Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 107/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.03.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Titel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
StF: BGBl. II Nr. 107/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 41, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch BGBI. römisch eins Nr. 132 aus 1999,, wird verordnet:

Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes

                        INHALTSVERZEICHNIS

1. Hauptstück - Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

   § 1 Ziele

   § 2 Maßnahmen zur Zielerreichung

   § 3 Bevorzugte Aufnahme

   § 4 Bevorzugte Ernennung/Bestellung

   § 5 Ausschreibung

   § 6 Auswahlkriterien

   § 7 Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

   § 8 Sprachliche Gleichbehandlung

   § 9 Informationsarbeit

  § 10 Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme

  § 11 Ressourcen zur Unterstützung der

       Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kontaktfrauen zur

       Implementierung des FFP und weiterer Maßnahmen zur

       Zielerreichung umfassender Chancengleichheit

  § 12 Informationsrechte

2. Hauptstück - Besondere Fördermaßnahmen

1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

  § 13 Erhöhung des Frauenanteils an den Maßnahmen der Aus- und

       Fortbildung

  § 14 Vortragende und Unterrichtsmaterialien

2. Förderung des beruflichen Aufstiegs

  § 15 Laufbahn- und Karriereplanung

  § 16 Besetzung von Leitungsfunktionen

  § 17 Verbesserung der internen Information

3. Förderung des Wiedereinstiegs

  § 18 Information

  § 19 Gleitender Wiedereinstieg

4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  § 20 Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung

  § 21 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und

Beiräten

  § 22 Förderung der Mitarbeit von Frauen

  § 23 Begutachtungskommissionen im Einzelfall

  § 24 Außer-Kraft-Treten

Anlage 1 Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten Anlage 2 Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile

Schlagworte

Ausbildung, Laufbahnplanung

Gesetzesnummer

20001854

Dokumentnummer

NOR30002015

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