraph 90, Absatz eins, NRWO)

7

 

19

Richtigstellungen der Wählerevidenz

6, 7, 9

 

20

Richtigstellungen des Wählerverzeichnisses

3, 5, 7

 

21

Streichungsvermerk

6

 

22

Neuer Hauptwohnsitz

6, 7

In der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland:

23

Ordnungsnummer

1 – 7, 9, 13

24

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

12

25

Aufnahme-/Eintragungsdatum

6

26

Name

1 – 7, 9, 10, 12, 13

27

Geburtsjahr

1 – 7, 9, 10, 12, 13

 

28

Geburtstag und -monat

1, 2, 6, 7, 9, 10, 12, 13

 

29

Geschlecht

1 – 7, 9, 10, 13

 

30

Hauptwohnsitz im Ausland

1 – 7, 9, 10

 

31

Früherer Hauptwohnsitz

6, 7, 12

 

32

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 2 a, Absatz eins, oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973

1 – 7, 9, 10, 12

 

33

E-Mail-Adresse

---

 

34

Regionalwahlkreis

1 – 7, 10

 

35

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 – 7, 9, 10, 13

 

36

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer - GKZ)

1 – 7, 9, 10

 

37

Beginn und Ende der Eintragung gemäß Paragraphen 2, Absatz 3 und 2a Absatz 4, des Wählerevidenzgesetzes 1973

7

 

38

Richtigstellungen der Wählerevidenz

6, 7, 9

 

39

Richtigstellungen des Wählerverzeichnisses

3, 5, 7

 

40

Unterstützung eines Wahlvorschlages (zB gemäß Paragraph 42, Absatz 3, NRWO oder Paragraph 7, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971)

---

 

41

Unterstützungserklärungen sowie Unterschriften für Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Bestimmungen

6, 7

 

42

Ausstellung einer Wahlkarte (zB gemäß Paragraph 40, Absatz eins, NRWO)

7, 13

 

43

Amtswegige Zustellung einer Wahlkarte

---

 

44

Nichtigkeit einer Briefwahlstimme (zB gemäß Paragraph 90, Absatz eins, NRWO)

7

 

45

Streichungsvermerk

6

 

46

Neuer Hauptwohnsitz

6, 7, 12

A.2 Empfängerkreise:

1

Personen, die sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerevidenz überzeugen wollen (Paragraph 3, Absatz eins, des Wählerevidenzgesetzes 1973);

2

Parteien, die in allgemeinen Vertretungskörpern vertreten sind und deshalb das Recht auf Übermittlung von Daten aus der Wählerevidenz haben (Paragraph 3, Absatz eins, des Wählerevidenzgesetzes 1973 und landesgesetzliche Vorschriften);

3

Parteien, die das Recht auf Abschriften der Wählerverzeichnisse haben (zB gemäß Paragraph 27, NRWO);

4

Personen, die innerhalb der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen oder Vervielfältigungen herstellen (zB gemäß Paragraph 25, Absatz 3, NRWO);

5

Zustellbevollmächtigte Vertreter, die Wahlvorschläge einzubringen beabsichtigen, gemäß Paragraph 5, Absatz 2, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971;

6

Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Wählerevidenz (Paragraphen 2, Absatz 2 und 9 Absatz eins, des Wählerevidenzgesetzes 1973);

7

Wahlbehörden bzw. Einleitungs- und Eintragungsbehörden (bei Volksabstimmungen und Volksbegehren);

8

Bürgermeister zur Erstellung der Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse (Paragraph 5, Absatz eins, Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 – GSchG, Bundesgesetzblatt Nr. 256);

9

Bundesministerium für Inneres für Zwecke des Wählerevidenzregisters (Paragraph 3, Absatz 4, des Wählerevidenzgesetzes 1973);

10*

Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (Paragraph 39, NRWO);

11

Öffentlichkeit durch Kundmachung in den Häusern (Paragraph 26, NRWO; Paragraph 10, Absatz 2, des Wählerevidenzgesetzes 1973 und landesgesetzliche Vorschriften);

12

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. römisch eins Nr. 10/2004;

13

Behörden, die Pässe, andere Lichtbildausweise oder Urkunden ausstellen, zur Prüfung der Identität von Antragstellern von Wahlkarten (Paragraph 39, Absatz eins, NRWO).

B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Österreichische Staatsbürger, die in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen und vom Wahlrecht ausgeschlossen sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

3

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

1

04

Name

1 – 3

05

Geburtsjahr

1 – 3

06

Geburtstag und -monat

1 – 3

07

Geschlecht

1, 2

08

Hauptwohnsitz (Wohnadresse)

1 – 3

09

Früherer Hauptwohnsitz

1 – 3

10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 2 a, Absatz eins, oder 2 des Wählerevidenzgesetzes 1973 (nur bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland)

1 – 3

 

11

Regionalwahlkreis

1, 2

 

12

Wahlsprengelzugehörigkeit

1, 2

 

13

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer – GKZ)

1, 2

 

14

Beginn und Ende der Eintragung gemäß Paragraphen 2, Absatz 3 und 2a Absatz 4, des Wählerevidenzgesetzes 1973

1, 2

 

15

Unterstützung eines Wahlvorschlages (zB gemäß Paragraph 42, Absatz 3, NRWO oder Paragraph 7, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971)

1, 2

 

16

Unterstützungserklärungen sowie Unterschriften für Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Bestimmungen

1, 2

 

17

Richtigstellungen der Wählerevidenz

1, 2

 

18

Richtigstellungen des Wählerverzeichnisses

1, 2

 

19

Ausstellung einer Wahlkarte (zB gemäß Paragraph 40, Absatz eins, NRWO)

1, 2

 

20

Streichungsvermerk

1, 2

 

21

Neuer Hauptwohnsitz

1 – 3

 

22

Dauer der Ausschließung vom Wahlrecht

1, 2

B.2 Empfängerkreise:

1

Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Wählerevidenz (Paragraph 2, des Wählerevidenzgesetzes 1973);

2

Wahlbehörden zur Entscheidung über das Vorliegen eines Ausschlusses vom Wahlrecht;

3

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG.

C. Unionsbürgerevidenz C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Bürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die zur Ausübung des Wahlrechtes bei Kommunalwahlen in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen sind:

01

Ordnungsnummer

1 – 4, 6, 8

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

7

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

1

04

Name

1 – 7, 8

05

Geburtsjahr

1 – 7, 8

06

Geburtstag und -monat

1 – 4, 7, 8

07

Geschlecht

1 – 6, 8

08

Staatsangehörigkeit

1 – 3

09

Hauptwohnsitz (Wohnanschrift)

1 – 7

10

Früherer Hauptwohnsitz in Österreich

1, 2, 7

11

Regionalwahlkreis

1 – 6

 

12

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 – 6, 8

 

13

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer – GKZ)

1 – 6

 

14

Unterstützung eines Wahlvorschlages

---

 

15

Ausstellung einer Wahlkarte

2, 8

 

16

Amtswegige Zustellung einer Wahlkarte (zB gemäß Paragraph 12, Absatz 4, EuWEG)

---

 

17

Nichtigkeit einer Briefwahlstimme

2

 

18

Richtigstellungen der Wählerevidenz

1 – 3

 

19

Richtigstellungen des Wählerverzeichnisses

1, 2, 4

 

20

Streichungsvermerk

1

 

21

Neuer Hauptwohnsitz

1, 2, 7

C.2 Empfängerkreise:

1

Gemeinde, in die/aus der der Betroffene seinen Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Unionsbürgerevidenz;

2

Wahlbehörden, wenn bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen;

3

Personen, die sich von der Richtigkeit der Unionsbürgerevidenz überzeugen wollen, wenn bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen;

4

Wahlwerbende Parteien, wenn bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen;

5

Öffentlichkeit in Form von Anschlägen zur Bekanntgabe einer Wahl und zur Information über den Stand der Unionsbürgerevidenz, wenn bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen;

6

Personen, die innerhalb der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen, wenn bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen;

7

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG;

8

Behörden, die Pässe, andere Lichtbildausweise oder Urkunden ausstellen, zur Prüfung der Identität von Antragstellern von Wahlkarten.“

SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse Zweck der Datenanwendung:

A.              Führung der automationsunterstützten Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse;

B.              Evidenthaltung der Daten von Personen, die gemäß Paragraph 3, Absatz eins, des Europa-Wählerevidenzgesetzes (EuWEG), Bundesgesetzblatt Nr. 118 aus 1996,, in der geltenden Fassung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, durch die Gemeinden (Gemeindeämter);

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl- und Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europäischen Parlament (Europa-Wählerevidenzgesetz – EuWEG), BGBl. Nr. 118/1996; Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO), Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1996,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur gesetzlichen Verpflichtung zur Streichung aus der Evidenz.

A. Europa-Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise

(siehe A.2):

In der Europa-Wählerevidenz der Gemeinde eingetragene Österreicher sowie sonstige Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich:

01

Ordnungsnummer

1 – 5, 7, 8, 10

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

9

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

1

04

Name

1 – 10

05

Geschlecht

1 – 8, 10

06

Geburtsjahr

1 – 10

07

Geburtstag und -monat

1 – 4, 8 – 10

08

Staatsangehörigkeit

1 – 4, 8

09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1 – 9

10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 4, Absatz eins, oder 2 EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1 – 3, 8, 9

 

11

E-Mail-Adresse

---

 

12

Früherer Hauptwohnsitz

1, 8, 9

 

13

Regionalwahlkreis

1 – 5, 7, 8

 

14

Wahlsprengelzugehörigkeit

1 – 5, 7, 8, 10

 

15

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer – GKZ)

1 – 5, 7, 8

 

16

Beginn und Ende der Eintragung gemäß Paragraph 2, Absatz 3 und Paragraph 4, Absatz 4, EuWEG bei Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland

1 – 4, 8

 

17

Erklärung eines Österreichers mit Hauptwohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß Paragraph 2, Absatz 4 und Paragraph 4, Absatz 7, EuWEG, dass er die Mitglieder im Sinne des Artikel 23 a, B-VG wählen will

---

 

18

Erklärung eines nicht-österreichischen Unionsbürgers gemäß Paragraph 5, Absatz eins, EuWEG, dass er Mitglieder im Sinne des Artikel 23 a, B-VG wählen will und im Herkunftsmitgliedstaat das Wahlrecht besitzt

1

 

19

Hinweis auf die letzte Eintragung im Wählerverzeichnis des Heimatstaates bei Bürgern eines anderen EU-Mitgliedstaates gemäß Paragraph 5, Absatz 2, EuWEG

1

 

20

Richtigstellungen der Europa-Wählerevidenz

1 – 4, 8

 

21

Richtigstellungen des Wählerverzeichnisses

5, 8

 

22

Ausstellung einer Wahlkarte gemäß Paragraph 28, Absatz eins, EuWO

8, 10

 

23

Amtswegige Zustellung einer Wahlkarte

---

 

24

Nichtigkeit einer Briefwahlstimme

8

 

25

Anmerkung über die Unterstützung eines Wahlvorschlages gemäß Paragraph 30, EuWO

---

 

26

Streichungsvermerk

1

 

27

Neuer Hauptwohnsitz

1, 8, 9

A.2 Empfängerkreise:

1

Gemeinde, in die/aus der die erfasste Person ihren Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Europa-Wählerevidenz (gemäß Paragraph 2, Absatz 2, EuWEG);

2

Unionsbürger, die in die Europa-Wählerevidenz Einsicht nehmen (Paragraph 6, EuWEG);

3

Parteien, die in allgemeinen Vertretungskörpern der Europäischen Union vertreten sind und in die Europa-Wählerevidenz Einsicht nehmen oder Abschriften/Kopien herstellen wollen (Paragraph 6, EuWEG);

4

Bundesministerium für Inneres (im Wege des zuständigen Landes) für Zwecke der Zentralen Europa-Wählerevidenz betreffend Österreicher mit Hauptwohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und nicht-österreichische Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich (Paragraph 13, Absatz 2 und 5 EuWEG);

5

Personen, die in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen oder Abschriften herstellen (Paragraph 13, Absatz 3, EuWO);

6

Öffentlichkeit durch Kundmachung in Häusern (Paragraph 14, EuWO);

7

Parteien, die zum Zweck der Wahlwerbung Abschriften der Wählerverzeichnisse erhalten (Paragraph 15, Absatz eins, EuWO);

8

Wahlbehörden (Paragraph 22, Absatz 2, EuWO und Paragraphen 9, ff EuWEG);

9

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. römisch eins Nr. 10/2004;

10

Behörden, die Pässe, andere Lichtbildausweise oder Urkunden ausstellen, zur Prüfung der Identität von Antragstellern von Wahlkarten (Paragraph 27, Absatz eins, EuWO).

B. Evidenz der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise

(siehe B.2):

Unionsbürger, die gemäß Paragraph 3, Absatz eins, EuWEG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personenidentität und Bürgerrechte (ZP)

3

03

Aufnahme-/Eintragungsdatum

1

04

Name

1 – 3

05

Geschlecht

1, 2

06

Geburtsjahr

1 – 3

07

Geburtstag und -monat

1 – 3

08

Staatsangehörigkeit

1, 2

09

Hauptwohnsitz (Anschrift)

1 – 3

 

10

Bezugsanschrift/Anknüpfungspunkt gemäß Paragraph 4, Absatz eins, oder 2 EuWEG

1 – 3

 

11

Früherer Hauptwohnsitz

1 – 3

 

12

Regionalwahlkreis

1, 2

 

13

Wahlsprengelzugehörigkeit

1, 2

 

14

Gemeindebezeichnung (Gemeindekennziffer – GKZ)

1, 2

 

15

Beginn und Ende der Eintragungsfrist gemäß Paragraph 2, Absatz 3 und Paragraph 4, Absatz 4, EuWEG bei Österreichern mit Wohnsitz im Ausland

1, 2

 

16

Erklärung eines Österreichers mit Hauptwohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß Paragraph 2, Absatz 4 und Paragraph 4, Absatz 7, EuWEG, dass er die Mitglieder im Sinne des Artikel 23 a, B-VG wählen will

2

 

17

Erklärung eines nicht-österreichischen Unionsbürgers gemäß Paragraph 5, Absatz eins, EuWEG, dass er Mitglieder im Sinne des Artikel 23 a, B-VG wählen will und im Herkunftsmitgliedstaat das Wahlrecht besitzt

1, 2

 

18

Hinweis auf die letzte Eintragung in einem Wählerverzeichnis des Herkunftsmitgliedstaates eines nicht-österreichischen Unionsbürgers gemäß Paragraph 5, Absatz 2, EuWEG

1, 2

 

19

Richtigstellungen der Europa-Wählerevidenz

1, 2

 

20

Richtigstellungen des Wählerverzeichnisses

1, 2

 

21

Ausstellung einer Wahlkarte gemäß Paragraph 28, Absatz eins, EuWO

1, 2

 

22

Anmerkung über die Unterstützung eines Wahlvorschlages gemäß Paragraph 30, EuWO

1, 2

 

23

Streichungsvermerk

1, 2

 

24

Neuer Hauptwohnsitz

1 – 3

 

