die Aufteilung der Kosten des Rechnungskreises 3 (Wertpapieraufsicht) auf die Kostenpflichtigen gemäß § 90 Abs. 1 WAG 2007 und § 5 Abs. 1 ZGVG.die Aufteilung der Kosten des Rechnungskreises 3 (Wertpapieraufsicht) auf die Kostenpflichtigen gemäß Paragraph 90, Absatz eins, WAG 2007 und Paragraph 5, Absatz eins, ZGVG.