Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen § 0

Kurztitel

Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 104/2003

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

26/02 Marken- und Musterschutz

Titel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
StF: BGBl. II Nr. 104/2003

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2012

Gesetzesnummer

20002512

Dokumentnummer

NOR30002751

Navigation im Suchergebnis