die in Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft angeführten Merkmale und zusätzlich die Merkmale “Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Dienstgebernummer, Geburtsland, Abendarbeit, Nachtarbeit, Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Wechseldienst, Überstundenleistung, vorwiegender Erwerbsstatus der Angehörigen der Privathaushalte und Anstaltshaushalte, Bezug von Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz”;die in Artikel 4, der Verordnung (EG) Nr. 577/98 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft angeführten Merkmale und zusätzlich die Merkmale “Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Dienstgebernummer, Geburtsland, Abendarbeit, Nachtarbeit, Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Wechseldienst, Überstundenleistung, vorwiegender Erwerbsstatus der Angehörigen der Privathaushalte und Anstaltshaushalte, Bezug von Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz”;