Bundesrecht konsolidiert

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Sperrgebiet Ramsau-Molln § 1

Kurztitel

Sperrgebiet Ramsau-Molln

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 128/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz einsBestimmte Gebiete im Bereich des Truppenübungsplatzes Ramsau-Molln werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in der Gemeinde Molln.
  2. Absatz 2Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2020

Gesetzesnummer

20001872

Dokumentnummer

NOR40029088

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