Bundesrecht konsolidiert

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Neunter Nachtrag zum Arzneibuch § 1

Kurztitel

Neunter Nachtrag zum Arzneibuch

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 482/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

18.12.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Paragraph eins,

Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. Das Europäische Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt die dritte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

20002377

Dokumentnummer

NOR40038050

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