Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Magnetfeldtherapiegeräteverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
26.07.2003
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MFTGV
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 1.Paragraph eins,
„Magnetfeldtherapiegeräte zur Eigenanwendung“ sind Medizinprodukte, deren medizinische Zweckbestimmung gemäß § 2 Abs. 1 des Medizinproduktegesetzes durch die Einwirkung von Magnetfeldern auf den menschlichen Körper erreicht werden soll und die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können. „Magnetfeldtherapiegeräte zur Eigenanwendung“ sind Medizinprodukte, deren medizinische Zweckbestimmung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Medizinproduktegesetzes durch die Einwirkung von Magnetfeldern auf den menschlichen Körper erreicht werden soll und die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017
Gesetzesnummer
20002826
Dokumentnummer
NOR40042405