Schlussbestimmung
§ 6.Paragraph 6,
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen, BGBl. II Nr. 250/2000, außer Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2000,, außer Kraft.