Kostenersatz
§ 9.Paragraph 9,
Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft leistet der Bundesanstalt für die Erhebung zur Tourismusakzeptanz der österreichischen Bevölkerung einen jährlichen Kostenersatz für die Erhebungsjahre 2024 bis 2028 in folgender Höhe:
im Jahr 2024: 17 294 Euro
im Jahr 2025: 18 114 Euro
im Jahr 2026: 18 812 Euro
im Jahr 2027: 19 498 Euro
im Jahr 2028: 20 157 Euro.
Der endgültige Kostenersatz ist jeweils auf Grundlage der Jahresabschlussrechnungen zu leisten. Im Jahr 2028 sind die Kosten für die Durchführung der Statistik nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und für die Erhebungsjahre ab 2029 neu festzulegen.