(1)Absatz eins,Bei Arbeiten mit GVM im kleinen Maßstab sind die in Anhang II, Tabelle Ia, bei Arbeiten mit GVM im großen Maßstab die in Anhang II, Tabelle II, genannten organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, Maßnahmen derselben Einschließungsstufe aus Anhang II, Tabelle Ia und Tabelle II, zu kombinieren.Bei Arbeiten mit GVM im kleinen Maßstab sind die in Anhang römisch zwei, Tabelle römisch eins a, bei Arbeiten mit GVM im großen Maßstab die in Anhang römisch zwei, Tabelle römisch zwei, genannten organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, Maßnahmen derselben Einschließungsstufe aus Anhang römisch zwei, Tabelle römisch eins a und Tabelle römisch zwei, zu kombinieren.