Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 67/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.02.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 12,070, umfährt die Ortschaft Sankt Michael ob Bleiburg im Süden und bindet bei km 14,600 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass

Zl. 817.081/5-VI/B/5/98 vom 29. Jänner 1999 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 817.081/5-III/6/00 vom 4. Jänner 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2026

Gesetzesnummer

20001164

Dokumentnummer

NOR40016317

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/67/A1/NOR40016317

Navigation im Suchergebnis