25

Dauer der Ausschließung vom Wahlrecht gemäß Paragraph 3, EuWEG (Befristung von – bis)

1, 2

B.2 Empfängerkreise:

1

Gemeinde, in die/aus der die erfasste Person ihren Hauptwohnsitz verlegt, für Zwecke der Europa-Wählerevidenz (gemäß Paragraph 2, Absatz 2, EuWEG);

2

Wahlbehörden;

3

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-GovG.“

SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen vom Bund besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Abgeordneten und sonstigen Funktionären) sowie von Volontären und Zivildienern (jeweils ohne Entgeltbezug) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten über den Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten, sonstigen vom Bund besoldeten Personen und von Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Bundesverwaltung entstanden sind, zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), BGBl. Nr. 305/1961; Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340; Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 31; Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; BGBl. Nr. 440; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), BGBl. römisch eins Nr. 64/1997; Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85; Teilpensionsgesetz, BGBl. römisch eins Nr. 138/1997; Bundespflegegeldgesetz (BPGG), BGBl. Nr. 110/1993; Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), BGBl. römisch eins Nr. 70/1999; ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994; Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991; Militärbefugnisgesetz (MBG), BGBl. römisch eins Nr. 86/2000; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. römisch eins Nr. 10/2004; Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967; Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung (PVWO), BGBl. Nr. 215/1967; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Bundesrechenamtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1978; Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996; Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG), BGBl. Nr. 326/1996; Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung (PBVWO), BGBl. römisch II Nr. 147/1998; Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. römisch eins Nr. 169; Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO), BGBl. römisch II Nr. 340/1998;

Zustimmung der Bewerber (Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 2 und 9 Ziffer 6, DSG 2000).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Bezug-/Entgelt- Empfänger; Volontäre und Zivildiener (jeweils ohne Entgeltbezug):

 

Identifikation:

 

01

Ordnungszahl(en)

1 – 27, 36

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

11, 12, 19, 29, 35

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 13

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

31

07

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des

Organwalters (Paragraph 13, Absatz eins, E-GovG)

29, 30, 35

08

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

31

09

Name

1 – 21, 23 – 27, 29, 32, 34, 36

10

Frühere Namen (Namensteile)

4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21, 24, 26, 27, 29

11

Geburtsdatum

3 – 12, 14, 15, 17 - 21, 22, 23, 24, 26, 29 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses), 31, 36

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 15, 17, 21, 24, 26, 29, 31

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 12, 15, 17, 21, 26, 29, 31

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 12, 17, 21, 24, 26, 29, 31, 34

15

Personenstand

4 – 7, 9, 11, 12, 21, 31

16

Anschrift

3 – 7, 9 – 12, 14, 17, 21, 24, 26, 29, 36

17

Wohnsitz

29 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde), 31

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

29

19

Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

20

Name, Sozialversicherungsnummer des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 12, 21

21

Staatsangehörigkeit des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 12, 21

22

Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 – 7, 9, 11, 12, 21

23

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 12, 14, 15, 21

24

Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter

---

 

 

 

 

Dienstkarte:

 

25

Dienst- bzw. Personalnummer

22, 23, 35

26

Lichtbild des Betroffenen

22, 23, 25

27

Gültigkeit der Dienstkarte

22, 23

28

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

29

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

30

Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers

---

31

Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers

---

 

 

 

 

Vorbildung:

 

32

Vorbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

 

 

 

Dienstliche Stellung:

 

33

Amtstitel und Verwendungs-/
Funktionsbezeichnung

6, 7 – 9, 12, 15 – 17, 21 – 26, 28, 34

34

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 12, 16, 17, 21, 23, 34

35

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 12, 17, 21

36

Vorrückungsstichtag

6 – 9, 12, 17, 21

37

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 21

38

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 21

39

Beginn (Dienstantrittstag) und Ende des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

4, 6 – 9, 11, 12, 14, 15, 21, 36

40

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

6, 7, 9, 11, 12, 18, 21

41

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 12, 18, 21

42

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 18

43

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 12, 17, 21

44

Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 – 9, 12, 13, 15 – 21, 28

45

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 – 7, 8 (außer bei Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, durch deren Anführung im Personalverzeichnis militärische Geheimnisse verletzt werden könnten), 9 – 27, 31, 34

46

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

11, 19

47

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 26, 28, 34

48

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 7, 9 – 26, 28, 34

49

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 12, 21

50

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 12, 21

51

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 12, 17, 21

52

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

53

Sicherheitsüberprüfung Verlässlichkeitsprüfung

---

54

Nebentätigkeit

7, 12, 21, 24

55

Nebenbeschäftigung

7, 21, 24

 

 

 

 

Arbeitszeit:

 

56

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 12, 31

57

Arbeitszeiterfassung

6

58

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 12, 21

59

Krankenhausaufenthalt gemäß Paragraph 58, B-KUVG

33

60

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 12, 21, 26

61

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 12, 21

62

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 12, 21

63

Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 11, 12, 21, 26, 31

64

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 18

65

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 12, 17, 21

66

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

67

Daten zu Dienstreisen

12, 19

68

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

---

 

 

 

 

Personalentwicklung:

 

69

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 12, 17, 21

 

 

 

 

Besoldungsrechtliche Stellung:

 

70

Sozialversicherungsnummer

3 – 7, 9 – 14, 19 – 21, 27, 36

71

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 – 7, 9, 11, 12, 19 - 21, 24, 26

72

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 – 3, 11, 12, 21

73

Änderungsgrund für Geldleistungen

12

74

Besoldungsrechtliche Einstufung

6 – 9, 12, 17, 21

75

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 21

76

Betriebliche Vorsorge:

 

 

BVK-Leitzahl

4, 5, 27

 

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 27

 

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 27

 

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 27

 

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 27

 

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

4, 5, 27

 

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

27

 

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

27

 

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

27

 

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 27

77

Pensionskasse:

 

 

Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe

11

 

Beitragsleistung (z.B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge)

11

 

Staatliche Prämienförderung (z.B. Antrag, Unterschriftsdatum)

11

 

Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z.B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen)

11

78

Schwerarbeitszeiten

4

79

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

4 – 7, 11, 21

80

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer, Kammerumlage)

4 – 7, 11 – 13, 21

81

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 26

82

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 21

83

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 21, 24

84

Bankverbindung

1, 6, 7, 11, 21

85

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle)

12

86

Refundierungen (z.B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger

19

87

Bezugsvorschüsse

6, 19

88

Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z.B. Dienstwohnung)

---

89

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; Paragraphen 3,, 6, 7 und 32 BPGG; Paragraphen 4,, 5, 8 BezBegrBVG)

24

 

 

 

 

Nebengebühren:

 

90

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 12, 19, 21

 

 

 

 

Sonstiges:

 

91

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und
-behelfe

---

92

Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren

6

93

Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988 (z.B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung)

36 (soweit zum Zweck der Durchführung der Zuwendung für die Zukunftssicherung erforderlich)

94

Disziplinarangelegenheiten (z.B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen)

37 – 40

95

Kostenstellen- und Produktdaten (Leistungs- und Kostenrechnung)

6, 7

 

 

 

Bewerber:

96

Ordnungszahl(en)

21

97

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

98

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

99

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

100

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

101

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

102

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

103

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

104

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

105

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

106

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

107

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

108

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

21

109

Sprachkenntnisse

21

110

Spezielle Berufserfordernisse

21

111

Testergebnisse

21

Empfängerkreise:

1

Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2

Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3

Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4

Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5

Finanzämter;

6

Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7

Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde bei Pensionsanfall und Ermittlung der Pensionsleistungen;

8

Beamtinnen und Beamte der Dienstelle gemäß Paragraph 9, BDG und Vertragsbedienstete der Personalstelle gemäß Paragraph 4 b, VBG sowie Personalvertreter der Dienststelle (gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Litera i, PVG) im Umfang des Personalverzeichnisses nach Paragraph 9, Absatz 3, BDG 1979;

9

Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts, insbesondere Paragraphen 9,, 10 und 10a PVG, vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des ArbVG, insbesondere Paragraphen 89 und 98 ff., vorliegen;

10

Mitversicherte;

11

Pensionskassen;

12

Bundeskanzleramt in Ausübung der gesetzlichen Mitwirkungskompetenzen in Personalangelegenheiten gemäß Paragraph 280, BDG 1979, Paragraph 171, GehG und Paragraph 96, VBG;

13

Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

14

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß Paragraph 16, Absatz 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß Paragraphen 8 und 8a BEinstG (im Wege über das zuständige Bundesministerium);

15

Wahlausschüsse, insbesondere gemäß Paragraph 6, Absatz eins, PVWO, sowie Wahlvorstand gemäß Paragraph 14, BRWO 1974;

16

Personen, die gemäß Paragraph 7, Absatz 8, BMG in die Geschäftseinteilung Einsicht nehmen;

17

Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

18

Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß Paragraph 3, Absatz 6, MSchG;

19

Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

20

Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß Paragraphen 41, Absatz 6 und 91 Absatz 6, ÄrzteG 1998, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß Paragraph 20, Absatz 5, AKWO);

21

Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), Bundesgesetzblatt Nr. 85, Aufnahmekommission gemäß Paragraph 79, Absatz 3, AusG, Leistungsfeststellungskommission gemäß Paragraphen 87, Absatz 3 und 88 BDG 1979 und Disziplinarbehörden gemäß Paragraphen 96, ff. BDG 1979);

22

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

23

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

24

Rechnungshof z.B. gemäß Artikel eins, Paragraph 8, BezBegrBVG;

25

Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

26

Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

27

Betriebliche Vorsorgekasse gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 5 und Paragraph 13, BMSVG;

28*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

29

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;

30

Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten;

31

Bundesanstalt „Statistik Österreich“;

32

Betrauung mit einer Funktion (Paragraphen 10, Absatz 2 und 15 Absatz 4, AusG, Paragraphen 32, Absatz 7,, 49 Absatz 9 und 180 Absatz 3 und 4 RStDG);

33

Versicherungsanstalt gemäß Paragraph 58, B-KUVG;

34

Veröffentlichung im Internet (gegebenenfalls im Wege des Bundeskanzleramts);

35

Bundeskanzleramt zur Aktualisierung interner elektronischer Verzeichnisdienste;

36

Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988;

37

Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

38

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

39

Disziplinaranwalt und -anwältin;

40

Disziplinarbehörden.

SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber Zweck der Datenanwendung:

  • Strichaufzählung
    Inventarverwaltung (Führung von Inventaraufzeichnungen),
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des Sachgüteraustausches und der Betriebsabrechnung (KORE),
  • Strichaufzählung
    mit der Inventarverwaltung in Zusammenhang stehende Neben- und Hilfsaufzeichnungen über Lieferanten, Anschaffungskosten usw. durch die Wirtschaftsstellen von Auftraggebern des öffentlichen Bereiches des Datenschutzgesetzes,
einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986; Bundeshaushaltsverordnung 2009 (BHV 2009), BGBl. römisch II Nr. 489/2008; Verordnungen und Richtlinien zum BHG; Richtlinien für die Verwaltung der beweglichen Sachen bei Bundesdienststellen (Inventar- und Materialrichtlinien - RIM) entsprechend Paragraph 58, Absatz 5, BHG (Erlass des BMF mit Rundschreiben vom 24. August 1954, Zl. 66.000-20/54); sonstige haushalts- und finanzrechtliche Regelungen des Bundes, haushalts- und finanzrechtliche Regelungen der Länder und Selbstverwaltungskörper.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Lieferanten bzw. Abgeber, Empfänger aus Sachgüteraustausch, Abnehmer von ausgeschiedenem Inventar, Einbringer von Fremdinventar, Empfänger bzw. Nutzer von Inventar:

01

Name, Standesbezeichnung bzw. Bezeichnung des Unternehmens oder der Organisation

1 – 3

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers):

Vermögensverwaltung (römisch VV)

1 – 3

03

Geschlecht

3

04

Geburtsdatum

3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

05

Geburtsort und Geburtsstaat

3

06

Frühere Namen (Namensteile)

3

07

Wohnsitz

3 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

08

Staatsangehörigkeit

3

09

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

10

Personalnummer

1, 2

11

Gliederungseinheit (Inventarkennzahlen)

1, 2

12

Buchungskreis

1, 2

13

Kostenstelle (Dienststelle)

1, 2

14

Bewertungen und Mengen

1, 2

15

Datumsangaben (Buchungsdatum, Rechnungsdatum, Inbetriebnahmedatum)

1, 2

16

Daten zum Inventarstück (Zubehör ja/nein, Seriennummer, Geschäftszahlen, Beschreibung u.ä.)

1, 2

 

 

 

Kontaktperson beim Lieferanten, Empfänger oder Abnehmer:

17

Name, Standesbezeichnung

1 – 3

18

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (soweit Bedienstete eines öffentlichen Auftraggebers):

Vermögensverwaltung (römisch VV)

1 – 3

19

Geschlecht

3

20

Geburtsdatum

3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

21

Geburtsort und Geburtsstaat

3

22

Frühere Namen (Namensteile)

3

23

Wohnsitz

3 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde)

24

Staatsangehörigkeit

3

25

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

26

Anschrift

1, 2

27

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Buchhaltung zur Mitwirkung bei der Inventarüberprüfung gemäß Paragraph 16, in Verbindung mit Paragraph 105, Absatz 7, Ziffer 3, BHV 2009 bzw. entsprechende Prüfinstanzen der Länder und Gemeinden für die Inventarverwaltung der Landes- und Gemeindedienststellen;
  2. Ziffer 2
    Beteiligte Dienststellen des Bundes im Wege über das Bundesministerium für Finanzen im Falle des Sachgüteraustausches des Bundes gemäß Paragraph 58, Absatz 4, BHG bzw. beteiligte Dienststellen der Länder und Selbstverwaltungskörper für deren Sachgüteraustausch;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Zweck der Datenanwendung:

Verwendung und Evidenthaltung dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten von öffentlich Bediensteten und sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen (wie z.B. von Beamten, Vertragsbediensteten, Personen in Ausbildung, Aushilfskräften, aber auch von Landtagsabgeordneten, Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen Funktionären) sowie von Volontären und Zivildienern (jeweils ohne Entgeltbezug) durch die Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten; Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten über den Eintritt des Versicherungsfalles zum Zweck der Mitteilung an die Versicherungsanstalt; Verwendung und Evidenthaltung arbeitsrechtlicher, ausbildungsbezogener und sonstiger mit dem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten der Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck von Einzelpersonalmaßnahmen und von statistischen Auswertungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Übermittlung von personenbezogenen Daten von öffentlich Bediensteten, sonstigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden besoldeten Personen und von Beschäftigten von Rechtsträgern, die durch Ausgliederung aus der Landes- oder Gemeindeverwaltung entstanden sind, zum Zweck der Veröffentlichung im Internet;

Verwendung und Evidenthaltung von personenbezogenen Daten von Bewerbern, wenn diese Daten vom Betroffenen angegeben wurden.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen
(in der geltenden Fassung):

