Bundesrecht konsolidiert

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Beförderung von Offizieren durch BMLV Art. 1

Kurztitel

Beförderung von Offizieren durch BMLV

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 352/2001

Typ

Entschl. d. BPräs.

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Artikel römisch eins

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 13. August 2001 übertrage ich nach Paragraph 10, Absatz 4, des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2001,, dem Bundesminister für Landesverteidigung das Recht der Beförderung

  1. Ziffer eins
    von Personen, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben, zu Offizieren und
  2. Ziffer 2
    von Offizieren aus der Personengruppe nach Ziffer eins bis einschließlich der Ebene eines Oberstleutnants in allen Verwendungen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 305/1990, Präsenzdienst

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2014

Gesetzesnummer

20001599

Dokumentnummer

NOR40024291

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