Bundesrecht konsolidiert

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Löschung erkennungsdienstlicher Daten von Amts wegen § 2

Kurztitel

Löschung erkennungsdienstlicher Daten von Amts wegen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 361/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

13.08.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Text

Verständigung

Paragraph 2,

Eine gesonderte Verständigung der Betroffenen von der erfolgten Löschung gemäß Paragraph 73, Absatz 3,, zweiter Satz SPG hat nicht zu erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2014

Gesetzesnummer

20002857

Dokumentnummer

NOR40043036

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