Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlussstelle „Schäffern (Vollausbau)“ im Bereich der Gemeinde Schäffern Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlussstelle „Schäffern (Vollausbau)“ im Bereich der Gemeinde Schäffern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 309/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

25.08.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlussstelle “Schäffern (Vollausbau)” der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Schäffern wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlussstelle zu einer Vollanschlussstelle liegen zwischen AB-km 87,656 und AB-km 87,918 und stellen die Verbindung mit der Landesstraße L 424 von und in Richtung Graz her.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Schäffern aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. LBD 2a 10 A 5/98-8 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) genehmigten Einreichprojektes 1999. Dieses Einreichprojekt sowie die Beilage zu Zl. 316502/32-III/6/01 vom 13. Juli 2001, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

20001487

Dokumentnummer

NOR40021692

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/309/A1/NOR40021692

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