Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der B 63 Steinamangerer Straße – Baulos „Großpetersdorf-Dürnbach (2. Teil)“ im Bereich der Gemeinden Schachendorf und Weiden bei Rechnitz Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 63 Steinamangerer Straße – Baulos „Großpetersdorf-Dürnbach (2. Teil)“ im Bereich der Gemeinden Schachendorf und Weiden bei Rechnitz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 39/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

17.01.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 63 Steinamangerer Straße wird im Bereich der Gemeinden Schachendorf und Weiden bei Rechnitz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im Anschluss an die Umfahrung Großpetersdorf bei km 33,20, verläuft sodann in gestreckter Linienführung unter Ausschaltung zwei bestehender Kehren und bindet bei km 35,70 in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Schachendorf und Weiden bei Rechnitz aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen. -

Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Verkehr, Innovation und Technologie) mit Erlass

Zl. 813 063/24-VI/B/5/99 vom 17. Dezember 1999 genehmigten Einreichprojektes. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 813 063/9-III/6/00 vom 29. November 2000, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2026

Gesetzesnummer

20001114

Dokumentnummer

NOR40015360

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/39/A1/NOR40015360

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