Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe „Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum“ (§ 94 Z 61 GewO 1994) wird durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung nachgewiesen.Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe „Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum“ (Paragraph 94, Ziffer 61, GewO 1994) wird durch die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung nachgewiesen.