(2)Absatz 2,Die Zuständigkeit für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens anhängigen Verfahren geht mit 1. Jänner 2004 gemäß § 2 Abs. 5 DVG auf die neuen Dienstbehörden und Personalstellen über.Die Zuständigkeit für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens anhängigen Verfahren geht mit 1. Jänner 2004 gemäß Paragraph 2, Absatz 5, DVG auf die neuen Dienstbehörden und Personalstellen über.