Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem BG über die Errichtung einer BB-GmbH zu beschaffen sind § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem BG über die Errichtung einer BB-GmbH zu beschaffen sind

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 208/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2001

Außerkrafttretensdatum

06.08.2002

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Paragraph 2, Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2001 in Kraft.

Gesetzesnummer

20001352

Dokumentnummer

NOR40018645

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