Landesrechtliche Vorschriften über Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht für Beamte einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Dienst- und Besoldungsrecht für Vertragsbedienstete einschließlich Verordnungen der Städte und Gemeinden, über Kranken- und Unfallfürsorge für Beamte und Landeslehrer, über Personalvertretungsrecht, über Bezüge von Mandataren und Funktionären und über dem Rechnungshof vergleichbare Kontrolleinrichtungen auf Landes- und Gemeindeebene;

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984), BGBl. Nr. 302; Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985), BGBl. Nr. 296; Landesvertragslehrpersonengesetz (LLVG), BGBl. Nr. 244/1969; Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 (LVG), BGBl. Nr. 172; Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG), BGBl. Nr. 133/1967; E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. römisch eins Nr. 10/2004; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 31; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955; Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400; Mutterschutzgesetz 1979 (MschG), BGBl. Nr. 221, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften; Karenzurlaubsgeldgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 359 aus 1974,, und vergleichbare landesrechtliche Vorschriften; Rechnungshofgesetz 1948, BGBl. Nr. 144; Bezügebegrenzungs-BVG (BezBegrBVG), BGBl. römisch eins Nr. 64/1997; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970; Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974; Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO 1974), BGBl. Nr. 319; Gehaltsgesetz 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54; Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86; Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990;

Zustimmung der Bewerber (Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 2 und 9 Ziffer 6, DSG 2000).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Bezug-/Entgelt- Empfänger; Volontäre und Zivildiener (jeweils ohne Entgeltbezug):

 

Identifikation:

 

01

Ordnungszahl

1 – 25, 29

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

1 – 27

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet)

1

04

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Sozialversicherung (SV)

4

05

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Steuern und Abgaben (SA)

5, 12

06

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

28

07

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Personalverwaltung (PV)

28

08

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des

Organwalters (Paragraph 13, Absatz eins, E-GovG)

27, 37

09

Name

1 – 19, 21 – 27, 29, 36

10

Frühere Namen (Namensteile)

4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22, 24, 25, 27

11

Geburtsdatum

3 – 11, 13 - 19, 22, 24, 27 – 29

12

Geburtsort und -land

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 22, 24, 27, 28

13

Staatsangehörigkeit

4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 24, 27, 28

14

Geschlecht

4, 6, 7, 9, 11, 15, 19, 22, 24, 27, 28, 36

15

Personenstand

4 – 7, 9, 11, 19, 27, 28

16

Anschrift

3 – 7, 9 – 11, 13, 15, 19, 21, 22, 24, 27, 29

17

Wohnsitz

27 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde), 28

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

27

19

Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

---

20

Name, Sozialversicherungsnummer des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 19

21

Staatsangehörigkeit des (Ehe- oder eingetragenen) Partners

4 – 7, 9, 11, 19

22

Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes

4 – 7, 9, 11, 19

23

Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug)

6, 7, 9, 13, 14, 19

24

Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter

---

 

 

 

 

Dienstkarte:

 

25

Dienst- bzw. Personalnummer

20, 21

26

Lichtbild des Betroffenen

20, 21, 23

27

Gültigkeit der Dienstkarte

20, 21

28

Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes

---

29

(Eingescanntes Bild der) Unterschrift

---

30

Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers

---

31

Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers

---

 

 

 

 

Vorbildung:

 

32

Vorbildung

6, 7, 9, 15, 19

 

 

 

 

Dienstliche Stellung:

 

33

Amtstitel und Verwendungs-/Funktionsbezeichnung

6, 7, 9, 14, 15, 19 – 24, 26, 36

34

Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen)

6 – 9, 15, 19, 21, 36

35

Vordienstzeiten

6, 7, 9, 15, 19

36

Vorrückungsstichtag, Stichtag zur Erlangung der Dienstalterszulage

6 – 9, 15, 19

37

Urlaubsstichtag

6, 7, 9, 19

38

Basisdatum für Dienstjubiläum

6, 7, 9, 19

39

Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

4, 6 – 9, 11, 13, 14, 19, 29

40

Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion

6, 7, 9, 11, 16, 19

41

Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit)

6, 7, 9, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 13, 14, 19

42

Daten der Beschäftigungsbewilligung

9, 16

43

Sonstige Laufbahndaten

6 – 9, 15, 19

44

Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen

1, 6 – 9, 12, 14 – 19, 26

45

Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit

1 – 26, 28, 36

46

Weitere Dienstbehörden/Personalstellen

11, 17

47

Ort (Dienststelle) der Verwendung

1 – 24, 26, 36

48

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 24, 26, 36

49

Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich

6, 7, 9, 19

50

Arbeitsplatzwertigkeit

6, 7, 9, 19

51

Leistungsfeststellung

6, 7, 9, 15, 19

52

Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem B-BSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechtsvorschriften

---

53

Sicherheitsüberprüfung Verlässlichkeitsprüfung

---

54

Nebentätigkeit

7, 19, 22

55

Nebenbeschäftigung

7, 19, 22

 

 

 

 

Arbeitszeit:

 

56

Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit)

6, 28

57

Arbeitszeiterfassung

6

58

Krankenstände

4, 6, 7, 9, 19

59

Krankenhausaufenthalt (z.B. gemäß Paragraph 58, B-KUVG)

30

60

Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter)

6, 7, 9, 19, 24

61

Unentschuldigte Abwesenheiten

6, 7, 9, 19

62

Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube

4, 6, 7, 9, 19

63

Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst

4, 6, 7, 9, 11, 19, 24, 28

64

Voraussichtlicher Entbindungstermin

4, 7, 16

65

Dienstliche Aus- und Weiterbildung

6, 7, 9, 19

66

Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen

---

67

Daten zu Dienstreisen

17

68

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

---

 

 

 

 

Personalentwicklung:

 

69

Ausbildungsdaten

6, 7, 9, 15, 17 – 19, 35

 

 

 

 

Besoldungsrechtliche Stellung:

 

70

Sozialversicherungsnummer

3 – 7, 9 – 13, 17 – 19, 25, 29, 35

71

Monatsbezug/Monatsentgelt

1 - 7, 9, 11, 18, 19, 22, 24

72

Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis

1 – 3, 11, 19

73

Besoldungsrechtliche Einstufung

6, 7, 9, 15, 19

74

Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten)

4, 6, 7, 10, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 19

75

Betriebliche Vorsorge:

 

 

BVK-Leitzahl

4, 5, 25

 

BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 25

 

Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme)

4, 5, 25

 

Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 25

 

Eingezahlter Betrag an BV

4, 5, 25

 

BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis)

4, 5, 25

 

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

25

 

Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus

25

 

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer

25

 

Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub)

4, 25

76

Pensionskasse:

 

 

Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe

11

 

Beitragsleistung (z.B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge)

11

 

Staatliche Prämienförderung (z.B. Antrag, Unterschriftsdatum)

11

 

Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z.B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen)

11

77

Schwerarbeitszeiten

4

78

Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag)

4 – 7, 11, 19

79

Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer, Kammerumlage)

4 – 7, 11, 12, 19

80

Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen)

1, 24

81

Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution

3, 19

82

Lohnkonto (Lohnzettelwerte)

5, 19, 22

83

Bankverbindung

1, 6, 7, 11, 19

84

Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle)

---

85

Refundierungen (z.B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger

17

86

Bezugsvorschüsse

6, 17

87

Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z.B. Dienstwohnung)

6, 17

88

Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; Paragraphen 3,, 6, 7 und 32 BPGG; Paragraphen 4,, 5, 8 BezBegrBVG)

22

89

Pensionskonto öffentlich-rechtlicher Bediensteter (eingezahlte Beiträge, Teilgutschrift, Gesamtgutschrift)

---

 

 

 

 

Nebengebühren:

 

90

Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss)

1, 2, 4, 6, 7, 9, 17, 19

 

 

 

 

Sonstiges:

 

91

Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und
-behelfe

---

92

Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren

6

93

Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988 (z.B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung)

29 (soweit zum Zweck der Durchführung der Zuwendung für die Zukunftssicherung erforderlich)

94

Disziplinarangelegenheiten (z.B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen)

31 – 34

95

Kostenstellen- und Produktdaten (Leistungs- und Kostenrechnung)

6, 7

 

 

 

 

Bewerber:

96

Ordnungszahl(en)

19

97

Name (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

98

Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

99

Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

100

Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

101

Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

102

Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

103

E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

104

Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

105

Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

106

Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

107

Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

108

Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben)

19

109

Sprachkenntnisse

19

110

Spezielle Berufserfordernisse

19

111

Testergebnisse

19

Empfängerkreise:

1

Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;

2

Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;

3

Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;

4

Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;

5

Finanzämter;

6

Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);

7

Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand;

8

Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses;

9

Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere Paragraphen 89 und 98 ff., vorliegen;

10

Mitversicherte;

11

Pensionskassen;

12

Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

13

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß Paragraph 16, Absatz 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß Paragraphen 8 und 8a BEinstG;

14

Wahlausschüsse und Wahlvorstand gemäß Paragraph 14, der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

15

Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

16

Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß Paragraph 3, Absatz 6, MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;

17

Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

18

Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß Paragraphen 41, Absatz 6 und 91 Absatz 6, des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. römisch eins Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß Paragraph 20, Absatz 5, der Arbeiterkammer-Wahlordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1998,);

19

Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);

20

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

21

Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

22

Rechnungshof z.B. gemäß Artikel eins, Paragraph 8, BezBegrBVG;

23

Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

24

Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

25

Betriebliche Vorsorgekasse gemäß Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 5 und Paragraph 13, BMSVG;

26*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

27

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;

28

Bundesanstalt „Statistik Österreich“;

29

Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 15, Litera a, EStG 1988;

30

Versicherungsanstalt gemäß Paragraph 58, B-KUVG;

31

Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

32

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);

33

Disziplinaranwalt und -anwältin;

34

Disziplinarbehörden;

35

Gesetzliche Vertreter und Sachwalter;

36

Veröffentlichung im Internet;

37

Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten.

SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Mitglieder- und Funktionärsdaten im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes und dazu ergangener Verordnungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Solange die Datenaufbewahrung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Wirtschaftskammergesetz 1998, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 103, und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und ehemalige Mitglieder:

01

Ordnungsnummer,

1 - 9

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

04

Name; Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

05

Staatsbürgerschaft

3 - 5, 7

06

Anschriften

1 - 9

07

Telefon-, Faxnummern und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

09

Unternehmensdaten, insbesondere gemäß Paragraph 70, Absatz 3, WKG bekannt gegebene Daten

1 - 9

10

Firmenbuchdaten

1 - 9

11

Auszeichnungen

1 - 9

12

Veröffentlichte Insolvenzdaten

1 - 9

13

Daten betreffend Umlagen, Eintragungsgebühren und Sonderleistungen einschließlich Berechnungsgrundlage

1, 3, 5, 6

14

Geburts- und Sterbedaten bei natürlichen Personen

1 - 9

15

Bankverbindung

1, 3, 5, 6

16

Mahndaten

1, 3, 5

17

Daten zu den Kammerwahlen (z.B. Stichtage, Wahlberechtigung, Nominierung, Wahlvorschläge)

1, 7

18

Daten über Kontakte mit dem Mitglied

1

19

Daten zur Verwaltung von freiwilligen Unterstützungszahlungen der Kammergliederungen an die Mitglieder bzw. deren Angehörige (z.B. Einkommensverhältnisse, Antragsgründe, Leistungsdaten, Bankverbindung)

1, 3, 4, 5, 6

20

UID-Nummer

1 - 9

21

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Ansprechpartner beim Mitglied oder ehemaligen Mitglied:

22

Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

1 - 9

23

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

24

Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds

1 - 9

25

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

26

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

(gewerberechtlicher) Geschäftsführer, auch Filialgeschäftsführer, nominierte, bestellte und ausgeschiedene Geschäftsführer:

27

Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

29

Staatsbürgerschaft

1 - 9

30

Anschrift

1 - 9

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

32

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

33

Daten zu Insolvenzen des Betroffenen als Unternehmer zur Prüfung, ob der Betroffene als Geschäftsführer bestellt werden darf

1 - 9

34

Geburts- und Sterbedaten

1 - 9

35

Geschäftsführungsdaten (z. B. Nachsicht von Voraussetzungen der Ausübung gemäß Paragraphen 26 -, 28, GewO, Anerkennung gemäß Paragraph 373 a, ff GewO, Stellung im Unternehmen, Datum und Umfang der Vertretungsbefugnis)

1 - 9

36

Auszeichnungen

1 - 9

37

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Funktionäre und ehemalige Funktionäre:

38

Ordnungsnummer

1 - 9

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

40

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

41

Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

42

Staatsbürgerschaft

1 - 9

43

Anschriften

1 - 9

44

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

45

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 9

46

Unternehmensdaten, insbesondere gemäß Paragraph 70, Absatz 3, WKG bekannt gegebene Daten

1 - 9

47

Firmenbuchdaten

1 - 9

48

Auszeichnungen

1 - 9

49

Sozialversicherungsdaten, sofern für die Eigenschaft als Funktionär relevant

1

50

Daten zum Verlust der Funktion gemäß Paragraph 53, WKG

1

51

Umlagedaten

1, 3, 5, 6

52

Geburts- und Sterbedaten

1 - 9

53

Bankverbindung

1, 6

54

Mahndaten

1, 3, 5, 6

55

Daten zum Wahlrecht, insbesondere Ausschluss wegen InsolvenZ gemäß Paragraphen 73, WKG

1, 7

56

Daten über Kontakte mit dem Funktionär

1

57

Funktionsdaten

1 - 9

58

Laufbahndaten (als Funktionär)

1 - 9

59

Aufwandsentschädigungen

1, 3 - 6

60

Wählergruppenzugehörigkeit

1 - 4, 7, 9

61

UID-Nummer

1 - 9

62

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Ansprechpartner beim Funktionär:

63

Name, Anrede/Geschlecht

1 - 9

64

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

65

Funktion am ArbeitsplatZ des Funktionärs

1 - 9

66

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

67

Korrespondenzsprache

1 - 9

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins, *
    Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;
  2. Ziffer 2 *
    Wirtschaftskammermitglieder;
  3. Ziffer 3
    Gerichte und Verwaltungsbehörden;
  4. Ziffer 4
    Körperschaften öffentlichen Rechts in Erfüllung ihrer Aufgaben (z. B. Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen, Gemeinden);
  5. Ziffer 5 *
    Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);
  6. Ziffer 6 *
    Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
  7. Ziffer 7
    Wirtschaftskammer-Wählergruppen;
  8. Ziffer 8
    Vereine und Vereinigungen zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen und Ordnung (z. B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb);
  9. Ziffer 9 *
    Alle an Mitglieder- und Funktionärsdaten Interessierte, mit Zustimmung des Betroffenen, es sei denn, dass es sich um bereits zulässigerweise veröffentlichte Daten handelt (Paragraph 8, Absatz 2, DSG 2000) oder die Übermittlung der Wirtschaftsförderung dient;
  10. Ziffer 10
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung und Verwaltung von Daten für Zwecke der Entsendung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften sowie für Entsendungen in Vereine, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Dauer der Entsendung samt Abrechnung allfälliger Entsendungsentschädigungen.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und ehemalige Mitglieder:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

03

Mitgliedsnummer

1, 2

04

Name, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung, Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers

