§ 1.Paragraph eins,
Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt. Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267 aus 1999, eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.