Betriebe (§ 3 Abs. 1 Z 1) und Betriebe gewerblicher Art (§ 3 Abs. 1 Z 3) mit durchschnittlich mehr als 19 Beschäftigten und einer Wirtschaftsleistung von 10 Millionen Euro und mehr in der Berichtsperiode,Betriebe (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins,) und Betriebe gewerblicher Art (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 3,) mit durchschnittlich mehr als 19 Beschäftigten und einer Wirtschaftsleistung von 10 Millionen Euro und mehr in der Berichtsperiode,