1, 2

05

Staatsbürgerschaft

1, 2

06

Geburtsdatum

1, 2

07

Stellung im Unternehmen/Gesellschaft

1, 2

08

Wohnanschrift/Firmensitz

1, 2

09

Ladungsanschrift

1, 2

10

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

11

Korrespondenzsprache

1, 2

 

 

 

Ansprechpartner beim Mitglied:

12

Ordnungsnummer

1, 2

13

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

14

Name, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung

1, 2

15

Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers als Dienstgeber

1, 2

16

Staatsbürgerschaft

1, 2

17

Geburtsdatum

1, 2

18

Stellung im Unternehmen/Gesellschaft

1, 2

19

Wohnanschrift/Firmensitz

1, 2

20

Ladungsanschrift

1, 2

21

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

22

Korrespondenzsprache

1, 2

 

 

 

Mitarbeiter der Wirtschaftskammern:

23

Ordnungsnummer

1, 2

24

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-PV)

3

25

Name, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung

1, 2

26

Bezeichnung des entsendenden Rechtsträgers

1, 2

27

Staatsbürgerschaft

1, 2

28

Geburtsdatum

1, 2

29

Wohnanschrift

1, 2

30

Ladungsanschrift

1, 2

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Bundes- und landesgesetzlich eingerichtete Beiräte, Behörden und Vereine, in die Mitglieder entsandt werden;
  2. Ziffer 2
    Organisationen der gewerblichen Wirtschafts- und Außenhandelsstellen;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland Zweck der Datenanwendung:

Information und Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten (z.B. Lehrlinge, WIFI-Kursteilnehmer, Rechtsträger, mit welchen Kontakte bestehen) im In- und Ausland, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Informations- oder Betreuungsbeziehung bzw. darüber hinaus maßgeblicher Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder, künftige Mitgliedern und Interessenten:

01

Ordnungsnummer

1 - 9

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1 - 9

04

Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 - 9

05

Staatsbürgerschaft

1 - 9

06

Anschrift

1 - 9

07

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1 - 6, 9

09

Firmenbuchdaten

1 - 9

10

Sozialversicherungsdaten zur Prüfung der Berechtigung eines Anspruchs auf Förderung

1 - 9

11

UID-Nummer

1, 8

12

Geburts- und Sterbedaten, sofern zur Verwaltung von Leistungen der Kammern erforderlich

1, 2, 3, 6, 9

13

Bankverbindung

6, 7, 9

14

Daten zu Leistungen der Kammern und Verrechnung

1 - 4, 6, 8, 9

15

Buchhaltungskonto- und Belegdaten

6, 7, 8, 9

16

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

2, 3, 6, 8

17

Mahndaten

4, 6, 8

18

Daten zur Zufriedenheit des Betroffenen mit der erbrachten Leistung

1

19

Export- und Importdaten (Daten zur Aussenhandelsinformation)

1 - 3

20

Unternehmensanbieterdaten

1 - 3, 5, 7

21

Unternehmensnachfragerdaten

1 - 3, 5, 7

22

Ausbildungs- und Berufsdaten

1 - 3, 8, 9

23

Internatskostenbeitrag

1, 5, 7, 8

24

Lehrlingsnummer

1, 5, 7, 8

25

Studenten-, Schüler- und Ausbildungsbeihilfen

1, 7

26

Daten über Gründungsberatung gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 1999,

1, 4

27

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

Ansprechpartner beim Mitglied, künftigen Mitglied und Interessenten:

28

Name, Anrede/Geschlecht

1 - 9

29

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

30

Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds, künftigen Mitglieds und Interessenten

1 - 9

31

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

32

Korrespondenzsprache

1 - 9

 

 

 

An der Durchführung der Betreuung mitwirkende Personen innerhalb der WKO:

33

Name und Personalnummer des Sachbearbeiters bzw. zuständigen Funktionärs, Anrede/Geschlecht

1 - 6, 8

34

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

35

Funktionen und Aufgabenstellung in der WKO

8

36

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 6, 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

37

Besondere Qualifikationen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse)

1, 2, 3, 8

 

 

 

An der Durchführung der Betreuung mitwirkende natürliche und juristische Personen oder sonstige Rechtsträger außerhalb der WKO:

38

Name, Anrede/Geschlecht, Bezeichnung der Organisation bzw. des Rechtsträgers

1 - 8

39

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

10

40

Anschrift

1 - 8

41

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

42

Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung

1, 2, 3, 5, 7

43

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1

44

Leistungsprofil

1

45

Ausbildungs- und Qualifikationsdaten

1 - 3

46

Angaben über Lieferungen/Leistungen

1 - 3

47

Umsatz, Salden

4, 7

48

Bankverbindung

6, 7

49

Buchhaltungskonto- und Belegdaten

6, 7

50

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

6

51

Mahndaten

4, 6, 8

52

Erfolgskontrolldaten

1

53

Korrespondenzsprache

1 - 8

54

UID-Nummer

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins *
    Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;
  2. Ziffer 2 *
    Wirtschaftskammer-Mitglieder und künftige Mitglieder;
  3. Ziffer 3 *
    Sonstige Interessenten (einschließlich Forschungs-, Wirtschafts- und Kooperationsverbände);
  4. Ziffer 4
    Gerichte und Verwaltungsbehörden;
  5. Ziffer 5
    Körperschaften öffentlichen Rechts in Vollziehung ihrer Aufgaben;
  6. Ziffer 6 *
    Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie Zessionare, Factoringunternehmen, Inkassobüros, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände in ihrer Funktion als Gläubigervertreter;
  7. Ziffer 7 *
    Geld- und Kreditinstitute;
  8. Ziffer 8 *
    Vertragspartner, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden;
  9. Ziffer 9
    Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verwaltung von Förderungsmaßnahmen;
  10. Ziffer 10
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Mitwirkung am Verfahren gem Paragraph 36 a, Wehrgesetz bzw Paragraph 13, Absatz eins, Zivildienstgesetz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Militärleistungspflicht.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Wehrpflichtige Mitarbeiter von Wirtschaftskammermitgliedern:

01

Name,

1, 2

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

3

03

Anschrift

1, 2

04

Geburtsdatum

1, 2

05

Staatsbürgerschaft

1, 2

06

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

07

Name, Firmenwortlaut und Anschrift des Arbeitgebers

1, 2

08

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, des Arbeitgebers

1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

09

Unternehmensdaten einschließlich Berechtigungsdaten des Arbeitgebers

1, 2

10

Kammermitgliedsnummer des Arbeitgebers

1, 2

11

Befreiungsspezifische Daten

1, 2

12

Stellungsdaten bzw Zivildienstdaten

1, 2

13

Befreiungsansuchensdaten

1, 2

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Militärkommando;
  2. Ziffer 2
    Bundesministerium für Inneres;
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Vermittlung von Kontakten zwischen Lehrstellenanbietern und an Lehrstellen Interessierten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlungstätigkeit.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Lehrberechtigte:

01

Ordnungsnummer

1

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

03

Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen)

1

04

Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

1, 3, 4

05

Staatsbürgerschaft

1, 3, 4

06

Anschrift

1, 3, 4

07

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

08

Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten

1, 3, 4

09

Ausbildungsstätte

1, 3, 4

10

Firmenbuchdaten

1, 3, 4

11

Ausbilder bzw Ausbildungsleiter (Name, Qualifikation)

1, 3, 4

12

Lehrberufsnummer

1, 3, 4

13

Lehrstellenangebot

1, 3, 4

Lehrstellensuchende:

14

Name, Anrede/Geschlecht

1, 2, 4

15

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

16

Staatsbürgerschaft

1, 2, 4

17

Anschrift

1, 2, 4

18

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

19

Lehrstellenwunsch

1, 2, 4

20

Ausbildung, spezielle Fertigkeiten und Begabungen

1, 2, 4

Gesetzlicher Vertreter des Lehrstellensuchenden:

21

Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut

2, 4

22

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK)

5

23

Staatsbürgerschaft

2, 4

24

Anschrift

2, 4

25

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;
  2. Ziffer 2
    Lehrberechtigter;
  3. Ziffer 3
    Lehrstellensuchender;
  4. Ziffer 4
    Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen;
  5. Ziffer 5
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Statistiken im Sinne des Paragraph 71, des Wirtschaftskammergesetzes 1998 (WKG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1998,, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und die folgende Verordnung (EG):

WKG; Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. römisch eins Nr. 163/1999; Verordnung (EG) Nr. 177/2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93, ABl. Nr. L 61 vom 5.03.2008 S. 6.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Erhebung werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt. Für die gemäß Paragraph 71, Absatz eins, WKG von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ an die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft zu übermittelnden Daten ist Paragraph 15, Absatz 5, Bundesstatistikgesetz 2000 anzuwenden.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Mitglieder und sonstige Arbeitgeberbetriebe:

01

Ordnungsnummer; Ordnungsnummern von verbundenen Einheiten

1, 2

 

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Wirtschaft (WT-WK)

3

 

03

Daten zur Mitgliedschaft (zB Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen, Status)

1, 2

 

04

Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers

1 – 3

 

05

Adresse und NUTS-Code (Verordnung (EG) Nr. 1059/2003); Objektnummer und -status gemäß dem Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz (GWR-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2004,

1 – 3

 

06

Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2 (soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt)

 

07

Ansprechpartner

1, 2

 

08

UID Nummer

1, 2

 

09

UBR Nummer, UBR Nummer von verbundenen Einheiten

1, 2

 

10

Firmenbuchnummer

1, 2

 

11

Wirtschaftsaktivitäten (ÖNACE, Kammersystematik) samt Änderungen

1, 2

 

12

Kontonummer des Arbeitgebers bei den Sozialversicherungsträgern samt Statusdaten

1, 2

 

13

Art der Tätigkeit und Leistungsprogramm

1, 2

 

14

Leistungsdaten, Erträge und Erlöse

1, 2

 

15

Exporte, Importe

1, 2

 

16

Daten über Aufwendungen und Ausgaben

1, 2

 

17

Daten über Investitionen

1, 2

 

18

Daten über Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnnebenkosten, Bemessungsgrundlage und Angaben zum Kollektivvertrag

1, 2

 

19

Daten über Beschäftigung, Arbeitszeit, Arbeitsvolumen

1, 2

 

20

Daten der Betriebsausstattung

1, 2

 

21

Standortfaktoren

1, 2

 

22

Demographische Daten (Status, Gründungsdatum, Zugangsdatum etc.) samt Änderungen

1, 2

 

23

Typ der Registereinheit samt Änderungen (rechtliche Einheit, örtliche Einheit, Unternehmen, Unternehmensgruppe)

1, 2

 

24

Typ der Einheit (Mehrbetriebsunternehmen, Einbetriebsunternehmen, ARGE etc.)

1, 2

 

25

Daten zur Verbindung mit anderen Unternehmen bzw. Einheiten (zB Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe, ausländische Beteiligungen)

1, 2

 

26

Umsatzsteuermeldung

1, 2

 

27

Verpflichtung zur Bilanzerstellung

1, 2

 

28

Qualität der Fremdregisterdaten

1

Empfängerkreise:

1

Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2

Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß den Paragraphen 10 und 25a Bundesstatistikgesetz 2000;

3

Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz (E-GovG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,.“

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke Zweck der Datenanwendung:

Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

eigene Kunden; Interessenten, die an den Auftraggeber selbst herangetreten sind:

01

Ordnungsnummer

1, 2

02

Name bzw. Bezeichnung

1, 2

03

Anrede/Geschlecht

1

04

Anschrift

1, 2

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

06

Sperrkennzeichen für Werbeaktionen des Auftraggebers

---

07

Untersagung der Übermittlung der Daten an Adressverlage

---

08

Berufs-, Branchen- und Geschäftsbezeichnung

1, 2

09

Firmenbuchdaten

---

10

Korrespondenzsprache, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch

---

11

Geburtsdatum, wenn vom Betroffenen angegeben

1

12

Personenstand, wenn vom Betroffenen angegeben

---

13

Nachfrageinteressen (auf Grund bisherigen Nachfrageverhaltens oder eigener Angaben des Kunden gegenüber dem Auftraggeber)

---

14

Kaufkraftklassifizierung

---

15

Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus etc.)

---

16

Kaufverhalten (FrequenZ und Volumen)

2

17

Sonstiges Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers

---

18

Bonus- und sonstige Vorteilsdaten, die sich aus der Kunden- oder Interessenteneigenschaft ergeben

---

 

 

 

Kontaktpersonen beim Kunden oder Interessenten:

19

Ordnungsnummer

---

20

Name bzw. Bezeichnung, Anrede/Geschlecht

---

21

Zugehöriger Kunde oder Interessent (Bezeichnung und Anschrift)

---

22

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

23

Korrespondenzsprache

---

24

Funktion oder betreutes Aufgabengebiet beim Kunden oder Interessenten

---

25

Geburtstag, Personenstand und dgl., soweit die Verwendung vom Betroffenen für Zwecke der Kontaktpflege gestattet wird

---

26

Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus, etc.)

