Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße – Bauvorhaben „Knoten Vösendorf (Umbau)“ im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße – Bauvorhaben „Knoten Vösendorf (Umbau)“ im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 134/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.03.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Knoten “Vösendorf” als Verbindung der A 2 Süd Autobahn, der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße wird im Bereich der Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Rampen des Knotens Vösendorf liegen zwischen km 3,6 und km 7,4 der A 2 Süd Autobahn und stellen unter teilweiser Verwendung bereits bestehender Rampen und Richtungsfahrbahnen gemeinsam mit den ebenfalls neu herzustellenden Kollektorspuren “Mödling” und “Vösendorf” die Verbindung mit der A 21 Wiener Außenring Autobahn und der B 301 Wiener Südrand Straße, deren bereits durch Verordnung festgelegte Straßenachse im Knoten Vösendorf stellenweise um mehr als 5 m geändert wird, dar.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen und Kollektorspuren aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Vösendorf und Wiener Neudorf aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. A 2/27-01 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Einreichprojektes 2001. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 312502/8-III/6/02 vom 7. März 2002, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Der in dessen Absatz 2 angeführte Geländestreifen beträgt 15 m beiderseits der Achsen der Rampen bzw. der Kollektorspuren.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2000, betreffend den Straßenverlauf der B 301 Wiener Südrand Straße im Bereich des Knotens Vösendorf abgeändert.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

20001877

Dokumentnummer

NOR40029106

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2002/134/A1/NOR40029106

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