Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Getreidemüller-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
22.11.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Übergangsbestimmungen
§ 2.Paragraph 2,
Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Getreidemüller gilt als Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß § 1 Z 1. Das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Getreidemüller gilt als Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß Paragraph eins, Ziffer eins,
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026
Gesetzesnummer
20002444
Dokumentnummer
NOR40102613