---

 

 

 

potenzielle Interessenten, deren Adressen von Adressverlagen zugekauft (gemietet) oder selbst ermittelt wurden:

27

Name bzw. Bezeichnung

---

28

Anschrift

---

29

Öffentlich zugängliche Daten, soweit diese für den Werbezweck relevant sind

---

30

Zugehörigkeit zu einer bestimmten Interessentenklasse

---

31

Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. Paragraph 151, GewO 1994;
  2. Ziffer 2
    Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem ”Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz” durch Bezirksverwaltungs- behörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Siehe Paragraph 40 b, Absatz 6, Ziffer 2, KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

(in der geltenden Fassung):

römisch IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere Paragraphen 40 a und 40b KFG. 1967; Zulassungsstellenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 1998,

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß Paragraph 47, Absatz eins, KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen:

Nr:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Antragsteller/ Zulassungsbesitzer/ Bewilligungsinhaber:

01

Name / Bezeichnung

1 - 8

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Verkehr und Technik (VT)

9

03

Geschlecht

1 - 6, 8

04

Geburtsdatum

1 - 6, 8

05

Beruf

1 - 6, 8

06

Art des Betriebes

1 - 6, 8

07

Firmenbuchnummer

1 - 6, 8

08

Anschrift

1 - 8

09

Kategorie der Zulassung/Bewilligung

1 - 6, 8

10

Daten der Zulassung/Bewilligung

1 - 6, 8

11

Rechtliche und technische Fahrzeugdaten

1 - 6, 8

12

Zugewiesenes behördliches Kennzeichen

1 - 8

13

Status der Kennzeichentafeln

1, 2, 6, 8

14

Daten zur Haftpflichtversicherung:

  • Strichaufzählung
    Name/Bezeichnung des Haftpflichtversicherers, Versicherungskennzahl
  • Strichaufzählung
    Polizzen-/ Versicherungsbestätigungsnummer sowie Austellungs- und Gültigkeitsdatum

1, 2, 6 - 8

15

Kosten und Gebühren der Zulassung/Bewilligung

1, 2, 8

16

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

1 - 6, 8

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem: Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem römisch IV. Abschnitt des KFG. 1967 und Paragraph 7, Absatz eins, Zulassungsstellenverordnung;
  2. Ziffer 2
    Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für Kraftfahrzeuge, gemäß Paragraphen 40 b, Absatz 6,, 47 Absatz 4, KFG. 1967 und Paragraph 7, Absatz 2, Zulassungsstellenverordnung;
  3. Ziffer 3
    Bundesanstalt ”Statistik Österreich”, gemäß Paragraphen 47, Absatz eins a,, 40b Absatz 10, KFG. 1967, Paragraph 7, Absatz 3, Zulassungsstellenverordnung;
  4. Ziffer 4
    Militärkommanden, gemäß Paragraph 32, Absatz 3, des Militärbefugnisgesetzes;
  5. Ziffer 5
    gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß Paragraph 40 a, Absatz 5, Ziffer 5, KFG. 1967;
  6. Ziffer 6
    Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß Paragraph 61, Absatz 2, KFG. 1967;
  7. Ziffer 7
    Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, auf Anfrage, gemäß Paragraph 47, Absatz 2 a, KFG. 1967;
  8. Ziffer 8
    Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß Paragraph 47, Absatz 2, KFG. 1967;
  9. Ziffer 9
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA024 Patienten-/Klientenverwaltung und Honorarabrechnung der Gesundheitsdiensteanbieter A. Patientenverwaltung und Honorarabrechnung der Ärzte, Zahnärzte und Dentisten Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation gemäß Paragraph 51, Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. römisch eins Nr. 169, und Paragraphen 19 und 57 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. römisch eins Nr. 126/2005; Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten;

Verarbeitung und Übermittlung von Daten beruflich strahlenexponierter Personen aus ärztlichen Untersuchungen.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Tätigkeit, wie ÄrzteG 1998; ZÄG; Schulunterrichtsgesetz 1986 (SchUG), BGBl. Nr. 472; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 31; Bundes-Berichtspflichtengesetz, BGBl. römisch eins Nr. 65/2002; Bestimmungen über die Meldung von Ergebnissen sowie der Abrechnung ärztlicher Untersuchungen, wie Strahlenschutzgesetz (StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969; Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV), BGBl. römisch II Nr. 191/2006; Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV), BGBl. römisch II Nr. 2/2008; Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal (FlPStrSchV), BGBl. römisch II Nr. 235/2006; Interventionsverordnung (IntV), BGBl. römisch II Nr. 145/2007;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186; AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728; Geschlechtskrankheitengesetz, StGBl. Nr. 152/1945;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 136; 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 1997,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß Paragraph 51, Absatz 3, ÄrzteG 1998 bzw. Paragraph 19, Absatz 3, ZÄG mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß Paragraph 6, Absatz 4, DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Patienten (auch Probanden und beruflich strahlenexponierte Personen, die einer ärztlichen Untersuchung unterzogen wurden):

01

Patientennummer, Protokollnummer

1 – 8

02

Namen, frühere Namen (Namensteile)

1 – 9

03

Anschrift

1 – 8

04

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 8 (soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt)

05

Geburtsdatum, Geburtsort

1 – 9, 11 (Geburtsort nur bei Ausländern)

06

Staatsangehörigkeit

1, 6, 7, 9

07

Geschlecht

1 – 9

08

Zugehörigkeit zu einer Schule und Klasse bei schulärztlichen Untersuchungen

---

09

Sozialversicherungsnummer

1 – 9, 11

10

Sozialversicherungsträger

1 – 4, 7, 8

11

Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesondere der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten bei mitversicherten Patienten)

1 – 4, 7, 8

 

12

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 – 4, 7, 8

 

13

Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers/Luftfahrzeugbetreibers/ des gemäß NatStrV Verpflichteten/der verantwortlichen Person gemäß IntV

7, 9, 11

 

14

Daten zu einem privaten Versicherungsverhältnis (Versicherer, Polizzennummer usw.)

1 – 4, 8

 

15

Daten sonstiger Kostenträger

1 – 4, 8, 9

 

16

Daten über die Erklärung der Kostenübernahme durch einen Kostenträger

1 – 4, 8

 

17

Art des Arbeitsverhältnisses (Arbeitnehmer/selbständig und unfallversichert/selbständig und nicht unfallversichert, auch Ordensangehörige/Student)

1, 9

 

18

Inanspruchnahme des Auftraggebers (Zeitpunkt und Art)

1, 2, 7, 8

 

19

Anlass für die Untersuchung (Eignungs-, Kontroll-, Sofort-, Enduntersuchung)

7, 9, 11

 

20

Veranlasser der Untersuchung (Bewilligungsinhaber, Arbeitgeber, Behörde)

---

 

21

Datum der Untersuchung

1, 9 – 11

 

22

Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten

---

 

23

Medizinischer Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung

3 – 8

 

24

Besondere Risikofaktoren, zB Allergien, tätigkeitsbedingte Einflüsse, familiäre Disposition, ausgeübte Tätigkeit, Kategorie A/B/andere

3 – 9, 11

 

25

Daten zu Impfungen

3 – 8

 

26

Vorgeschichte der Erkrankung und dazugehörige Befunde

3 – 5, 7, 8

 

27

Angaben zur ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung (Familien- und Eigenanamnese; Berufsanamnese auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitsvorgänge und -bedingungen; allgemeine klinische Untersuchung; Laboruntersuchungen; weitere Teiluntersuchungen)

1 (beim zuständigen Träger der Unfallversicherung gemäß Paragraph 37, Absatz 3, AllgStrSchV nur die Angaben über weitere Untersuchungen wie Labor etc.), 3

 

28

Diagnosen (auch Fremddiagnosen) zu Behandlungsbeginn und bei Beendigung

3 – 8

 

29

Gutachtliche Äußerungen des Auftraggebers (zB gegenüber Arbeitgeber)

6

 

30

Gesundheitliche Beurteilung (Ergebnis der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung/Kontrolluntersuchung), Zeugnisse im Sinne des Paragraph 36, AllgStrSchV

3, 7, 9, 10

 

31

Krankheitsverlauf

3 – 8

 

32

Zusätzliche Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (Inhalt der vorgeschriebenen Meldeformulare)

7

 

33

Information an Patienten

3, 4, 8

 

34

Daten zur Zuweisung oder Zweitbefundung an Fachärzte, Labors usw.

1 – 4, 8

 

35

Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen

1 – 4, 8

 

36

Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten und zur Identifizierung dieser Arzneispezialitäten und der jeweiligen Chargen im Sinne des Paragraph 26, Absatz 8, des Arzneimittelgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1983,

1 – 4, 8

 

37

Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln

1 – 4, 8

 

38

Daten zur Abrechnung von Honoraren, Medikamenten und Laboruntersuchungen

1 – 4, 8, 9

 

39

Gebührenbefreiungen

1 – 4, 8

 

40

Daten zur Abrechnung der Gebühren oder Entgelte für Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit

6, 8

 

41

Zustimmung des Betroffenen zur Teilnahme an Gesundheitspilotprojekten, strukturierten Gesundheitsversorgungsprogrammen (zB Disease Management Programmen) und Vorsorge- und Früherkennungsprogrammen (zB Nationales Brustkrebsfrüherkennungsprogramm)

1 (nur soweit zur Abrechnung und Prüfung des Leistungsanspruches des Patienten erforderlich)

Arbeitgeber (auch Bewilligungsinhaber):

42

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 – 4, 7, 8

43

Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers

7, 9

Kontaktperson (nach Angabe des Patienten oder Probanden) oder gesetzlicher Vertreter des Patienten oder Probanden:

44

Name

---

45

Anschrift

---

46

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

47

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Behandlung

---

A.2 Empfängerkreise:

1*

Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen) und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2*

Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;

3*

Andere Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht oder die Zweitbefunder sind, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;

4*

Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten Untersuchungen vornehmen;

5*

Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit dies gemäß Paragraph 46, DSG 2000 zulässig ist;

6

Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

7

Zuständige Behörde und zur Wahrung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten, zB nach Paragraph 54, ÄrzteG 1998, Paragraphen 21 und 57 ZÄG, gemäß Paragraph 363, Absatz 2, ASVG oder gemäß Paragraph 32, Absatz 5, StrSchG bzw. Paragraph 37, AllgStrSchV usw., soweit die Meldung personenbezogen zu erfolgen hat;

8*

Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist;

9*

Zentrales Dosisregister, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß Paragraphen 32, Absatz 5,, 35a und 35e StrSchG bzw. Paragraphen 37, Absatz 3,, 92 Absatz 2 und Anlage 5 lit. A und C AllgStrSchV;

10*

Bewilligungsinhaber gemäß Paragraph 2, Absatz 4, StrSchG, Luftfahrzeugbetreiber gemäß FlPStrSchV, gemäß NatStrV Verpflichteter oder verantwortliche Person gemäß IntV;

11*

Strahlenschutzrechtliche Bewilligungsbehörde, wenn keine Meldepflicht des Arztes vorliegt (zB gemäß Paragraph 36, Absatz 4, AllgStrSchV).

B. Patienten-/Klientenverwaltung und Honorarabrechnung anderer freiberuflich tätiger Gesundheitsdiensteanbieter Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patienten-/Klientenkarteien zur Dokumentation, Erstellung von Gutachten (soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Gutachtens vorliegen) und Honorarverrechnung im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, Heilmasseure, Musiktherapeuten, Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sowie Hebammen einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die freiberufliche/selbständige Ausübung des Berufes im Bereich des Gesundheitswesens (Paragraphen 5 und 36 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. römisch eins Nr. 108/1997; Paragraphen 9 und 19 Hebammengesetz (HebG), BGBl. Nr. 310/1994; Paragraphen 7 a und 11a MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992; Paragraphen 3 und 46 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. römisch eins Nr. 169/2002; Paragraphen 12 und 30 Musiktherapiegesetz (MuthG), BGBl. römisch eins Nr. 93/2008; Paragraphen eins und 11 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990; Paragraphen 3 und 10 Psychologengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 360 aus 1990,).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten/Klienten sind, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, mindestens zehn Jahre aufzubewahren (zB Paragraph 3, MMHmG; Paragraph 5, GuKG; Paragraph 9, HebG, Paragraph 11 a, MTD-Gesetz, Paragraph 30, Absatz 4, MuthG). Die Daten können bis zu 30 Jahre nach der letzten Behandlung/Beratung aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß Paragraph 6, Absatz 4, DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Patienten/Klienten des Auftraggebers sowie Patienten/ Klienten von zuweisenden Gesundheitsdiensteanbietern:

01

Patienten-/Klientennummer, Protokollnummer

1 – 5

02

Namen, frühere Namen (Namensteile)

1 – 6

03

Anschrift

1 – 6

04

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 6 (soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt)

05

Geburtsdaten

1 – 6

06

Staatsangehörigkeit

1, 4

07

Geschlecht

1 – 6

08

Personenstand

---

09

Soziale Verhältnisse (zB Beruf)

---

10

Sozialversicherungsnummer

1 – 6

11

Sozialversicherungsträger

1 – 3, 5, 6

12

Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesondere der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten bei mitversicherten Patienten und Daten des Antrages auf Kostenzuschuss für die Weiterführung der Behandlung/Therapie)

1 – 3, 5, 6

 

13

Daten zu einem privaten Versicherungsverhältnis (Versicherer, Polizzennummer usw.)

1 – 3, 5

 

14

Daten sonstiger Kostenträger

1 – 3, 5

 

15

Daten über die Erklärung der Kostenübernahme durch einen Kostenträger

1 – 3, 5

 

16

Inanspruchnahme des Auftraggebers (Anlass, Datum, Art und Anzahl der Beratungen/Behandlungen/Therapieeinheiten)

1, 2, 5, 6

 

17

Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten

---

 

18

Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung

3 – 5

 

19

Anamnese (Familien- und Eigenanamnese, Berufsanamnese)

---

 

20

Vorbehandlungen

---

 

21

Diagnosen (auch Fremddiagnosen) zu Behandlungsbeginn und bei Beendigung

1, 3 – 6

 

22

Besondere Risikofaktoren (zB tätigkeitsbedingte Einflüsse, familiäre Disposition, ausgeübte Tätigkeit)

3 – 5

 

23

Gutachtliche Äußerungen des Auftraggebers (zB gegenüber Auftraggebern von Gutachten)

4

 

24

Behandlungs-/Beratungsverlauf, besondere Vorkommnisse während der Behandlung

3 – 5

 

25

Information an Patienten (insbesondere über Gesundheitsrisiken und Schutzfaktoren in verschiedenen Lebensabschnitten bzw.
-situationen) sowie erfolgte Aufklärungsschritte und allfällige Empfehlungen zur ergänzenden Abklärung

3, 5

 

26

Angaben über Art, Umfang und Methoden (der beratenden, diagnostischen und therapeutischen Leistungen sowie der Pflege)

1 – 3, 5, 6

 

27

Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten

1 – 3, 5

 

28

Daten zur Abrechnung von Honoraren, vereinbartes Honorar und sonstige weitere Vereinbarungen im Rahmen des Behandlungsvertrags

1 – 3, 5, 6

 

29

Daten zur Abrechnung der Gebühren oder Entgelte für Gutachtertätigkeit

4, 5

 

30

Wert, Summe und Gesamtbetrag der Leistungen

1, 5, 6

 

31

Konsultationen von Berufskollegen sowie von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe oder sonstiger relevanter Berufe gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 6, MuthG

3, 4

 

32

Erfolgte Einsichtnahmen in die Dokumentation gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 9, MuthG

---

 

33

Begründung allfälliger Verweigerungen der Einsichtnahme in die Dokumentation gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 10, MuthG

---

Arbeitgeber:

34

Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten

1 – 3, 5

Kontaktperson (nach Angabe des Patienten/Klienten) oder gesetzlicher Vertreter des Patienten/Klienten:

35

Name

---

36

Anschrift

---

37

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

38

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Behandlung/Beratung

---

B.2 Empfängerkreise:

1*

Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen) und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2*

Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches, mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten/Klienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist;

3*

Ärzte, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten/Klienten;

4

Auftraggeber von Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

5*

Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten/Klienten und Abrechnungsansprüchen (des Auftraggebers) betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist;

6

Vereine, Institutionen und sonstige Einrichtungen, für die der Auftraggeber aufgrund eines Vertrages tätig ist, mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten/Klienten.“

SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen Zweck der Datenanwendung:

Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler und Studierenden für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b, c, f, g und h sowie Ziffer 2, Litera b, des Bildungsdokumentationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2002,, bzw. durch die gemäß Paragraph 3, Absatz 5, leg. cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“); Überprüfung bzw. Richtigstellung der Datensätze und nicht-rückführbare Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer bzw. des Ersatzkennzeichens im jeweiligen DatensatZ durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“, sodass eine Bildungsevidenz-Kennzahl (BEKZ) gewonnen wird;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zur Führung der Bundesstatistik zum Bildungswesen und des Bildungsstandregisters;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. Bundesdienststellen an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b, c, f, g und h sowie Ziffer 2, Litera b, des Bildungsdokumentationsgesetzes für Zwecke der Planung, der Steuerung, der Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie der Bundes- und Verwaltungsstatistik, sofern dieser Aufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird;

