Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die Tätigkeit als Fotograf die vorher erfolgreich absolvierte Lehrausbildung oder eine andere vorherige, mindestens dreijährige erfolgreich absolvierte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung nachgewiesen wird, oder