Bundesrecht konsolidiert

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Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 453/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

20.01.2003

Außerkrafttretensdatum

27.12.2019

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben
StF: BGBl. II Nr. 453/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund Paragraph 14, Absatz 2, Kommunalsteuergesetz 1993 wird verordnet:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2020

Gesetzesnummer

20002336

Dokumentnummer

NOR30002571

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