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

  1. Ziffer eins
    Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. römisch eins Nr. 12/2002;
  2. Ziffer 2
    Bildungsdokumentationsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 499 aus 2003,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Schüler, Studierende und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b, c, f, g und h sowie Ziffer 2, Litera b, des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

01

Name

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

02

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

03

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

04

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

05

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

06

Geburtsort und Geburtsstaat

3

07

Frühere Namen (Namensteile)

3

08

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

09

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)

10

Geschlecht

1, 2x, 3

11

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

12

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

13

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

14

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort

1, 2x

15

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

16

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

17

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

18

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

 

 

 

Schüler und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b, c, f, g und h des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

19

Die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

20

Religionsbekenntnis

---

21

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

22

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

1, 2x

23

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

1, 2x

24

Schulkennzahl

1, 2x

25

Schulformkennzahl

1, 2x

26

Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

27

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

28

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

29

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

30

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

31

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

32

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1)

1, 2x

33

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

34

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

35

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1, 2x

36

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

 

 

Studierende und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera b, des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

37

Matrikelnummer

1, 2x

38

Bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen

1, 2x

39

Verliehene und allfällige weitere akademische Grade

1

40

Beitragsstatus gemäß Paragraphen 69 und 71 des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,

1

41

Schulform und Datum der allgemeinen Universitätsreife

1, 2x

42

Zusatzprüfungen

---

43

Allfällige Befristung der Zulassung

---

44

Fortsetzung des Studiums und Zulassungsstatus

1, 2x

45

Beteiligung an internationalen Mobilitätsprogrammen

1

46

Prüfungsdaten im Umfang der Prüfungsprotokolle einschließlich Studienberechtigungsprüfung

---

47

Vollständige Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung oder einer Prüfung, die zwar einen Studienabschnitt, nicht aber das gesamte Studium abschließt (samt Datum)

1

 

 

 

Externisten gemäß Paragraph 42, des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986, (einschließlich Paragraph 8 c, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,), an Bildungseinrichtungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b, c, f und g des Bildungsdoku-mentationsgesetzes:

48

Name

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

49

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Bildung und Forschung (BF)

3

50

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

51

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

52

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

53

Geburtsort und Geburtsstaat

3

54

Frühere Namen (Namensteile)

3

55

Sozialversicherungsnummer

1, 2x, 3

56

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

57

Geschlecht

1, 2x, 3

58

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

59

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

60

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

61

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

62

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen

Reisedokuments

3

63

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

64

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

65

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1, 2x

66

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

67

Schulkennzahl

1, 2x

68

Schulformkennzahl

1, 2x

69

Schulstufe

1, 2x

70

Art der Externistenprüfung

1, 2x

71

Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung

1, 2x

72

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Anlage 2, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

73

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Anlage 2, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

 

 

 

Personen, die von Prüfungen gemäß Paragraph 13, Absatz 3, des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76, vom Besuch der Berufsschule gemäß Paragraph 23, des Schulpflichtgesetzes 1985 oder vom Schulbesuch gemäß Paragraph 15, des Schul-pflichtgesetzes 1985 befreit sind:

74

Name

2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

75

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF)

3

76

Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen:

Amtliche Statistik (AS)

2

77

Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ)

1

78

Geburtsdatum

1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)

79

Geburtsort und Geburtsstaat

3

80

Frühere Namen (Namensteile)

3

81

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

82

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

83

Geschlecht

1, 2x, 3

84

Staatsangehörigkeit

1, 2x, 3

85

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes

2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)

86

Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde

3

87

Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments

3

88

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

89

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

90

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

91

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1, 2x

92

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

93

Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

94

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

95

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

96

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes)

1, 2x

97

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

98

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

99

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe römisch eins)

1, 2x

100

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

101

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

102

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1, 2x

103

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anlage eins, des Bildungsdokumentationsgesetzes

1, 2x

104

Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch

1, 2x

105

Ersatzart der Schulpflicht

1, 2x

106

Schuljahr

1, 2x

107

Datum des Endes der Schulersatzpflicht

1, 2x

 

 

 

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b, c, f, g, h sowie Ziffer 2, Litera b, des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch den Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt):

108

Bezeichnung

1, 2x

109

Anschrift

1, 2x

110

Rechtsnatur

1, 2x

111

Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

1, 2x

112

Personalaufwand (gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung)

1, 2x

113

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen

1

114

Anzahl der Pensionierungen

1

 

 

 

Erhalter von Bildungs-einrichtungen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b, c, f, g und h sowie Ziffer 2, Litera b, des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch die Bundesdienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird):

115

Bezeichnung

1, 2x

116

Anschrift

1, 2x

117

Rechtsnatur

1, 2x

118

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

1, 2x

119

Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;
  2. Ziffer 2
    Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung durch den zuständigen Bundesminister);
  3. Ziffer 3
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Arzneitaxeverordnung, BGBl. Nr. 128/1962; Apothekenbetriebsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 171 aus 1934, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999, (bis 31. 12. 2004); Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. römisch eins Nr. 154/2001; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß Paragraph 5, der Anlage römisch IV a des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Paragraph 14, DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verschriebene Arzneimittel abgegeben werden):

01

Versicherungsnummer des Patienten

1, 2

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1, 2

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1, 2

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1, 2

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1, 2

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1, 2

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1, 2

08

Rezeptabgabedatum

1, 2

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1, 2

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Pharmanummer, Stoffname, Menge, Anzahl der Packungen, Abgabeeinheiten, magistrale Zubereitung)

1, 2

11

Chefärztliche Genehmigung

1, 2

12

Rezeptgebührenbefreiung

1, 2

13

Rezeptgebühren, Taxbeträge, Kostenanteile und Zusatzgebühren sowie Abschläge und Selbstbehalte

1, 2

14

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1, 2

15

Mehrwertsteuersatz

1, 2

16

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1, 2

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kunden abgegeben werden:

17

Kurzbezeichnung

1

18

Krankenkassennummer

1

19

Versichertengruppennummer

1

20

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

21

Rezeptanzahl

1

22

Rezeptgebühren

1

23

Taxbeträge + MWSt

1

24

Anzahl der gebührenpflichtigen Packungen

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3 und Paragraph 5, Gehaltskassengesetz;
  2. Ziffer 2
    Zuständiger Krankenversicherungsträger als Verrechnungsstelle der Apotheke gemäß Paragraph 5, der Anlage römisch IV a des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen der Österreichischen Apothekerkammer, der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (auf Verlangen).

SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel (Paragraph 137, ASVG, Paragraph 93, GSVG, Paragraph 87, BSVG, Paragraph 65, B- KUVG) mit den Sozialversicherungsträgern durch Gewerbetreibende (insbesondere Augenoptiker, Kontaklinsenoptiker, Gehörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher) einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Paragraph 349 a, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955, (60. Novelle ASVG), Paragraph 193, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1978,, Paragraph 181, Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978,, Paragraph 3, des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1978,, Paragraph 128, Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Gewerbeberechtigung gemäß Paragraph 94, Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (Paragraph 349, Absatz 3, ASVG).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Paragraph 14, DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel abgegeben werden):

01

Versicherungsnummer des Patienten

1

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1

08

Rezeptabgabedatum

1

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Gleitsichtbrillen)

1

11

Chefärztliche Genehmigung

1

12

Positionsnummer des verordneten/abgegebenen Heilbehelfs/Hilfsmittels

1

13

Tarife

1

14

Selbstbehaltbefreiung

1

15

Selbstbehalte

1

16

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1

17

Mehrwertsteuersatz

1

18

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1

 

 

 

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel an Kunden abgegeben werden:

19

Kurzbezeichnung

1

20

Krankenkassennummer

1

21

Versichertengruppennummer

1

22

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

23

Rezeptanzahl

1

24

Selbstbehalt

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß Paragraphen 349 a,, 137 und 460d ASVG, Paragraphen 93,, 193 und 231a GSVG, Paragraphen 86,, 87, 181 und 219a BSVG, Paragraph 3, FSVG, Paragraphen 65,, 128 und 159a B-KUVG.

SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter physiotherapeutischer, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer oder ergotherapeutischer Behandlungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste gemäß Paragraph 7, Absatz 3, MTD-Gesetz (Paragraph 135, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG)

Verrechnung der aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderlichen diagnostischen Leistungen durch klinische Psychologen (Paragraph 135, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG)

Verrechnung psychotherapeutischer Behandlungen durch Personen, die gemäß Paragraph 11, des Psychotherapiegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 361 aus 1990, zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind (Paragraph 135, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG) mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Paragraph 349 a, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, (60. Novelle ASVG), Paragraph 193, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1978,, Paragraph 181, Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978,, Paragraph 3, des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1978,, Paragraph 128, Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Bundesgesetzblatt 200 aus 1967,,

Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß Paragraph 349, Absatz 2 und Absatz 3, ASVG, oder für den Träger der Krankenversicherung vom Hauptverband abgeschlossene Einzelverträge mit freiberuflich tätigen klinischen Psychologen bzw. freiberuflichen Psychotherapeuten gemäß Paragraph 349, Absatz 2, ASVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden oder verordneten Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Paragraph 14, DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Patienten von Ärzten, denen eine Behandlung oder diagnostische Leistung verordnet wurde:

01

Versicherungsnummer des Patienten

1

02

Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen

1

03

Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist)

1

04

Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen

1

05

Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

1

06

Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld

1

07

Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation)

1

08

Rezeptabgabedatum

1

09

Kennzeichen neuerlicher Einreichung

1

10

Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Art der Behandlung oder diagnostischen Leistung)

1

11

Chefärztliche Genehmigung

1

12

Positionsnummer der verordneten Leistung/Behandlung

1

13

Tarife

1

14

Selbstbehaltbefreiung

1

15

Selbstbehalte/Behandlungsbeiträge/Service-Entgelt

1

16

Betriebs-, Lauf- und Belegnummern

1

17

Mehrwertsteuersatz

1

18

Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen

1

Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Behandlungen durchgeführt oder dia- gnostische Leistungen erbracht werden:

19

Kurzbezeichnung

1

20

Krankenkassennummer

1

21

Versichertengruppennummer

1

22

Versichertengruppenkurzbezeichnung

1

23

Rezeptanzahl

1

24

Selbstbehalt

1

25

Abrechnungszeitraum

1

26

Datumsangaben

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß Paragraphen 349 a,, 137 und 460d ASVG, Paragraphen 93,, 193 und 231a GSVG, Paragraphen 86,, 87, 181 und 219a BSVG, Paragraph 3, FSVG, Paragraph Paragraph 65,, 128 und 159a B-KUVG.

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation) Zweck der Datenanwendung:

Formale Behandlung der vom Auftraggeber zu besorgenden Geschäftsfälle (einschließlich der Aufbewahrung der bei dieser Tätigkeit angefallenen Dokumente).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Anlage zu Paragraph 2, Bundesministeriengesetz 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 76

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungsvorschriften.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Einbringer von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen, die im Wirkungsbereich des Auftraggebers schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden und einer Erledigung bedürfen:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI)

2

02

Name/sonstige Bezeichnung

1

03

Anschrift

1

04

Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift

1

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1

06

Versandart

1

07

Eingangsdatum /elektronische Empfangsbestätigung

1

08

Fremdzahl und Fremddatum

1

09

Betrefftext (Gegenstandsbezeichnung) des Eingangsstücks

1

10

Art und Anzahl der Beilagen

1

11

Geschäftszahl

1

12

Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten)

1

13

Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden)

1

14

Eingangsstücknummer

1

15

Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen)

1

16

Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke)

1

17

Gegenstand (Betreff, Schlagworte)

1

18

Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk)

1

19

Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen)

1

20

Erledigungstext

1

21

Datum der Erledigung

1

22

Name des Bearbeiters

1

23

Name des Genehmigenden

1

24

Name des Abfertigenden

1

25

Datumsangaben der Erledigungsstadien

1

26

Ablagevermerk

1

27

Löschungsvermerk

1

 

 

 

Adressaten einer amtswegigen Geschäftstätigkeit:

28

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Auftraggeberinterne allgemeine Kanzleiindizes (KI)

2

29

Name/sonstige Bezeichnung

1

30

Anschrift

1

31

Zustellbevollmächtigter und Zustellanschrift

1

32

Telefon- und Faxnummer und andere zur

1

 

Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

 

33

Versandart

1

34

Art und Anzahl der Beilagen

1

35

Geschäftszahl

1

36

Bezugszahlen (z.B. zu Vorakten)

1

37

Beilagen (z.B. eingescannte Dokumente, Urkunden)

1

38

Prozess (Aktenlauf - alle befassten Stellen und Personen)

1

39

Vermerke und Notizen (Verschlussvermerke, Dringlichkeitsvermerke)

1

40

Gegenstand (Betreff, Schlagworte)

1

41

Art des Termins bzw. der Frist (Skartierungsvermerk, Wiedervorlagevermerk)

1

42

Einsichtsbemerkungen (Stellungnahmen der im Aktenlauf befassten Stellen und Personen)

1

43

Erledigungstext

1

44

Datum der Erledigung

1

45

Name des Bearbeiters

1

46

Name des Genehmigenden

1

47

Name des Abfertigenden

1

48

Datumsangaben der Erledigungsstadien

1

49

Ablagevermerk

1

50

Löschungsvermerk

1

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Alle Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu befassen sind;
  2. Ziffer 2
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA030 Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate Zweck der Datenanwendung:

  1. Ziffer eins
    Verarbeitung von Daten Anfragender im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes, der Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten;
  2. Ziffer 2
    Verarbeitung von Daten zu informierender Personen, sofern aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zu einem bestimmten Thema ein allgemeines Bedürfnis an Informationen besteht.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76 (insbesondere Anlage zu Paragraph 2, Teil 1und 2); Auskunftspflichtgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1987, sowie die Auskunftspflichtgesetze der Länder, gesetzliche Regelungen über die Selbstverwaltungskörper, insbesondere: Wirtschaftskammergesetz 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1998,, Arbeiterkammergesetz 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 626 aus 1991,, Ärztegesetz, 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1978,, Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978,, Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG 1972), Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1972,, Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), Bundesgesetzblatt 200 aus 1967,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Erledigung der Anfrage oder Informationstätigkeit oder bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden oder wenn von Betroffenen die weitere Zusendung von Informationsmaterial gewünscht wird.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Anfragende, die an den Auftraggeber im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herangetreten sind:

01

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI)

1

02

Name bzw. Bezeichnung

---

03

Anrede/Geschlecht

---

04

Anschrift

---

05

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die

---

 

sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

 

06

Datum der Anfrage bzw. Datum und Uhrzeit des Anrufes/E-Mail-Nachricht

---

07

Thema (zu welchem Themenkreis Informationsunterlagen gewünscht werden/wurden)

---

08

Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen

---

 

 

 

Personen, bei denen ein Informationsbedarf zu einem bestimmten Thema besteht und bei denen die Datenverwendung nach Paragraph 47, DSG 2000 zulässig ist:

09

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Öffentlichkeitsarbeit (OI)

1

10

Name bzw. Bezeichnung

---

11

Anrede/ Geschlecht

---

12

Anschrift

---

13

Zielgruppe

---

14

Thema (an welchem Themenkreis ein allgemeines Informationsbedürfnis besteht)

---

15

Zuzusendende/zugesandte Informationsunterlagen

---

Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA031 Vereinsregister A. Lokales Vereinsregister Zweck der Datenanwendung:

Führung des lokalen Vereinsregisters durch die Vereinsbehörden erster Instanz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Paragraphen 16 und 17 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2002,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten (Paragraph 16, Absatz 3, VereinsG).

