Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2002
Außerkrafttretensdatum
30.09.2026
Abkürzung
MuKiPassV
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Kinderbetreuungsgeld
§ 2.Paragraph 2,
Die zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe gemäß § 7 KBGG erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben, sofern § 6 Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt, aus fünf ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren und fünf ärztlichen Untersuchungen des Kindes zu bestehen. Die zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe gemäß Paragraph 7, KBGG erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben, sofern Paragraph 6, Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt, aus fünf ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren und fünf ärztlichen Untersuchungen des Kindes zu bestehen.
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2026
Gesetzesnummer
20001694
Dokumentnummer
NOR40025550