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Universitäten-Rechnungsabschlussverordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Universitäten-Rechnungsabschlussverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 292/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 349/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

12.11.2010

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015

Abkürzung

URAV

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Gliederung der Bilanz

Paragraph eins,

In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:

  1. Ziffer eins
    Aktiva

A. ANLAGEVERMÖGEN

römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände

  1. Ziffer eins
    Konzessionen und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
    1. Litera a
      davon entgeltlich erworben
    2. Litera b
      davon selbst erstellt
  2. Ziffer 2
    Nutzungsrechte Klinischer Mehraufwand
  3. Ziffer 3
    Geleistete Anzahlungen

römisch zwei. Sachanlagen

  1. Ziffer eins
    Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
    1. Litera a
      davon Grundwert
    2. Litera b
      davon Gebäudewert
  2. Ziffer 2
    Technische Anlagen und Maschinen
  3. Ziffer 3
    Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger
  4. Ziffer 4
    Sammlungen
  5. Ziffer 5
    Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  6. Ziffer 6
    Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

römisch drei. Finanzanlagen

  1. Ziffer eins
    Beteiligungen
  2. Ziffer 2
    Ausleihungen an Rechtsträger, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  3. Ziffer 3
    Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
  4. Ziffer 4
    Sonstige Ausleihungen

B. UMLAUFVERMÖGEN

römisch eins. Vorräte

  1. Ziffer eins
    Betriebsmittel
  2. Ziffer 2
    Noch nicht abrechenbare Leistungen im Auftrag Dritter
  3. Ziffer 3
    Geleistete Anzahlungen

römisch zwei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  1. Ziffer eins
    Forderungen aus Leistungen
  2. Ziffer 2
    Forderungen gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  3. Ziffer 3
    Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände

römisch drei. Wertpapiere und Anteile

römisch vier. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

  1. Ziffer 2
    Passiva
  2. A
    EIGENKAPITAL
    1. Ziffer eins
      Universitätskapital
    2. Ziffer 2
      Rücklagen
    3. Ziffer 3
      Bilanzgewinn/-verlust
    • Strichaufzählung
      davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  3. B
    UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN
  4. C
    INVESTITIONSZUSCHÜSSE
  5. D
    RÜCKSTELLUNGEN
    1. Ziffer eins
      Rückstellungen für Abfertigungen
    2. Ziffer 2
      Rückstellungen für Pensionen
    3. Ziffer 3
      Sonstige Rückstellungen
  6. E
    VERBINDLICHKEITEN
    1. Ziffer eins
      Anleihen
    2. Ziffer 2
      Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    3. Ziffer 3
      Erhaltene Anzahlungen
    • Strichaufzählung
      davon von den Vorräten absetzbar
    1. Ziffer 4
      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
    2. Ziffer 5
      Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    3. Ziffer 6
      Sonstige Verbindlichkeiten
  7. F
    RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Schlagworte

Betriebsausstattung

Im RIS seit

18.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2023

Gesetzesnummer

20002762

Dokumentnummer

NOR40122633

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2003/292/P1/NOR40122633

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