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Vereine im Sinne des Paragraph eins, Vereinsgesetz 2002 im örtlichen Wirkungs- bereich des Auftrag- gebers:

01

Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz

1, 2, 3

02

Name des Vereins

1, 2, 3

03

Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß Paragraph 18, Absatz 3, VereinsG)

1, 2, 3

04

Datum des Entstehens

1, 2, 3

05

Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift

1, 2, 3

06

Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins

1, 2, 3

07

Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des Paragraph 22, Absatz 5, VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist)

1, 2, 3

08

Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit)

1, 2, 3

09

Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines)

1, 2, 3

10

Änderungen zu den Eintragungen

3

11

Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

1, 2, 3

12

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

13

Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

14

Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

15

Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

2, 3

16

Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3

17

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

18

Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3

19

Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

20

Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

21

Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins

2, 3

22

Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode

1, 2, 3

23

Name des Abwicklers

1, 2, 3

24

Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers

1, 2, 3

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

4

26

Geburtsdatum des Abwicklers

2, 3

27

Geburtsort des Abwicklers

2, 3

28

Zustellanschrift des Abwicklers

2, 3

29

Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung

1, 2, 3

30

Änderungen zu den Eintragungen

3

31

Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß Paragraph 16, Absatz 2, VereinsG (historische Eintragungen)

2, 3

32

Bestehen einer Auskunftssperre gemäß Paragraph 17, Absatz 4, VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

3

33

Verfahrens- und Bescheiddaten (gemäß Paragraph 12, Absatz eins,, Paragraph 12, Absatz 2,, Paragraph 13, Absatz eins und 2 VereinsG)

3

A.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Auskunftswerber (Paragraph 17, Absatz eins, VereinsG);
  2. Ziffer 2
    Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (Paragraph 17, Absatz eins und 2 VereinsG);
  3. Ziffer 3
    Zentrales Vereinsregister (Paragraph 18, VereinsG);
  4. Ziffer 4
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

B. Zentrales Vereinsregister Zweck der Datenanwendung:

Führung des Zentralen Vereinsregisters als Informationsverbundsystem, mit den Vereinsbehörden erster InstanZ als teilnehmende Auftraggeber, einschließlich automationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Bundesministerium für Inneres (Paragraph 18, Absatz eins, VereinsG).

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze

(in der geltenden Fassung):

Paragraphen 18 und 19 Vereinsgesetz 2002 (VereinsG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2002,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten.

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Vereine im Sinne des Paragraph eins, Vereinsgesetz 2002:

01

Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz

1, 2, 3, 4, 5

02

Name des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

03

Fortlaufende Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl des Vereins gemäß Paragraph 18, Absatz 3, VereinsG)

1, 2, 3, 4, 5

04

Datum des Entstehens

1, 2, 3, 4, 5

05

Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift

1, 2, 3, 4, 5

06

Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

07

Mitteilung des Abschlussprüfers im Sinne des Paragraph 22, Absatz 5, VereinsG (und Löschung dieser Mitteilung, dass sie nicht weiter abfragbar ist)

1, 2, 3, 4, 5

08

Freiwillige oder rechtskräftige behördliche Auflösung (Ende der Rechtspersönlichkeit)

1, 2, 3, 4, 5

09

Abwicklung oder Nachabwicklung (mit der Eintragung ihrer Beendigung endet die Rechtspersönlichkeit des Vereines)

1, 2, 3, 4, 5

10

Änderungen zu den Eintragungen

4

11

Namen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

1, 2, 3, 4, 5

12

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter): Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

13

Geburtsdatum der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4, 5

14

Geburtsort der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4, 5

15

Zustellanschrift der Gründer, die die Errichtung des Vereines anzeigen (bis zur ersten Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter)

3, 4, 5

16

Namen der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

17

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen der organschaftlichen Vertreter des Vereins: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

18

Funktion der organschaftlichen Vertreter des Vereins

1, 2, 3, 4, 5

19

Geburtsdatum der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4, 5

20

Geburtsort der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4, 5

21

Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreter des Vereins

3, 4, 5

22

Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreter des Vereins und die statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode

1, 2, 3, 4, 5

23

Name des Abwicklers

1, 2, 3, 4, 5

24

Beginn der Vertretungsbefugnis des Abwicklers

1, 2, 3, 4, 5

25

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Abwicklers: Sicherheit und Ordnung (SO-VR)

6

26

Geburtsdatum des Abwicklers

3, 4, 5

27

Geburtsort des Abwicklers

3, 4, 5

28

Zustellanschrift des Abwicklers

3, 4, 5

29

Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung

1, 2, 3, 4, 5

30

Änderungen zu den Eintragungen gemäß Paragraph 18, Absatz 2, VereinsG

4, 5

31

Ersetzte oder gelöschte Eintragungen gemäß Paragraph 16, Absatz 2, VereinsG (historische Eintragungen)

3, 4, 5

32

Bestehen einer Auskunftssperre gemäß Paragraph 17, Absatz 4, VereinsG (und Gründe der Erlassung, Verlängerung oder Widerruf samt Geschäftszahl und Behörde; Geltungszeitraum)

4, 5

33

Bescheiddaten (gemäß Paragraph 12, Absatz eins,, Paragraph 12, Absatz 2,, Paragraph 13, Absatz eins und 2 VereinsG)

4, 5

34

Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem

4

B.2 Empfängerkreise:

  1. Ziffer eins
    Personen, denen eine Online-Einzelabfrage gemäß Paragraph 19, Absatz 3, VereinsG eröffnet wurde;
  2. Ziffer 2
    Auskunftswerber im Wege einer Vereinsbehörde erster InstanZ gemäß Paragraph 19, Absatz eins a, VereinsG;
  3. Ziffer 3
    Auskunftswerber auf ausdrückliches Verlangen und bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses im Wege einer Vereinsbehörde erster InstanZ gemäß Paragraph 19, Absatz 2, VereinsG;
  4. Ziffer 4
    Vereinsbehörden erster InstanZ als teilnehmende Auftraggeber am Informationsverbundsystem (Paragraph 18, Absatz eins, VereinsG);
  5. Ziffer 5
    Organe der Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts, denen eine Abfrage im Zentralen Vereinsregister eröffnet wurde, soweit dies zur Besorgung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist (Paragraph 19, Absatz 2, VereinsG);
  6. Ziffer 6
    Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA032 Videoüberwachung A. Bank Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der öffentlich zugänglichen Bankräumlichkeiten (insbesondere der Kassenräume, Saferäume, Foyers, Gänge, Stiegen, Aufzugsbereiche, Eingangsbereiche innen/außen, Fassaden, Garage) sowie der vom Auftraggeber betriebenen Geldausgabeautomaten (auch im Außenbereich der Bankgebäude) zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, Paragraphen 353, ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe (insbesondere Paragraph 39, Bankwesengesetz (BWG), Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,), Paragraph 80, Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631, Paragraph 38, BWG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 6 (ausschließlich im Anlassfall)

A.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Kontoinhaber (im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe) gemäß Paragraphen 7, Absatz 2 und 8 Absatz eins, Ziffer 4, DSG 2000;

5

Kontoführende Bank (im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe) gemäß Paragraphen 7, Absatz 2 und 8 Absatz eins, Ziffer 4, DSG 2000;

6

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

B. Juwelier, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmied Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Geschäftslokales des Auftraggebers zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, Paragraphen 353, ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung, Paragraph 80, Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

02

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

B.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

C. Trafik Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der Trafik sowie des im Außenbereich an der Hausmauer oder Fassade der Trafik angebrachten Tabakwarenautomaten („Zigarettenautomaten“) zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, Paragraphen 353, ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Paragraph 80, Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

C.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

D. Tankstelle Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der Tankstelle (insbesondere der Zapfsäulen, des Shops, des Kassenbereichs, der Lagerräumlichkeiten und der Waschstraße) zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, Paragraphen 353, ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811, Paragraph 80, Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631, Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

D.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten, Kennzeichen)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten, Kennzeichen)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

D.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage) Zweck der Datenanwendung:

Mit Zustimmung aller mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen im Wege einer Zutrittskontrolle zum Gebäude vorgenommene Videoüberwachung eines bebauten, in der Verfügungsbefugnis des Auftraggebers stehenden Privatgrundstücks (samt Hauseingang und Garage), welches der privaten Nutzung des Auftraggebers und der mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen dient und zu dessen Betreten außer dem Auftraggeber und der mit dem Auftraggeber gemeinsam im Haus lebenden Personen grundsätzlich niemand berechtigt ist, zum Zweck des Eigenschutzes sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, Paragraphen 353, ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

E.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z. B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

E.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Einganges und des Zutrittsbereiches sowie der Fassade zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere das folgende Gesetz (in der geltenden Fassung) und das folgende Übereinkommen:

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. römisch eins Nr. 165/1999; Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK), Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

F.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (z.B. Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

F.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

G. Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung des Einganges samt Zutrittsbereich zu einem ausschließlich vom öffentlichen Rechtsträger mit Parteienverkehr als Auftraggeber genutzten Verwaltungsgebäude oder des separaten Einganges samt Zutrittsbereich zu einem räumlich abgegrenzten, vom öffentlichen Rechtsträger mit Parteienverkehr genutzten Gebäudeteil (zB Haushälfte, Stockwerk) in einem nicht ausschließlich nur vom Auftraggeber genutzten Verwaltungsgebäude sowie der Fassade eines Verwaltungsgebäudes, das im Eigentum eines öffentlichen Rechtsträgers als Auftraggeber der Videoüberwachung steht oder bei welchem dieser für Beschädigungen der Fassade des Verwaltungsgebäudes einzustehen hat, sowie von Amtskassen zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. römisch eins Nr. 165/1999; Paragraphen 353, ff und Paragraph 1157, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Paragraph 3, Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG), BGBl. römisch eins Nr. 70/1999; Paragraph 80, Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

G.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten:

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden:

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (zB Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

G.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.

H. Rechenzentren Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung von Rechenzentren (Serverräume sowie Systemkomponenten von Rechenzentren), die sich in speziell gesicherten Räumlichkeiten getrennt vom Bürobereich befinden, zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. römisch eins Nr. 165/1999; Paragraphen 353, ff und Paragraph 1157, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Paragraph 80, Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

H.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten:

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden:

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (zB Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

H.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.

römisch eins. Parkgaragen und -plätze Zweck der Datenanwendung:

Verschlüsselte Videoüberwachung der vom Auftraggeber betriebenen Parkgaragen und -plätze (insbesondere des Einganges und des Zutrittsbereiches, der Kassen und Automaten, der Stiegenhäuser sowie der Parkdecks) zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach Paragraph 50 a, DSG 2000 richtet.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung) und vertraglichen Verpflichtungen:

Paragraphen 50 a, ff Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. römisch eins Nr. 165/1999; Paragraphen 353, ff Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Paragraph 80, Strafprozeßordnung 1975 (StPO), Bundesgesetzblatt Nr. 631; Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach Paragraph 50 a, Absatz 6, DSG 2000 benötigt werden, spätestens nach 72 Stunden zu löschen (Paragraph 50 b, Absatz 2, DSG 2000).

I.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Personen, welche sich im videoüberwachten Bereich aufhalten:

01

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

02

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

03

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

Im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden:

04

Bilddaten der Betroffenen (Aussehen, Verhalten)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

05

Ort der Bildaufzeichnung (Räumlichkeit, Standort der Kamera)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

06

Zeit der Bildaufzeichnung (Datum, Uhrzeit, Beginn/Ende der Bildaufzeichnung)

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

07

Identität der Betroffenen, soweit aus der Aufzeichnung für den Auswertenden erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

08

Rolle der Betroffenen (zB Täter, Opfer, Zeuge), soweit aus der Aufzeichnung erkennbar

1 – 4 (ausschließlich im Anlassfall)

römisch eins.2 Empfängerkreise:

1

Zuständige Behörde bzw. zuständiges Gericht (zur Sicherung aus Beweisgründen in Strafrechtssachen) gemäß Paragraphen 80, bzw. 109 ff StPO in Verbindung mit Paragraphen 7,, 8 und Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer eins, DSG 2000;

2

Sicherheitsbehörden (zu sicherheitspolizeilichen Zwecken) gemäß Paragraph 53, Absatz 5, SPG in Verbindung mit Paragraph 50 a, Absatz 6, Ziffer 2, DSG 2000;

3

Gerichte (zur Sicherung von Beweisen in Zivilrechtssachen) gemäß Paragraphen 384, ff ZPO in Verbindung mit Paragraphen 7 und 8 Absatz 3, Ziffer 5, DSG 2000;

4

Versicherungen (ausschließlich zur Abwicklung von Versicherungsfällen) gemäß Paragraphen 7 und 8 Absatz eins, Ziffer 4,, 8 Absatz 3, Ziffer 4 und 5 DSG 2000.“

SA033 Datenübermittlung im Konzern

Übermittlung von Daten im Konzernverband. Ein Konzernverband liegt vor, wenn ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehmens steht. Das herrschende Unternehmen (die „Konzernmutter“) und die von ihr abhängigen Unternehmen (die „Konzerntöchter“) sind die Konzernunternehmen und gelten zusammen als Konzern.

Mit der Standardanwendung verbunden ist der Entfall der Genehmigung bei der Übermittlung von Daten an Auftraggeber und Überlassung von Daten an Dienstleister ins Ausland aufgrund des Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer 5, und/oder Ziffer 8, Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Standardanwendung ist die Erfüllung der Vorgaben gemäß Artikel 25, der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG oder das Vorhandensein ausreichender Garantien in Form von Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gemäß Artikel 26, Absatz 2, in Verbindung mit Absatz 4, der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG.

Arbeits- und arbeitsverfassungsrechtliche Bestimmungen (insbesondere Paragraphen 96 und 96a Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,) bleiben auch bei Anwendung der Standardanwendung unberührt.

A. Konzernweite Kontakt- und Termindatenbank Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung von Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers, eines österreichischen Konzernunternehmens, zur Führung einer Kontaktdatenbank, Übermittlung dieser Daten an andere Konzernunternehmen weltweit sowie Führung einer konzernweiten Termindatenbank.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 4 und 12 Absatz 3, Ziffer 8, Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zu drei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur korrekten Behandlung noch eintreffender Nachrichten.

A.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten:

01

Personalnummer

1, 2

02

Name

1, 2

03

Geschlecht

1, 2

04

Titel und Anrede

1, 2

05

Berufliche Anschrift

1, 2

06

Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende)

1

07

Funktion gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern

2

08

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2

09

Informationen zur Verfügbarkeit des Betroffenen

1, 2

10

Informationen zur Weiterleitung von Nachrichten bei Abwesenheit

2

Ehemalige Beschäftigte:

11

Ehemalige Personalnummer

---

12

Name

---

13

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

---

14

Informationen zur Weiterleitung von Nachrichten nach Ende des Arbeitsverhältnisses

---

A.2 Empfängerkreise:

1*

Andere Konzernunternehmen weltweit;

2*

Natürliche und juristische Personen, die mit dem Betroffenen beruflich korrespondieren.

