§ 4a.Paragraph 4 a,
Für die Monate Oktober bis Dezember 2003 gebühren 25 vH der in § 2 für das Studienjahr 2001/2002 festgesetzten Beträge. Die Auszahlung erfolgt abweichend von § 4 Abs. 5 in 3 Monatsraten. Für die Monate Oktober bis Dezember 2003 gebühren 25 vH der in Paragraph 2, für das Studienjahr 2001 aus 2002, festgesetzten Beträge. Die Auszahlung erfolgt abweichend von Paragraph 4, Absatz 5, in 3 Monatsraten.