In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder der Österreichischen Wasser-Rettung des Landesverbandes Niederösterreich einbezogen.In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach Paragraph 22 a, ASVG werden die Mitglieder der Österreichischen Wasser-Rettung des Landesverbandes Niederösterreich einbezogen.