B. Karrieredatenbank Zweck der Datenanwendung:

Verwaltung der freiwilligen Teilnahme (Zustimmung) der Mitarbeiter an Karriereprogrammen von nationalen und internationalen Konzernen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Umfasst ist die Datenanwendung eines österreichischen Konzernunternehmens, das in Österreich meldepflichtig wäre und aus dem Daten an andere Konzernunternehmen übermittelt werden oder an Dienstleister überlassen werden.

Die Betroffenen, die bereits Mitarbeiter eines Konzernunternehmens in Österreich (Auftraggeber) sein müssen, können sich um Stellen bei anderen Konzernunternehmen bewerben.

Die Bewerbung erfolgt durch eigene Initiative, insbesondere durch Eintragung in die Karrieredatenbank.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 2 und 12 Absatz 3, Ziffer 5, und/oder Ziffer 8, Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum Ende der Bewerbung (zB durch Zurückziehung der Bewerbung oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu einem der Unternehmen des Konzerns).

B.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten:

01

Personalnummer

1, 2

02

Name

1, 2

03

Geschlecht

1, 2

04

Titel und Anrede

1, 2

05

Geburtsdatum

1, 2

06

Lichtbild

1, 2

07

Anschrift

1, 2

08

Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende)

1, 2

09

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1, 2

10

Qualifikationen (Ausbildung, Kurse)

1, 2

11

Sprachkenntnisse

1, 2

12

Dienstzeugnisse und Empfehlungen

1, 2

13

Karrierewünsche/Gehaltsvorstellungen

1, 2

B.2 Empfängerkreise:

1*

Andere Konzernunternehmen weltweit, die innerhalb des Konzerns nach neuen Mitarbeitern suchen;

2*

Beratungsunternehmen, die den Auftraggeber oder andere Konzernunternehmen in Personalangelegenheiten beraten und dafür Zugang zur Datenanwendung erhalten.

C. Verwaltung von Bonus- und Beteiligungsprogrammen eines Konzerns Zweck der Datenanwendung:

Verwaltung von konzernweiten Programmen zur Gewährung von Bonuszahlungen sowie Verwaltung von Beteiligungen (Stock-Options) für Mitarbeiter des Auftraggebers, die diese als Teil ihrer Bezahlung oder durch spezielle Beteiligungsprogramme für Mitarbeiter erwerben, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Der Erwerb von Aktien und anderen Papieren eines Unternehmens durch dessen Mitarbeiter als normale Anleger ist nicht Gegenstand dieser Standardanwendung.

Die Teilnahme ist freiwillig und Übermittlungen sind nur mit Zustimmung zulässig.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 2 und 12 Absatz 3, Ziffer 5, und/oder Ziffer 8, Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis der Mitarbeiter aus dem Bonus- und Beteiligungsprogramm ausscheidet oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

C.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge (auch ehemalige Beschäftigte):

01

Personalnummer

1 – 3

02

Name

1 – 3

03

Geschlecht

1 – 3

04

Titel und Anrede

1 – 3

05

Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende)

1 – 3

06

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 3

07

Wohnadresse

1 – 3

08

Private Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 3

09

Brutto- und Nettoentgelt (Daten des Gehaltszettels)

1 – 3

10

Sonstige Leistungen des Auftraggebers, die für die Berechnung von Bonusansprüchen oder Beteiligungen erheblich sind (zB Sachleistungen, die neben dem Gehalt erbracht werden)

1 – 3

11

Daten zur Teilnahme an Bonus- und Beteiligungsprogrammen (Zustimmung des Mitarbeiters, Genehmigung des Arbeitgebers und der zuständigen Konzernstellen, Höhe der Beteiligung)

1 – 3

12

Bankverbindung

1 – 3

13

Daten zur Besteuerung

1 – 3

C.2 Empfängerkreise:

1*

Konzernunternehmen, die mit der Verwaltung des Bonus- und Beteiligungsprogramms betraut sind, zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und Auszahlung;

2*

Steuerbehörden in Staaten, in denen die Betroffenen oder Konzernunternehmen im Zusammenhang mit dem Bonus- und Beteiligungsprogramm steuerpflichtig sind;

3*

Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

D. Technische Unterstützung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Helpdesk- und Wartungsdiensten zur technischen Unterstützung der Mitarbeiter des Auftraggebers, eines österreichischen Konzernunternehmens, durch andere Konzernunternehmen oder externe Unternehmen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind die folgenden Gesetzesbestimmungen (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 8, Absatz eins, Ziffer 4 und 12 Absatz 3, Ziffer 8, Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Bereinigung des vorliegenden technischen Problems oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Aufbewahrungsfristen. Wenn die Aufzeichnungen als Beweismittel in einem Rechtsstreit dienen sollen, dann bis zum Abschluss des Verfahrens.

D.1 Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten (samt Historie):

Empfängerkreise:

Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personengruppen, Leiharbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Volontäre und Ferialpraktikanten (auch ehemalige Beschäftigte):

01

Personalnummer

1 – 3

02

Name

1 – 3

03

Geschlecht

1 – 3

04

Titel und Anrede

1 – 3

05

Organisatorische Zuordnung im Betrieb (einschließlich Beginn und Ende)

1 – 3

06

Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Betrieb erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben

1 – 3

07

Dem Betroffenen zugeteilte technische Ausstattung (Hardware, Software, Notebooks, Mobiltelefone etc.)

1 – 3

08

Kostenstelle und sonstige Daten zur Abrechnung von Leistungen

1 – 3

09

Problemstellung und Lösung (sowie die Nummer des Auftrages, Datum des Auftrages, Datum der Problembehebung etc.)

1 – 3

D.2 Empfängerkreise:

1*

Andere Konzernunternehmen oder externe Unternehmen, die mit der Erbringung von Helpdesk-Diensten betraut sind;

2*

Konzernunternehmen, die mit der Beschaffung von technischer Ausstattung für den Konzern betraut sind;

3*

Externe Unternehmen, die mit der Lieferung, Reparatur oder Wartung von technischer Ausstattung betraut sind.

SA034 Unterstützungsbekundungen einer Europäischen Bürgerinitiative Zweck der Datenanwendung:

Sammlung von Unterstützungsbekundungen für eine Europäische Bürgerinitiative, Übermittlung der gesammelten Unterstützungsbekundungen an die zuständige Behörde und Prüfung der Unterstützungsbekundungen durch die Bundeswahlbehörde, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere (in der geltenden Fassung):

Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative, ABl. Nr. L 65 vom 11.03.2011 S. 1; Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2012,.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlich oder unionsrechtlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, die eine Europäische Bürgerinitiative unterzeichnen:

01

Name

1, 2

02

Hauptwohnsitz oder ständiger Wohnsitz (im Ausland)

1, 2

03

Geburtsdatum

1, 2

04

Geburtsort

1, 2

05

Staatsangehörigkeit

1, 2

06

Art und Nummer des Ausweispapiers/persönliche Identifikationsnummer (soweit erforderlich)

1, 2

07

Datum der Unterstützungsbekundung

1, 2

08

Unterschrift

1, 2

09

Daten über die unterstützte Europäische Bürgerinitiative (zB Bezeichnung/Gegenstand der Bürgerinitiative, wichtigste Ziele der Bürgerinitiative, Registernummer der Europäischen Kommission, Datum der Registrierung, Internetadresse der Bürgerinitiative im Register der Europäischen Kommission)

1, 2

10

Daten aus der zentralen Evidenz gemäß Paragraph 22 b, des Paßgesetzes 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 839 aus 1992, (soweit zur Überprüfung der Identität und zum Zweck der Vermeidung von Doppelbekundungen erforderlich)

---

Organisatoren:

11

Datenarten gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 (zB Bezeichnung der geplanten Bürgerinitiative, Gegenstand der Bürgerinitiative, Name, Postanschrift, E-Mail, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit der Mitglieder des Bürgerausschusses, Datum der Registrierung)

1 – 3

Empfängerkreise:

1

Bundeswahlbehörde, Bundeswahlleiter gemäß Paragraph 6, EBIG oder sonst gemäß Artikel 8, Absatz eins, der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 in Betracht kommende Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union;

2

Verfassungsgerichtshof (hinsichtlich der Übermittlung durch die Bundeswahlbehörde);

3

Europäische Kommission.

SA035 Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums Zweck der Datenanwendung:

Übermittlungen im Wege einer Webschnittstelle (Web-Interface) an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) nach Paragraphen 2 und 4 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2011,, für sämtliche entweder direkt oder unter Vermittlung über Dritte erteilten Aufträge von den in Artikel 126 b, Absatz eins,, 2 und 3, Artikel 126 c,, Artikel 127, Absatz eins,, 3 und 4, Artikel 127 a, Absatz eins,, 3, 4 und 9 und Artikel 127 b, Absatz eins, des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,, angeführten sowie sonstigen durch Gesetz der Rechnungshofkontrolle unterworfenen Rechtsträgern zum Zweck der Förderung der Transparenz bei Medienkooperationen sowie bei der Erteilung von Werbeaufträgen und der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Druckwerks gemäß Paragraph eins, Abs. Ziffer 5, des Mediengesetzes – MedienG, Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1981,, oder eines periodischen elektronischen Mediums gemäß Paragraph eins, Ziffer 5 a, MedienG.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere (in der geltenden Fassung):

Paragraphen 2 und 4 MedKF-TG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen.

Daten der Anwendung:

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Personen, denen Aufträge gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins und 2 MedKF-TG erteilt wurden

01

Name des jeweiligen periodischen Mediums

1

02

Gesamthöhe des jeweils innerhalb eines Quartals für die erfolgten Veröffentlichungen zu leistenden Entgelts gemäß Paragraph 2, MedKF-TG

1

03

Keine oder keine maßgeblichen Aufträge nach Paragraph 2, Absatz 4, MedKF-TG

1

Medieninhaber eines periodischen Mediums, welchen Förderungen gemäß Paragraph 4, Absatz eins, MedKF-TG gewährt wurden

04

Name des Förderungsempfängers

1

05

Gesamtsumme der jeweils innerhalb eines Quartals gewährten Förderungen gemäß Paragraph 4, MedKF-TG

1

06

Keine oder keine maßgeblichen Förderungen nach Paragraph 4, Absatz 2, MedKF-TG

1

Empfängerkreise:

1

KommAustria, elektronisch im Wege einer Webschnittstelle (Web-Interface) gemäß Paragraph 2, Absatz 3 und Paragraph 4, Absatz eins, MedKF-TG.

Schlagworte

Geschworenenverzeichnis, Mitgliederdatenverwaltung, Inland, Präsenzdienstbefreiung, Garantiefrist, Gewährleistungsfrist, Verjährungsfrist, Telefonnummer, Geburtsmonat, Kundenkategorie, Bonusdaten, Lieferbedingung, Finanzierungsbedingung, Kreditkartenunternehmen, Zahlungsverhalten, Kontodaten, Zustelladressat, Lieferungsadressat, Rechnungsadressat, Gewinnanteil, Leasingunternehmen, Vertragspartner, Lohnverrechnung, Gehaltsverrechnung, Entgeltsverrechnung, Vorname, Anmeldedatum, Urlaubsentschädigung, Arbeitsjahr, Arbeitstag, Arbeitsbestätigung, Zugangsrecht, Zugriffsrecht, Nachtarbeit, Bruttoentgelt, Eintritt, Personalnummer, Bruttobezug, Landwirtschaftsinspektion, Bauarbeiterkasse, Urlaubskasse, Gruppenversicherung, Mitgliedsbeitrag, Firmenbuchnummer, Meldepflicht, Landesabgabe, Ankündigungsabgabe, Landesverwaltungsabgabengesetz, Landesabgabenverordnung, Gemeindeabgabenverordnung, Berechnungsgrundlage, Aufsichtsbehörde, Nebenbuchführung, Haushaltsregelung, Fälligkeitsdatum, Zahlungsgrund, Abgabenverordnung, Hardware, Zugriffsbeschränkung, Protokolldaten, Geburtenbuch, Ehebuch, Voranstellung, Hauseigentümer, Personenstandsdatum, Nationalratswahl, Landtagswahl, Gemeinderatswahl, Eintragungsbehörde, Geschworenengesetz, Wahlberechtigter, Inventarrichtlinie, Dienstrecht, Krankenfürsorge, Landesdienststelle, Landesebene, Geburtsland, Lehrtätigkeit, Geburtsdatum, Wirtschaftsstelle, Informationsbeziehung, Exportdaten, Ausbildungsdaten, Studentenbeihilfe, Schülerbeihilfe, Berufsbezeichnung, Branchenbezeichnung, Forschungsverband, Wirtschaftsverband, Geldinstitut, Lieferungsangebot, Sachverständigentätigkeit, Schulwesen, Landesschulrat, Bundesstatistik, Personalaufwand, Betriebsaufwand, Beendigungsform, Reifeprüfung, Religionsunterricht, Einnahmeart, Beschäftigungsausmaß, Betriesnummer, Laufnummer, Aufbewahrungsvorschrift, Aufbewahrungspflicht, Sachmittelbehelf, Arbeitsbedingung, Mitgliederverwaltung, Präsenzbefreiung, Aufzeichnungspflicht, Auskunftspflicht, Ernennungsakt, Nebenaufzeichnung, Personengruppe, BGBl. Nr. 45/1948, BGBl. Nr. 149/1955, BGBl. Nr. 51/1991, BGBl. Nr. 24/1983, BGBl. Nr. 256/1990, BGBl. Nr. 329/1985, BGBl. Nr. 285/1925, BGBl. Nr. 276/1949, BGBl. Nr. 250/1965, BGBl. Nr. 52/1991, BGBl. Nr. 471/1992, BGBl. Nr. 601/1973, BGBl. Nr. 306/1973, BGBl. Nr. 57/1971, BGBl. Nr. 344/1973, BGBl. Nr. 356/1989, BGBl. Nr. 267/1967, BGBl. Nr. 472/1986, BGBl. Nr. 186/1950, BGBl. Nr. 728/1993, BGBl. Nr. 136/1975, BGBl. Nr. 296/1985, BGBl. Nr. 302/1984, BGBl. Nr. 172/1966, BGBl. Nr. 144/1948, BGBl. Nr. 319/1974, BGBl. Nr. 570/1989, BGBl. I Nr. 169/1998, BGBl. Nr. 85/1989, BGBl. Nr. 333/1979, BGBl. Nr. 86/1948, BGBl. Nr. 133/1955, BGBl. Nr. 422/1992, BGBl. Nr. 440/1972, BGBl. Nr. 400/1988, BGBl. Nr. 221/1979, BGBl. Nr. 76/1986, BGBl. Nr. 311/1985, BGBl. Nr. 471/1992, BGBl. Nr. 54/1956

Im RIS seit

25.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2013

Gesetzesnummer

20003495

Dokumentnummer

NOR40142452

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